Vorschlag 'kl. Korrektur' für Initiative 3320 'Sichere rechtliche Grundlage beim Cloud-Computing für Endverbraucher' in Thema 1856 in 'Digitales, Urheber-/Patentrecht, Datenschutz'
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/1856.html
Vorschlag: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/suggestion/show/6416.html
kl. Korrektur
“Die vom Verbraucher beim Dienstleister eingestellten Daten sind sein [des Verbrauchers!] Eigentum.”
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/3320.html
Sichere rechtliche Grundlage beim Cloud-Computing für Endverbraucher
Sichere rechtliche Grundlage beim Cloud-Computing für Endverbraucher
Die Piratenpartei beschließt, dass eine sichere rechtliche Grundlage für Cloud-Dienste geschaffen werden soll, welche die Rechte der Verbraucher stärkt und den Anbietern dieser Dienste (im folgenden Dienstleister) verbindliche Pflichten auferlegt:
Dabei soll folgendes gelten:
- Die vom Verbraucher beim Dienstleister eingestellten Daten sind sein Eigentum.
- Daten des Verbrauchers, die er nicht öffentlich zugänglich macht,
sollen den gleichen Schutz genießen wie Informationen die physisch in der Wohnung des
Verbrauchers liegen( siehe Artikel 10 des Grundgesetzes)
Dem Dienstleister ist es insbesondere verboten, diese Daten zu eigenen Zwecken zu verarbeiten.
- Der Verbraucher hat das Recht, im Falle der Auflösung des Vertragsverhältnisses,
auf eine unentgeltliche Herausgabe seiner Daten. Der Dienstleister muss
dabei die Daten auf dem gleichen technischen Wege zur Verfügung stellen,
wie sie während des Vertragsverhältnisses bestand. - Im Falle einer Insolvenz des Dienstleisters oder einem anderen Zustand,
in dem der Dienstleister nicht mehr im Stande ist seine Dienstleistung anzubieten, hat
der Verbraucher das Recht seine persönlichen Daten auf eigene Kosten sicherstellen zu lassen.
- Der Dienstleister hat die Möglichkeit seinen Dienst staatlich zu zertifizieren.
Ein zertifiziertes Unternehmen muss im weiteren folgende Voraussetzungen erfüllen:
Die Daten müssen vollständig im Deutschen Bundesgebiet gespeichert werden und der Dienstleister
muss vollständig der Deutschen Rechtsprechung unterlegen.
Für die Zertifizierung gelten hohe technische Standards welche die Sicherheit und dem Schutz der
privaten Daten dient. Die Zertifizierung wird regelmäßig überprüft.
Die Kosten dafür trägt der Dienstleister.
Soweit möglich sollte dieser Vorschlag auch auf Ebene der Europäischen Union umgesetzt werden.
(Deutsches Bundesgebiet ist dann entsprechend auf Gebiet der Europäischen Union auszudehnen.)
Begründung:
Vielen Unternehmen bewerben massiv ihre Cloud-Dienste für private Endverbraucher.
Viele dieser Unternehmen haben ihren Firmensitz und ihre Rechenzentren außerhalb
des deutschen Bundesgebiets.
Der Schutz dieser Daten ist dafür schwierig bis gar nicht im globalen Internet umsetzbar.
Weltweit gültige Gesetze zu diesem Thema lassen sich nur schwierig bis gar nicht umsetzen.
Die Umsetzung auf EU Ebene ist natürlich die bessere Lösung als nur in Deutschland,.
Durch diesen Vorschlag soll dem Bürger zumindest die Möglichkeit gegeben werden seine Daten mit
der größtmöglichen rechtlichen Sicherheit zu speichern. ( Er hat aber natürlich weiterhin die völlige Wahlfreiheit)
Derzeit bestimmen allein einige Großunternehmen in ihren Geschäftsbedingungen, welche Rechte an dem Daten der Endverbraucher abgib.. Diese Verträge sind meistens zum Nachteil des Verbrauchers
und benachteiligen ihn massiv.
Durch die Einführung dieser rechtlichen Grundlage, kann der Wirtschaftsstandort Deutschland, bzw. EU erfolgreich gestärkt werden und
die Abhängigkeit zu den derzeit in diesem Bereich aktiven globalen Großkonzernen verringert werden.
Eine Förderung des Wettbewerbs ist ebenfalls zu erwarten.
Alle aktiven Initiativen des Themas 1856:
Vorschläge der Initiative: