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Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3433.html
Der Initiativtext wurde geändert.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/6320.html
Die Initiative möchte, dass bei Wahlen, jeder Wähler freiwillig sich für einen Wahlzettel mit eindeutiger Nummer entscheiden kann, welcher einen selbstdurchschreibenden Durchschlag hat. Sowohl die Stimmabgabe als auch die Nummer des ansonsten anonym gehaltenen Wahlzettels werden bei Auszählung erfasst und im Internet veröffentlicht.
Bei Abgabe der Stimme behält der Wähler seinen Durchschlag mit dem entsprechenden Kreuz und entsprechender Nummer. Optional kann auch nur ein Wahlzettel mit Nummer gewählt werden, ohne dass die tatsächliche Wahl aus einem Durchschlag hervorgehen würde.
So kann jeder anhand des eigenen Durchschlags prüfen, ob seine Stimme korrekt gezählt wurde.
Um die Angelegenheit auch in jedem Fall anonym zu halten, werden die Wahlzettel dergestalt gefertigt, dass die fortlaufende Nummer in der Kabine oder auch erst bei Auszählung freigerubbelt werden muss.
Ergänzend kann, um Verfälschungen des Durchschlags eine Prüfsumme zur Nummer ausgewiesen sein, deren Erzeugungsalgorithmus nur von der Wahlleitung als privater Schlüssel bekannt ist und in deren Berechnung die laufende Nummer einfließt.
Alle Initiativen des Themas 3433:
Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3433.html
Der Initiativtext wurde geändert.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/6320.html
Die Piratenpartei möchte das Wahlverfahren bei Kommunal-, Landes- und Bundestags- und Europawahlen derart umgestalten, bzw. darauf hinarbeiten, dass
So kann jeder Wähler kontrollieren, ob seine Stimme korrekt gezählt worden ist und ggf. remonstrieren.
Wahlmanipulation gehört so endgültig der Vergangenheit an.
Um die Angelegenheit auch in jedem Fall anonym zu halten, werden die Wahlzettel dergestalt gefertigt, dass die forlaufende Nummer in der Kabine oder auch erst bei Auszählung freigerubbelt werden muss.
Jeder kann mit Hilfe seines Durchschlages nachweisen, wie seine Wahl gewesen ist.
Alle Initiativen des Themas 3433:
Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3415.html
Das Thema befindet sich jetzt in der Phase “Eingefroren”. Dies bedeutet, dass sich Antragstexte nicht mehr ändern können. Die Anträge die ausreichend Unterstützer finden, werden in der nächsten Phase abgestimmt.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/6293.html
Die Piratenpartei fordert die Schaffung eines Bundesministeriums für Datenschutz, Informationsfreiheit und Netzpolitik (BMDIN)
Wir leben in einer Zeit, in der sich das gesamte gesellschaftliche Leben zunehmend digitalisiert. Es ist daher zwingend notwendig, sich auf politischer Ebene kompetent mit den Fragen und Problemstellungen einer modernen, vernetzten Gesellschaft auseinanderzusetzen.
Die Piratenpartei fordert daher die Schaffung eines “Bundesministerium für Datenschutz, Informationsfreiheit und Netzpolitik”, (der Name ist gern noch verhandelbar: siehe Anregungen unten) das sich gezielt mit wichtigen netzpolitische Themen wie Datenschutz, Privatsphäre, Informationsfreiheit, Netzneutralität und Möglichkeiten der digitalen Mitbestimmung (Open Goverment, Liquid Democracy) befasst. Möglichkeiten der digitalen Mitbestimmung sollen vom Ministerium nicht nur gefördert, sondern selbst eingesetzt werden.
Begründung
Die Bereiche “Datenschutz” und “IT und Netzpolitik” sind momentan Teil- bzw. Unterbereiche verschiedener Bundesministerien. Neben dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Bereich “Digitale Welt”) ist vor allem auch das Bundesministeriums des Inneren mit Aufgaben rund um “IT und Netzpolitik” betraut – ein Ministerium, das in erster Linie für Verfassungsschutz, Kriminalitätsbekämpfung und die innere Sicherheit zuständig ist. Die Gesetzesentwürfe der vergangenen Jahre, an denen das BMI immer wieder federführend beteiligt war, setzten ihren Schwerpunkt vor allem auf die Stärkung der Rechte des Staates gegenüber seinen Bürgern. Wir sehen in dieser Entwicklung eine sehr bedenkliche Tendenz. Die in den Gesetzen angestrebten Maßnahmen zur Überwachung und Speicherung von Daten der Bürger sind all zu oft verfassungswidrig und müssen nachgebessert werden, da hier innerhalb des BMI ein einseitiger Interessensfokus zu existieren scheint.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass Beauftragte für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und netzpolitische Sprecher der Parteien nicht ausreichen, um verfassungsrechtlich bedenkliche Gesetzesentwürfe vor der Abstimmung zu stoppen. Die Schaffung eines eigenen Ministeriums ist daher eine gute Möglichkeit, die Kompetenzen an eine zentrale und vor allem neutrale Stelle zu übertragen. Wichtige gesellschaftspolitische Bereiche wie Datenschutz, Informationsfreiheit und Entwicklungen im Bereich Liquid Democracy/Open Goverment können so stärker in den öffentlichen Fokus gerückt und gezielter gefördert bzw. ausgebaut werden.
Link zum Diskussions-Pad: Diskussions-Pad: http://piratenpad.de/p/BMDIN
Änderungen
Anregungen von Jan Hemme berücksichtigt
Links
http:www.bmi.bund.de/DE/Themen/IT-Netzpolitik/it-netzpolitik_node.html
http:www.bmwi.de/DE/Themen/digitale-welt.html
Alle Initiativen des Themas 3415:
Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3415.html
Das Thema befindet sich jetzt in der Phase “Eingefroren”. Dies bedeutet, dass sich Antragstexte nicht mehr ändern können. Die Anträge die ausreichend Unterstützer finden, werden in der nächsten Phase abgestimmt.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/6294.html
Möchte mich der Original-Initiative anschließen, aber den Namen leicht verändern.
Alle Initiativen des Themas 3415:
Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3395.html
Das Thema befindet sich jetzt in der Phase “Eingefroren”. Dies bedeutet, dass sich Antragstexte nicht mehr ändern können. Die Anträge die ausreichend Unterstützer finden, werden in der nächsten Phase abgestimmt.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/6262.html
Die Piratenpartei setzt sich für die Festschreibung der Sicherung der Finanzierung zivilgesellschaftlicher Initiativen für Vielfalt und gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit im Grundgesetz ein. Weiterhin werden wir unabhängig von diesem Vorhaben über entsprechende Gesetzesentwürfe im Haushalt ein Budget für diese Projekte einrichten, die eine mittel- und langfristige Fortentwicklung derartiger Projekte ermöglichen und so den Trägern der Projekte eine Garantie auf Stabilität der Förderung geben.
Die Höhe des Budgets sollte zunächst anhand der Wirtschaftsleistung bemessen und festgelegt werden und sich entsprechend der hier zu verzeichnenden Steigerungen im Wirtschaftswachstum anpassen.
Mit der festen Finanzierung können mittel- und langfristige Projekte freier und gebundener Träger stabilisiert werden und sich so deren Wirkung entfalten. Die so geförderten Projekte sollen mittels Bildungsarbeit und Aufklärung die Vielfalt der Individuen und die Akzeptanz der Individualität aktiv mit entwickeln.
Über die Verteilung der finanziellen Mittel des so zustande gebrachten Budgets werden unter Einbeziehung der Landesebene und der kommunalen Ebenen demokratisch legitimierte Entscheidungen anhand von Anträgen der jeweiligen Träger getroffen. Langfristig setzen wir uns für die direkte Beteiligung der Wahlberechtigten an dieser Entscheidung ein, wenn hierzu die gesetzlichen Grundlage geschaffen werden. Mit der Zusage der Finanzierung verpflichten sich die Träger die Verwendung der erhaltenen Fördermittel unter Beachtung des besonderen Datenschutzes in Bezug auf personenbezogene Daten nachvollziehbar innerhalb eines jährlichen Berichts zu veröffentlichen.
Mittelfristig empfehlen wir den Trägern ihrerseits ein Netzwerk der Unterstützer*innen einzurichten, in dem Anmerkungen zur Wirkungsweise der jeweiligen Projekte von den Einwohnern direkt angebracht werden können und sowohl positives als auch negatives Feedback zu Aktionen und Projekten gegeben werden kann. Diese Netzwerke können den demokratisch legitimierten Entscheidungsträgern zur Orientierung bei ihrer Entscheidung dienen, stellen weder eine Empfehlung noch eine direkte Weisung dar.
Alle Initiativen des Themas 3395:
Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3370.html
Dieses Thema wurde abgebrochen. Es hat das Quorum nicht erfüllt.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/6210.html
Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Einführung einer Regelung für Schmerzensgeld im BDSG für Fälle von Datenschutzrechtsverstößen ein.
Begründung:
Der Schutz personenbezogener Daten ist insbesondere für Piraten sehr wichtig. Dennoch erleben wir immer wieder, dass Aufklärungspflichten in kleingedrucktem versteckt werden, Daten in unbekannte Hände wandern und auch nicht mehr zweckbestimmt mit ihnen umgegangen wird.
Beschlüsse wie im LV BaWü, nach denen den Unternehmen die aktive Aufklärungspflicht über Datensammlungen zugeschoben wird sind ein Ansatz, auch weil sie Kosten verursachen, gehen aber vermutlich nicht weit genug.
Will man ernsthaft gegen Datenschutzverstöße, wie sie in Deutschland selbst angeblich datenschutzfreundlichen Unternehmen reihenweise unterlaufen, angehen, so muss man dringend den monetären Aspekt in den Mittelpunkt schieben, um ernsthafte Anreize zu schaffen eigentlich unzulässige Infrastrukturen zu verbessern. Bisher gibt es was Kosten betrifft nur einen Schadensersatz, zu dem es jedoch einen materiellen Schaden gegeben haben muss, dieser entsteht jedoch nur in seltensten Fällen.
Es ist deshalb zu raten ein Schmerzensgeld auf angemessenem Niveau einzuführen, welches jedoch möglicherweise vom Gesetzgeber niedrig eingestuft werden sollte, um bei der historischen Rechtsauslegung bei einem tendenziell kleinen Betrag herauszukommen, so werden aufgrund der Hürde eines mühevollen Gerichtsverfahrens kleinere Startups auch nicht allzu sehr betroffen, will man etwa wegen beispielsweise 10€ nicht unbedingt vor Gericht ziehen.
Hingegen könnten große Unternehmen, die insbesondere durch ihre großen Datensammlung durch ihre Marktabdeckung brisant sind, ernsthafte Konsequenzen durch Sammelklagen drohen.
Alle Initiativen des Themas 3370:
Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3419.html
Der Initiativtext wurde geändert.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/6302.html
Folgender Antrag soll an geeigneter Stelle ins Wahlprogramm übernommen werden:
Die Piratenpartei setzt sich für ein Jedermenschrecht - oder “Gesetz über das Leben im Freien” - nach Vorbild des “Jedermannsrecht” in Schweden und anderen Ländern ein. Das Jedermenschrecht ist das Recht jedes Menschen, die Natur zu genießen und ihre Früchte zu nutzen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen am jeweiligen Grund und Boden. Die Ausübung des Jedermenschrechts ist also nicht von der Zustimmung des Grundbesitzers abhängig. Das entsprechende Gesetz soll nach unseren Vorstellungen nachfolgende Regelungen beinhalten.
Besuchern und Wanderern gibt das Jedermenschrecht die Möglichkeit, das Land zu Fuß, auf Skiern oder per Fahrrad zu durchqueren. Motorisierte Fahrzeuge dürfen dagegen nicht verwendet werden, dürfen jedoch auf unkultiviertem Land am Straßenrand geparkt werden, wenn dadurch weder der Verkehr behindert noch Schäden angerichtet werden.
Es darf kein Schaden an Höfen und Gärten, Feldern, Wiesen oder Aufforstungen entstehen. Im Sommer müssen Felder unter Nutzung von Wegen durchquert werden, während die Bewegung auf Feldern im Winter frei ist. Werden Tore, Gatter und ähnliche Schließvorrichtungen geöffnet, so müssen diese unmittelbar nach dem Passieren wieder geschlossen werden, damit z. B. kein Vieh entlaufen kann. Der Bereich um ein Wohnhaus, die sogenannte Hausfriedenszone, darf nicht durchquert werden. Ob das Privatgrundstück umzäunt ist oder nicht, spielt hierbei keine Rolle.
Auf unkultiviertem Land erlaubt das Jedermenschrecht jedem das Zelten für ein bis zwei Nächte. In der Nähe von Wohnhäusern muss jedoch immer die Erlaubnis des Grundbesitzers eingeholt werden; dieses gilt ebenfalls für gruppenweises Zelten. In dünn besiedelten Gebieten gestattet das Jedermenschrecht das Zelten an einer Stelle sogar für mehrere Nächte. Es dürfen für die Übernachtung keine zusätzlichen Aufbauten getätigt werden. Auch darf man den Boden nur soweit aufgraben, dass sein Erscheinungsbild nicht wesentlich verändert wird.
Lokale Behörden dürfen das Zelten auf ihrem Gebiet einschränken, jedoch nicht völlig verbieten. Beim Zelten ist zu bewohnten Häusern und Hütten so viel Abstand zu halten, dass deren Bewohner nicht gestört werden, mindestens jedoch 150 Meter.
Es besteht grundsätzlich freier Zugang zu Meeresküsten, Seen und Flüssen. Baden, Rudern, Paddeln, Segeln und vorübergehendes Anlegen mit Booten ist überall gestattet außer an Privatgrundstücken und Gebieten mit behördlichem Zugangsverbot. Besondere Verbote oder Gebote sind durch behördliche Hinweisschilder gekennzeichnet.
Wild wachsende Beeren, Pilze, Blumen, herabgefallene Zweige und Trockenreisig auf nicht umzäumtem Gebiet dürfen für den persönlichen Bedarf gepflückt bzw. gesammelt werden. Ausgenommen sind unter Naturschutz stehende Pflanzen. Das Mitnehmen von lebenden Bäumen und von Sträuchern, das Abbrechen von Zweigen, Ästen, Reisig, Baumrinde, von Harz und von Saft lebender Bäume ist verboten.
Es ist zulässig, auf unkultiviertem Land ein Lagerfeuer anzuzünden, solange man dabei größtmögliche Vorsicht walten lässt. Falls die Gefahr besteht, dass Vegetation in Brand geraten könnte, darf kein Feuer gemacht werden. Auch auf Felsen darf kein Feuer gemacht werden, da diese bersten könnten. Bei Brandgefahr durch Trockenheit können örtlichen Behörden das Feuermachen verbieten. In Nationalparks und Naturschutzgebieten kann es weiter eingeschränkt oder auch gänzlich verboten werden.
Als Brennmaterial darf auf dem Boden liegendes Totholz, Reisig etc. verwendet werden. Es dürfen keine Äste, Zweige oder Rinde von lebenden Bäumen abgesägt oder abgebrochen werden. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass genügend Löschwasser zur Verfügung steht und Feuerstellen nach Nutzung gewässert werden, um unbemerktes Schwelen zu verhindern.
Es dürfen keinerlei Abfälle zurückgelassen werden. Auch das Vergraben von Abfällen, ausgenommen Exkremente, ist nicht zulässig, da Tiere sie wieder ausgraben und sich daran verletzen können. Aus dem gleichen Grund dürfen auch keine Müllsäcke neben bereits gefüllten Abfallbehältern abgestellt werden.
Das Jedermenschrecht aka Jedermannsrecht ist unter anderem in skandinavischen Ländern eine Selbstverständlichkeit, während deutsche Behörden oft keine Gelegenheit auslassen, die freie Nutzung der Natur (Schwimmen, Zelten, Lagerfeuer etc.) extrem einzuschränken oder ganz zu verbieten.
Positionspapier? Ich halte Positionspapiere auf Bundesebene für sinnlos und hätte den Antrag gerne im Wahlprogramm stehen.
Welches Wahlprogramm? Liegt nicht in der Macht des Antragsstellers. In das Wahlprogramm 2013 wird es der Antrag nicht mehr schaffen, nächstes Ziel: 2017.
Zu detailiert? Ich empfinde es als genau richtig, sinnvolle Kürzungsvorschläge werden aber natürlich gerne entgegen genommen.
Umformulieren? Obwohl im ersten Satz bereits stand, dass es sich um ein Gesetz (“über das Leben im Freien”) handelt, habe ich den vorgeschlagenen Satz etwas abgeändert übernommen und Schweden als Vorbild genannt.
Alle Initiativen des Themas 3419:
Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3419.html
Der Initiativtext wurde geändert.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/6302.html
Folgender Antrag soll an geeigneter Stelle ins Wahlprogramm übernommen werden:
Die Piratenpartei setzt sich für ein Jedermenschrecht - oder “Gesetz über das Leben im Freien” - nach Vorbild des “Jedermannsrecht” in Schweden ein. Das Jedermenschrecht ist das Recht jedes Menschen, die Natur zu genießen und ihre Früchte zu nutzen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen am jeweiligen Grund und Boden. Die Ausübung des Jedermenschrechts ist also nicht von der Zustimmung des Grundbesitzers abhängig. Das entsprechende Gesetz soll nach unseren Vorstellungen nachfolgende Regelungen beinhalten.
Besuchern und Wanderern gibt das Jedermenschrecht die Möglichkeit, das Land zu Fuß, auf Skiern oder per Fahrrad zu durchqueren. Motorisierte Fahrzeuge dürfen dagegen nicht verwendet werden, dürfen jedoch auf unkultiviertem Land am Straßenrand geparkt werden, wenn dadurch weder der Verkehr behindert noch Schäden angerichtet werden.
Es darf kein Schaden an Höfen und Gärten, Feldern, Wiesen oder Aufforstungen entstehen. Im Sommer müssen Felder unter Nutzung von Wegen durchquert werden, während die Bewegung auf Feldern im Winter frei ist. Werden Tore, Gatter und ähnliche Schließvorrichtungen geöffnet, so müssen diese unmittelbar nach dem Passieren wieder geschlossen werden, damit z. B. kein Vieh entlaufen kann. Der Bereich um ein Wohnhaus, die sogenannte Hausfriedenszone, darf nicht durchquert werden. Ob das Privatgrundstück umzäunt ist oder nicht, spielt hierbei keine Rolle.
Auf unkultiviertem Land erlaubt das Jedermenschrecht jedem das Zelten für ein bis zwei Nächte. In der Nähe von Wohnhäusern muss jedoch immer die Erlaubnis des Grundbesitzers eingeholt werden; dieses gilt ebenfalls für gruppenweises Zelten. In dünn besiedelten Gebieten gestattet das Jedermenschrecht das Zelten an einer Stelle sogar für mehrere Nächte. Es dürfen für die Übernachtung keine zusätzlichen Aufbauten getätigt werden. Auch darf man den Boden nur soweit aufgraben, dass sein Erscheinungsbild nicht wesentlich verändert wird.
Lokale Behörden dürfen das Zelten auf ihrem Gebiet einschränken, jedoch nicht völlig verbieten. Beim Zelten ist zu bewohnten Häusern und Hütten so viel Abstand zu halten, dass deren Bewohner nicht gestört werden, mindestens jedoch 150 Meter.
Es besteht grundsätzlich freier Zugang zu Meeresküsten, Seen und Flüssen. Baden, Rudern, Paddeln, Segeln und vorübergehendes Anlegen mit Booten ist überall gestattet außer an Privatgrundstücken und Gebieten mit behördlichem Zugangsverbot. Besondere Verbote oder Gebote sind durch behördliche Hinweisschilder gekennzeichnet.
Wild wachsende Beeren, Pilze, Blumen, herabgefallene Zweige und Trockenreisig auf nicht umzäumtem Gebiet dürfen für den persönlichen Bedarf gepflückt bzw. gesammelt werden. Ausgenommen sind unter Naturschutz stehende Pflanzen. Das Mitnehmen von lebenden Bäumen und von Sträuchern, das Abbrechen von Zweigen, Ästen, Reisig, Baumrinde, von Harz und von Saft lebender Bäume ist verboten.
Es ist zulässig, auf unkultiviertem Land ein Lagerfeuer anzuzünden, solange man dabei größtmögliche Vorsicht walten lässt. Falls die Gefahr besteht, dass Vegetation in Brand geraten könnte, darf kein Feuer gemacht werden. Auch auf Felsen darf kein Feuer gemacht werden, da diese bersten könnten. Bei Brandgefahr durch Trockenheit können örtlichen Behörden das Feuermachen verbieten. In Nationalparks und Naturschutzgebieten kann es weiter eingeschränkt oder auch gänzlich verboten werden.
Als Brennmaterial darf auf dem Boden liegendes Totholz, Reisig etc. verwendet werden. Es dürfen keine Äste, Zweige oder Rinde von lebenden Bäumen abgesägt oder abgebrochen werden. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass genügend Löschwasser zur Verfügung steht und Feuerstellen nach Nutzung gewässert werden, um unbemerktes Schwelen zu verhindern.
Es dürfen keinerlei Abfälle zurückgelassen werden. Auch das Vergraben von Abfällen, ausgenommen Exkremente, ist nicht zulässig, da Tiere sie wieder ausgraben und sich daran verletzen können. Aus dem gleichen Grund dürfen auch keine Müllsäcke neben bereits gefüllten Abfallbehältern abgestellt werden.
Das Jedermenschrecht aka Jedermannsrecht ist unter anderem in skandinavischen Ländern eine Selbstverständlichkeit, während deutsche Behörden oft keine Gelegenheit auslassen, die freie Nutzung der Natur (Schwimmen, Zelten, Lagerfeuer etc.) extrem einzuschränken oder ganz zu verbieten.
Alle Initiativen des Themas 3419:
Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3419.html
Das Thema befindet sich jetzt in der Phase “Diskussion”. Dies bedeutet, dass sich Antragstexte noch ändern können.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/6302.html
Folgender Antrag soll an geeigneter Stelle ins Wahlprogramm übernommen werden:
Die Piratenpartei setzt sich für ein Jedermenschrecht - oder “Gesetz über das Leben im Freien” - ein. Das Jedermenschrecht ist das Recht jedes Menschen, die Natur zu genießen und ihre Früchte zu nutzen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen am jeweiligen Grund und Boden. Die Ausübung des Jedermenschrechts ist also nicht von der Zustimmung des Grundbesitzers abhängig.
Besuchern und Wanderern gibt das Jedermenschrecht die Möglichkeit, das Land zu Fuß, auf Skiern oder per Fahrrad zu durchqueren. Motorisierte Fahrzeuge dürfen dagegen nicht verwendet werden, dürfen jedoch auf unkultiviertem Land am Straßenrand geparkt werden, wenn dadurch weder der Verkehr behindert noch Schäden angerichtet werden.
Es darf kein Schaden an Höfen und Gärten, Feldern, Wiesen oder Aufforstungen entstehen. Im Sommer müssen Felder unter Nutzung von Wegen durchquert werden, während die Bewegung auf Feldern im Winter frei ist. Werden Tore, Gatter und ähnliche Schließvorrichtungen geöffnet, so müssen diese unmittelbar nach dem Passieren wieder geschlossen werden, damit z. B. kein Vieh entlaufen kann. Der Bereich um ein Wohnhaus, die sogenannte Hausfriedenszone, darf nicht durchquert werden. Ob das Privatgrundstück umzäunt ist oder nicht, spielt hierbei keine Rolle.
Auf unkultiviertem Land erlaubt das Jedermenschrecht jedem das Zelten für ein bis zwei Nächte. In der Nähe von Wohnhäusern muss jedoch immer die Erlaubnis des Grundbesitzers eingeholt werden; dieses gilt ebenfalls für gruppenweises Zelten. In dünn besiedelten Gebieten gestattet das Jedermenschrecht das Zelten an einer Stelle sogar für mehrere Nächte. Es dürfen für die Übernachtung keine zusätzlichen Aufbauten getätigt werden. Auch darf man den Boden nur soweit aufgraben, dass sein Erscheinungsbild nicht wesentlich verändert wird.
