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Geänderte Initiative 6320 'Wahlmanipulation verhindern. Stimmen bei Wahlen für den Wähler kontrollierbar machen.' in Thema 3433 in 'Innen, Recht, Demokratie, Sicherheit'

Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3433.html


Der Initiativtext wurde geändert.


Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/6320.html

Wahlmanipulation verhindern. Stimmen bei Wahlen für den Wähler kontrollierbar machen.

Die Initiative möchte, dass bei Wahlen, jeder Wähler freiwillig sich für einen Wahlzettel mit eindeutiger Nummer entscheiden kann, welcher einen selbstdurchschreibenden Durchschlag hat. Sowohl die Stimmabgabe als auch die Nummer des ansonsten anonym gehaltenen Wahlzettels werden bei Auszählung erfasst und im Internet veröffentlicht.

Bei Abgabe der Stimme behält der Wähler seinen Durchschlag mit dem entsprechenden Kreuz und entsprechender Nummer. Optional kann auch nur ein Wahlzettel mit Nummer gewählt werden, ohne dass die tatsächliche Wahl aus einem Durchschlag hervorgehen würde.

So kann jeder anhand des eigenen Durchschlags prüfen, ob seine Stimme korrekt gezählt wurde.

Um die Angelegenheit auch in jedem Fall anonym zu halten, werden die Wahlzettel dergestalt gefertigt, dass die fortlaufende Nummer in der Kabine oder auch erst bei Auszählung freigerubbelt werden muss.

Ergänzend kann, um Verfälschungen des Durchschlags eine Prüfsumme zur Nummer ausgewiesen sein, deren Erzeugungsalgorithmus nur von der Wahlleitung als privater Schlüssel bekannt ist und in deren Berechnung die laufende Nummer einfließt.


Alle Initiativen des Themas 3433:


Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.

    Abgelegt unter Bereich 2 Thema 3433 Initiative 6320 Vorschlag

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    Geänderte Initiative 6320 'Wahlmanipulation verhindern. Stimmen bei Wahlen für den Wähler kontrollierbar machen.' in Thema 3433 in 'Innen, Recht, Demokratie, Sicherheit'

    Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3433.html


    Der Initiativtext wurde geändert.


    Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/6320.html

    Wahlmanipulation verhindern. Stimmen bei Wahlen für den Wähler kontrollierbar machen.

    Die Piratenpartei möchte das Wahlverfahren bei Kommunal-, Landes- und Bundestags- und Europawahlen derart umgestalten, bzw. darauf hinarbeiten, dass

    • jeder Wahlzettel eine eindeutige Nummer und einen Durchschlag mit der selben Nummer erhält
    • Der Wähler behält den Durchschlag zur Kontrolle
    • Alle gezählten Stimmen werden unter Angabe der Nummer im Internet veröffentlicht

    So kann jeder Wähler kontrollieren, ob seine Stimme korrekt gezählt worden ist und ggf. remonstrieren.

    Wahlmanipulation gehört so endgültig der Vergangenheit an.

    Um die Angelegenheit auch in jedem Fall anonym zu halten, werden die Wahlzettel dergestalt gefertigt, dass die forlaufende Nummer in der Kabine oder auch erst bei Auszählung freigerubbelt werden muss.

    Jeder kann mit Hilfe seines Durchschlages nachweisen, wie seine Wahl gewesen ist.


    Alle Initiativen des Themas 3433:


    Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.

      Abgelegt unter Bereich 2 Thema 3433 Initiative 6320 Vorschlag

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      Status 'Eingefroren' bei Thema 3415 in 'Innen, Recht, Demokratie, Sicherheit' mit Initiative 6293 'Die Piratenpartei fordert die Schaffung eines Bundesministerium für Datenschutz, Informationsfreiheit und Netzpolitik (BmDIN)'

      Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3415.html


      Das Thema befindet sich jetzt in der Phase “Eingefroren”. Dies bedeutet, dass sich Antragstexte nicht mehr ändern können. Die Anträge die ausreichend Unterstützer finden, werden in der nächsten Phase abgestimmt.



      Alle Initiativen des Themas 3415:


      Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.

        Abgelegt unter Bereich 2 Thema 3415 Initiative 6293 Thema ist eingefroren

        1 Anmerkung

        Status 'Eingefroren' bei Thema 3415 in 'Innen, Recht, Demokratie, Sicherheit' mit Initiative 6294 'Die Piratenpartei fordert die Schaffung eines Bundesministerium für Datenschutz, Informationsfreiheit und Netzneutralität'

        Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3415.html


        Das Thema befindet sich jetzt in der Phase “Eingefroren”. Dies bedeutet, dass sich Antragstexte nicht mehr ändern können. Die Anträge die ausreichend Unterstützer finden, werden in der nächsten Phase abgestimmt.



        Alle Initiativen des Themas 3415:


        Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.

          Abgelegt unter Bereich 2 Thema 3415 Initiative 6294 Thema ist eingefroren

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          Status 'Eingefroren' bei Thema 3395 in 'Innen, Recht, Demokratie, Sicherheit' mit Initiative 6262 'Diskriminierungsbremse in das Grundgesetz'

          Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3395.html


          Das Thema befindet sich jetzt in der Phase “Eingefroren”. Dies bedeutet, dass sich Antragstexte nicht mehr ändern können. Die Anträge die ausreichend Unterstützer finden, werden in der nächsten Phase abgestimmt.



          Alle Initiativen des Themas 3395:


          Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.

            Abgelegt unter Bereich 2 Thema 3395 Initiative 6262 Thema ist eingefroren

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            Abbruch der Initiative 6210 'Schmerzensgeldregelung für das Datenschutzrecht' in Thema 3370 in 'Innen, Recht, Demokratie, Sicherheit'

            Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3370.html


            Dieses Thema wurde abgebrochen. Es hat das Quorum nicht erfüllt.



            Alle Initiativen des Themas 3370:


            Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.

              Abgelegt unter Bereich 2 Thema 3370 Initiative 6210 Thema abgebrochen

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              Geänderte Initiative 6302 'Jedermannsrecht' in Thema 3419 in 'Innen, Recht, Demokratie, Sicherheit'

              Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3419.html


              Der Initiativtext wurde geändert.


              Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/6302.html

              Jedermannsrecht

              Folgender Antrag soll an geeigneter Stelle ins Wahlprogramm übernommen werden:

              Antrag

              Die Piratenpartei setzt sich für ein Jedermenschrecht - oder “Gesetz über das Leben im Freien” - nach Vorbild des “Jedermannsrecht” in Schweden und anderen Ländern ein. Das Jedermenschrecht ist das Recht jedes Menschen, die Natur zu genießen und ihre Früchte zu nutzen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen am jeweiligen Grund und Boden. Die Ausübung des Jedermenschrechts ist also nicht von der Zustimmung des Grundbesitzers abhängig. Das entsprechende Gesetz soll nach unseren Vorstellungen nachfolgende Regelungen beinhalten.

              Freie Bewegung in der Natur

              Besuchern und Wanderern gibt das Jedermenschrecht die Möglichkeit, das Land zu Fuß, auf Skiern oder per Fahrrad zu durchqueren. Motorisierte Fahrzeuge dürfen dagegen nicht verwendet werden, dürfen jedoch auf unkultiviertem Land am Straßenrand geparkt werden, wenn dadurch weder der Verkehr behindert noch Schäden angerichtet werden.

              Es darf kein Schaden an Höfen und Gärten, Feldern, Wiesen oder Aufforstungen entstehen. Im Sommer müssen Felder unter Nutzung von Wegen durchquert werden, während die Bewegung auf Feldern im Winter frei ist. Werden Tore, Gatter und ähnliche Schließvorrichtungen geöffnet, so müssen diese unmittelbar nach dem Passieren wieder geschlossen werden, damit z. B. kein Vieh entlaufen kann. Der Bereich um ein Wohnhaus, die sogenannte Hausfriedenszone, darf nicht durchquert werden. Ob das Privatgrundstück umzäunt ist oder nicht, spielt hierbei keine Rolle.

              Übernachten

              Auf unkultiviertem Land erlaubt das Jedermenschrecht jedem das Zelten für ein bis zwei Nächte. In der Nähe von Wohnhäusern muss jedoch immer die Erlaubnis des Grundbesitzers eingeholt werden; dieses gilt ebenfalls für gruppenweises Zelten. In dünn besiedelten Gebieten gestattet das Jedermenschrecht das Zelten an einer Stelle sogar für mehrere Nächte. Es dürfen für die Übernachtung keine zusätzlichen Aufbauten getätigt werden. Auch darf man den Boden nur soweit aufgraben, dass sein Erscheinungsbild nicht wesentlich verändert wird.

              Lokale Behörden dürfen das Zelten auf ihrem Gebiet einschränken, jedoch nicht völlig verbieten. Beim Zelten ist zu bewohnten Häusern und Hütten so viel Abstand zu halten, dass deren Bewohner nicht gestört werden, mindestens jedoch 150 Meter.

              Gewässer

              Es besteht grundsätzlich freier Zugang zu Meeresküsten, Seen und Flüssen. Baden, Rudern, Paddeln, Segeln und vorübergehendes Anlegen mit Booten ist überall gestattet außer an Privatgrundstücken und Gebieten mit behördlichem Zugangsverbot. Besondere Verbote oder Gebote sind durch behördliche Hinweisschilder gekennzeichnet.

              Sammeln und Pflücken

              Wild wachsende Beeren, Pilze, Blumen, herabgefallene Zweige und Trockenreisig auf nicht umzäumtem Gebiet dürfen für den persönlichen Bedarf gepflückt bzw. gesammelt werden. Ausgenommen sind unter Naturschutz stehende Pflanzen. Das Mitnehmen von lebenden Bäumen und von Sträuchern, das Abbrechen von Zweigen, Ästen, Reisig, Baumrinde, von Harz und von Saft lebender Bäume ist verboten.

              Feuer

              Es ist zulässig, auf unkultiviertem Land ein Lagerfeuer anzuzünden, solange man dabei größtmögliche Vorsicht walten lässt. Falls die Gefahr besteht, dass Vegetation in Brand geraten könnte, darf kein Feuer gemacht werden. Auch auf Felsen darf kein Feuer gemacht werden, da diese bersten könnten. Bei Brandgefahr durch Trockenheit können örtlichen Behörden das Feuermachen verbieten. In Nationalparks und Naturschutzgebieten kann es weiter eingeschränkt oder auch gänzlich verboten werden.

              Als Brennmaterial darf auf dem Boden liegendes Totholz, Reisig etc. verwendet werden. Es dürfen keine Äste, Zweige oder Rinde von lebenden Bäumen abgesägt oder abgebrochen werden. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass genügend Löschwasser zur Verfügung steht und Feuerstellen nach Nutzung gewässert werden, um unbemerktes Schwelen zu verhindern.

              Abfall

              Es dürfen keinerlei Abfälle zurückgelassen werden. Auch das Vergraben von Abfällen, ausgenommen Exkremente, ist nicht zulässig, da Tiere sie wieder ausgraben und sich daran verletzen können. Aus dem gleichen Grund dürfen auch keine Müllsäcke neben bereits gefüllten Abfallbehältern abgestellt werden.

              Begründung (nicht Teil des Antrags)

              Das Jedermenschrecht aka Jedermannsrecht ist unter anderem in skandinavischen Ländern eine Selbstverständlichkeit, während deutsche Behörden oft keine Gelegenheit auslassen, die freie Nutzung der Natur (Schwimmen, Zelten, Lagerfeuer etc.) extrem einzuschränken oder ganz zu verbieten.

              Weitere Informationen

              Siehe Wikipedia.

              Anregungen

              Positionspapier? Ich halte Positionspapiere auf Bundesebene für sinnlos und hätte den Antrag gerne im Wahlprogramm stehen.

              Welches Wahlprogramm? Liegt nicht in der Macht des Antragsstellers. In das Wahlprogramm 2013 wird es der Antrag nicht mehr schaffen, nächstes Ziel: 2017.

              Zu detailiert? Ich empfinde es als genau richtig, sinnvolle Kürzungsvorschläge werden aber natürlich gerne entgegen genommen.

              Umformulieren? Obwohl im ersten Satz bereits stand, dass es sich um ein Gesetz (“über das Leben im Freien”) handelt, habe ich den vorgeschlagenen Satz etwas abgeändert übernommen und Schweden als Vorbild genannt.


              Alle Initiativen des Themas 3419:


              Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.

                Abgelegt unter Bereich 2 Thema 3419 Initiative 6302 Vorschlag

                0 Anmerkungen

                Geänderte Initiative 6302 'Jedermannsrecht' in Thema 3419 in 'Innen, Recht, Demokratie, Sicherheit'

                Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3419.html


                Der Initiativtext wurde geändert.


                Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/6302.html

                Jedermannsrecht

                Folgender Antrag soll an geeigneter Stelle ins Wahlprogramm übernommen werden:

                Antrag

                Die Piratenpartei setzt sich für ein Jedermenschrecht - oder “Gesetz über das Leben im Freien” - nach Vorbild des “Jedermannsrecht” in Schweden ein. Das Jedermenschrecht ist das Recht jedes Menschen, die Natur zu genießen und ihre Früchte zu nutzen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen am jeweiligen Grund und Boden. Die Ausübung des Jedermenschrechts ist also nicht von der Zustimmung des Grundbesitzers abhängig. Das entsprechende Gesetz soll nach unseren Vorstellungen nachfolgende Regelungen beinhalten.

                Freie Bewegung in der Natur

                Besuchern und Wanderern gibt das Jedermenschrecht die Möglichkeit, das Land zu Fuß, auf Skiern oder per Fahrrad zu durchqueren. Motorisierte Fahrzeuge dürfen dagegen nicht verwendet werden, dürfen jedoch auf unkultiviertem Land am Straßenrand geparkt werden, wenn dadurch weder der Verkehr behindert noch Schäden angerichtet werden.

                Es darf kein Schaden an Höfen und Gärten, Feldern, Wiesen oder Aufforstungen entstehen. Im Sommer müssen Felder unter Nutzung von Wegen durchquert werden, während die Bewegung auf Feldern im Winter frei ist. Werden Tore, Gatter und ähnliche Schließvorrichtungen geöffnet, so müssen diese unmittelbar nach dem Passieren wieder geschlossen werden, damit z. B. kein Vieh entlaufen kann. Der Bereich um ein Wohnhaus, die sogenannte Hausfriedenszone, darf nicht durchquert werden. Ob das Privatgrundstück umzäunt ist oder nicht, spielt hierbei keine Rolle.

                Übernachten

                Auf unkultiviertem Land erlaubt das Jedermenschrecht jedem das Zelten für ein bis zwei Nächte. In der Nähe von Wohnhäusern muss jedoch immer die Erlaubnis des Grundbesitzers eingeholt werden; dieses gilt ebenfalls für gruppenweises Zelten. In dünn besiedelten Gebieten gestattet das Jedermenschrecht das Zelten an einer Stelle sogar für mehrere Nächte. Es dürfen für die Übernachtung keine zusätzlichen Aufbauten getätigt werden. Auch darf man den Boden nur soweit aufgraben, dass sein Erscheinungsbild nicht wesentlich verändert wird.

                Lokale Behörden dürfen das Zelten auf ihrem Gebiet einschränken, jedoch nicht völlig verbieten. Beim Zelten ist zu bewohnten Häusern und Hütten so viel Abstand zu halten, dass deren Bewohner nicht gestört werden, mindestens jedoch 150 Meter.

                Gewässer

                Es besteht grundsätzlich freier Zugang zu Meeresküsten, Seen und Flüssen. Baden, Rudern, Paddeln, Segeln und vorübergehendes Anlegen mit Booten ist überall gestattet außer an Privatgrundstücken und Gebieten mit behördlichem Zugangsverbot. Besondere Verbote oder Gebote sind durch behördliche Hinweisschilder gekennzeichnet.

                Sammeln und Pflücken

                Wild wachsende Beeren, Pilze, Blumen, herabgefallene Zweige und Trockenreisig auf nicht umzäumtem Gebiet dürfen für den persönlichen Bedarf gepflückt bzw. gesammelt werden. Ausgenommen sind unter Naturschutz stehende Pflanzen. Das Mitnehmen von lebenden Bäumen und von Sträuchern, das Abbrechen von Zweigen, Ästen, Reisig, Baumrinde, von Harz und von Saft lebender Bäume ist verboten.

                Feuer

                Es ist zulässig, auf unkultiviertem Land ein Lagerfeuer anzuzünden, solange man dabei größtmögliche Vorsicht walten lässt. Falls die Gefahr besteht, dass Vegetation in Brand geraten könnte, darf kein Feuer gemacht werden. Auch auf Felsen darf kein Feuer gemacht werden, da diese bersten könnten. Bei Brandgefahr durch Trockenheit können örtlichen Behörden das Feuermachen verbieten. In Nationalparks und Naturschutzgebieten kann es weiter eingeschränkt oder auch gänzlich verboten werden.

                Als Brennmaterial darf auf dem Boden liegendes Totholz, Reisig etc. verwendet werden. Es dürfen keine Äste, Zweige oder Rinde von lebenden Bäumen abgesägt oder abgebrochen werden. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass genügend Löschwasser zur Verfügung steht und Feuerstellen nach Nutzung gewässert werden, um unbemerktes Schwelen zu verhindern.

                Abfall

                Es dürfen keinerlei Abfälle zurückgelassen werden. Auch das Vergraben von Abfällen, ausgenommen Exkremente, ist nicht zulässig, da Tiere sie wieder ausgraben und sich daran verletzen können. Aus dem gleichen Grund dürfen auch keine Müllsäcke neben bereits gefüllten Abfallbehältern abgestellt werden.

                Begründung (nicht Teil des Antrags)

                Das Jedermenschrecht aka Jedermannsrecht ist unter anderem in skandinavischen Ländern eine Selbstverständlichkeit, während deutsche Behörden oft keine Gelegenheit auslassen, die freie Nutzung der Natur (Schwimmen, Zelten, Lagerfeuer etc.) extrem einzuschränken oder ganz zu verbieten.

                Weitere Informationen

                Siehe Wikipedia.


                Alle Initiativen des Themas 3419:


                Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.

                  Abgelegt unter Bereich 2 Thema 3419 Initiative 6302 Vorschlag

                  0 Anmerkungen

                  Status 'Diskussion' bei Thema 3419 in 'Innen, Recht, Demokratie, Sicherheit' mit Initiative 6302 'Jedermannsrecht'

                  Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3419.html


                  Das Thema befindet sich jetzt in der Phase “Diskussion”. Dies bedeutet, dass sich Antragstexte noch ändern können.



                  Alle Initiativen des Themas 3419:


                  Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.

                    Abgelegt unter Bereich 2 Thema 3419 Initiative 6302 Thema in Diskussion

                    0 Anmerkungen

                    Geänderte Initiative 6302 'Jedermannsrecht' in Thema 3419 in 'Innen, Recht, Demokratie, Sicherheit'

                    Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3419.html


                    Der Initiativtext wurde geändert.


                    Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/6302.html

                    Jedermannsrecht

                    Folgender Antrag soll an geeigneter Stelle ins Wahlprogramm übernommen werden:

                    Antrag

                    Die Piratenpartei setzt sich für ein Jedermenschrecht - oder “Gesetz über das Leben im Freien” - ein. Das Jedermenschrecht ist das Recht jedes Menschen, die Natur zu genießen und ihre Früchte zu nutzen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen am jeweiligen Grund und Boden. Die Ausübung des Jedermenschrechts ist also nicht von der Zustimmung des Grundbesitzers abhängig.

                    Freie Bewegung in der Natur

                    Besuchern und Wanderern gibt das Jedermenschrecht die Möglichkeit, das Land zu Fuß, auf Skiern oder per Fahrrad zu durchqueren. Motorisierte Fahrzeuge dürfen dagegen nicht verwendet werden, dürfen jedoch auf unkultiviertem Land am Straßenrand geparkt werden, wenn dadurch weder der Verkehr behindert noch Schäden angerichtet werden.