Lokale Behörden dürfen das Zelten auf ihrem Gebiet einschränken, jedoch nicht völlig verbieten. Beim Zelten ist zu bewohnten Häusern und Hütten so viel Abstand zu halten, dass deren Bewohner nicht gestört werden, mindestens jedoch 150 Meter.
Es besteht grundsätzlich freier Zugang zu Meeresküsten, Seen und Flüssen. Baden, Rudern, Paddeln, Segeln und vorübergehendes Anlegen mit Booten ist überall gestattet außer an Privatgrundstücken und Gebieten mit behördlichem Zugangsverbot. Besondere Verbote oder Gebote sind durch behördliche Hinweisschilder gekennzeichnet.
Wild wachsende Beeren, Pilze, Blumen, herabgefallene Zweige und Trockenreisig auf nicht umzäumtem Gebiet dürfen für den persönlichen Bedarf gepflückt bzw. gesammelt werden. Ausgenommen sind unter Naturschutz stehende Pflanzen. Das Mitnehmen von lebenden Bäumen und von Sträuchern, das Abbrechen von Zweigen, Ästen, Reisig, Baumrinde, von Harz und von Saft lebender Bäume ist verboten.
Es ist zulässig, auf unkultiviertem Land ein Lagerfeuer anzuzünden, solange man dabei größtmögliche Vorsicht walten lässt. Falls die Gefahr besteht, dass Vegetation in Brand geraten könnte, darf kein Feuer gemacht werden. Auch auf Felsen darf kein Feuer gemacht werden, da diese bersten könnten. Bei Brandgefahr durch Trockenheit können örtlichen Behörden das Feuermachen verbieten. In Nationalparks und Naturschutzgebieten kann es weiter eingeschränkt oder auch gänzlich verboten werden.
Als Brennmaterial darf auf dem Boden liegendes Totholz, Reisig etc. verwendet werden. Es dürfen keine Äste, Zweige oder Rinde von lebenden Bäumen abgesägt oder abgebrochen werden. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass genügend Löschwasser zur Verfügung steht und Feuerstellen nach Nutzung gewässert werden, um unbemerktes Schwelen zu verhindern.
Es dürfen keinerlei Abfälle zurückgelassen werden. Auch das Vergraben von Abfällen, ausgenommen Exkremente, ist nicht zulässig, da Tiere sie wieder ausgraben und sich daran verletzen können. Aus dem gleichen Grund dürfen auch keine Müllsäcke neben bereits gefüllten Abfallbehältern abgestellt werden.
Das Jedermenschrecht aka Jedermannsrecht ist unter anderem in skandinavischen Ländern eine Selbstverständlichkeit, während deutsche Behörden oft keine Gelegenheit auslassen, die freie Nutzung der Natur (Schwimmen, Zelten, Lagerfeuer etc.) extrem einzuschränken oder ganz zu verbieten.
Alle Initiativen des Themas 3419:
Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3419.html
Der Initiativtext wurde geändert.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/6302.html
Folgender Antrag soll an geeigneter Stelle ins Wahlprogramm übernommen werden:
Die Piratenpartei setzt sich für ein Jedermenschrecht - oder “Gesetz über das Leben im Freien” - ein. Das Jedermenschrecht ist das Recht jedes Menschen, die Natur zu genießen und ihre Früchte zu nutzen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen am jeweiligen Grund und Boden. Die Ausübung des Jedermenschrechts ist also nicht von der Zustimmung des Grundbesitzers abhängig.
Besuchern und Wanderern gibt das Jedermenschrecht die Möglichkeit, das Land zu Fuß, auf Skiern oder per Fahrrad zu durchqueren. Motorisierte Fahrzeuge dürfen dagegen nicht verwendet werden, dürfen jedoch auf unkultiviertem Land am Straßenrand geparkt werden, wenn dadurch weder der Verkehr behindert noch Schäden angerichtet werden.
Es darf kein Schaden an Höfen und Gärten, Feldern, Wiesen oder Aufforstungen entstehen. Im Sommer müssen Felder unter Nutzung von Wegen durchquert werden, während die Bewegung auf Feldern im Winter frei ist. Werden Tore, Gatter und ähnliche Schließvorrichtungen geöffnet, so müssen diese unmittelbar nach dem Passieren wieder geschlossen werden, damit z. B. kein Vieh entlaufen kann. Der Bereich um ein Wohnhaus, die sogenannte Hausfriedenszone, darf nicht durchquert werden. Ob das Privatgrundstück umzäunt ist oder nicht, spielt hierbei keine Rolle.
Auf unkultiviertem Land erlaubt das Jedermenschrecht jedem das Zelten für ein bis zwei Nächte. In der Nähe von Wohnhäusern muss jedoch immer die Erlaubnis des Grundbesitzers eingeholt werden; dieses gilt ebenfalls für gruppenweises Zelten. In dünn besiedelten Gebieten gestattet das Jedermenschrecht das Zelten an einer Stelle sogar für mehrere Nächte. Es dürfen für die Übernachtung keine zusätzlichen Aufbauten getätigt werden. Auch darf man den Boden nur soweit aufgraben, dass sein Erscheinungsbild nicht wesentlich verändert wird.
Lokale Behörden dürfen das Zelten auf ihrem Gebiet einschränken, jedoch nicht völlig verbieten. Beim Zelten ist zu bewohnten Häusern und Hütten so viel Abstand zu halten, dass deren Bewohner nicht gestört werden, mindestens jedoch 150 Meter.
Es besteht grundsätzlich freier Zugang zu Meeresküsten, Seen und Flüssen. Baden, Rudern, Paddeln, Segeln und vorübergehendes Anlegen mit Booten ist überall gestattet außer an Privatgrundstücken und Gebieten mit behördlichem Zugangsverbot. Besondere Verbote oder Gebote sind durch behördliche Hinweisschilder gekennzeichnet.
Wild wachsende Beeren, Pilze, Blumen, herabgefallene Zweige und Trockenreisig auf nicht umzäumtem Gebiet dürfen für den persönlichen Bedarf gepflückt bzw. gesammelt werden. Ausgenommen sind unter Naturschutz stehende Pflanzen. Das Mitnehmen von lebenden Bäumen und von Sträuchern, das Abbrechen von Zweigen, Ästen, Reisig, Baumrinde, von Harz und von Saft lebender Bäume ist verboten.
Es ist zulässig, auf unkultiviertem Land ein Lagerfeuer anzuzünden, solange man dabei größtmögliche Vorsicht walten lässt. Falls die Gefahr besteht, dass Vegetation in Brand geraten könnte, darf kein Feuer gemacht werden. Auch auf Felsen darf kein Feuer gemacht werden, da diese bersten könnten. Bei Brandgefahr durch Trockenheit können örtlichen Behörden das Feuermachen verbieten. In Nationalparks und Naturschutzgebieten kann es weiter eingeschränkt oder auch gänzlich verboten werden.
Als Brennmaterial darf auf dem Boden liegendes Totholz, Reisig etc. verwendet werden. Es dürfen keine Äste, Zweige oder Rinde von lebenden Bäumen abgesägt oder abgebrochen werden. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass genügend Löschwasser zur Verfügung steht und Feuerstellen nach Nutzung gewässert werden, um unbemerktes Schwelen zu verhindern.
Es dürfen keinerlei Abfälle zurückgelassen werden. Auch das Vergraben von Abfällen, ausgenommen Exkremente, ist nicht zulässig, da Tiere sie wieder ausgraben und sich daran verletzen können. Aus dem gleichen Grund dürfen auch keine Müllsäcke neben bereits gefüllten Abfallbehältern abgestellt werden.
Das Jedermenschrecht aka Jedermannsrecht ist unter anderem in skandinavischen Ländern eine Selbstverständlichkeit, während deutsche Behörden oft keine Gelegenheit auslassen, die freie Nutzung der Natur (Schwimmen, Zelten, Lagerfeuer etc.) extrem einzuschränken oder ganz zu verbieten.
Alle Initiativen des Themas 3419:
Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.