                    Es darf kein Schaden an Höfen und Gärten, Feldern, Wiesen oder Aufforstungen entstehen. Im Sommer müssen Felder unter Nutzung von Wegen durchquert werden, während die Bewegung auf Feldern im Winter frei ist. Werden Tore, Gatter und ähnliche Schließvorrichtungen geöffnet, so müssen diese unmittelbar nach dem Passieren wieder geschlossen werden, damit z. B. kein Vieh entlaufen kann. Der Bereich um ein Wohnhaus, die sogenannte Hausfriedenszone, darf nicht durchquert werden. Ob das Privatgrundstück umzäunt ist oder nicht, spielt hierbei keine Rolle.

                    Übernachten

                    Auf unkultiviertem Land erlaubt das Jedermenschrecht jedem das Zelten für ein bis zwei Nächte. In der Nähe von Wohnhäusern muss jedoch immer die Erlaubnis des Grundbesitzers eingeholt werden; dieses gilt ebenfalls für gruppenweises Zelten. In dünn besiedelten Gebieten gestattet das Jedermenschrecht das Zelten an einer Stelle sogar für mehrere Nächte. Es dürfen für die Übernachtung keine zusätzlichen Aufbauten getätigt werden. Auch darf man den Boden nur soweit aufgraben, dass sein Erscheinungsbild nicht wesentlich verändert wird.

                    Lokale Behörden dürfen das Zelten auf ihrem Gebiet einschränken, jedoch nicht völlig verbieten. Beim Zelten ist zu bewohnten Häusern und Hütten so viel Abstand zu halten, dass deren Bewohner nicht gestört werden, mindestens jedoch 150 Meter.

                    Gewässer

                    Es besteht grundsätzlich freier Zugang zu Meeresküsten, Seen und Flüssen. Baden, Rudern, Paddeln, Segeln und vorübergehendes Anlegen mit Booten ist überall gestattet außer an Privatgrundstücken und Gebieten mit behördlichem Zugangsverbot. Besondere Verbote oder Gebote sind durch behördliche Hinweisschilder gekennzeichnet.

                    Sammeln und Pflücken

                    Wild wachsende Beeren, Pilze, Blumen, herabgefallene Zweige und Trockenreisig auf nicht umzäumtem Gebiet dürfen für den persönlichen Bedarf gepflückt bzw. gesammelt werden. Ausgenommen sind unter Naturschutz stehende Pflanzen. Das Mitnehmen von lebenden Bäumen und von Sträuchern, das Abbrechen von Zweigen, Ästen, Reisig, Baumrinde, von Harz und von Saft lebender Bäume ist verboten.

                    Feuer

                    Es ist zulässig, auf unkultiviertem Land ein Lagerfeuer anzuzünden, solange man dabei größtmögliche Vorsicht walten lässt. Falls die Gefahr besteht, dass Vegetation in Brand geraten könnte, darf kein Feuer gemacht werden. Auch auf Felsen darf kein Feuer gemacht werden, da diese bersten könnten. Bei Brandgefahr durch Trockenheit können örtlichen Behörden das Feuermachen verbieten. In Nationalparks und Naturschutzgebieten kann es weiter eingeschränkt oder auch gänzlich verboten werden.

                    Als Brennmaterial darf auf dem Boden liegendes Totholz, Reisig etc. verwendet werden. Es dürfen keine Äste, Zweige oder Rinde von lebenden Bäumen abgesägt oder abgebrochen werden. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass genügend Löschwasser zur Verfügung steht und Feuerstellen nach Nutzung gewässert werden, um unbemerktes Schwelen zu verhindern.

                    Abfall

                    Es dürfen keinerlei Abfälle zurückgelassen werden. Auch das Vergraben von Abfällen, ausgenommen Exkremente, ist nicht zulässig, da Tiere sie wieder ausgraben und sich daran verletzen können. Aus dem gleichen Grund dürfen auch keine Müllsäcke neben bereits gefüllten Abfallbehältern abgestellt werden.

                    Begründung (nicht Teil des Antrags)

                    Das Jedermenschrecht aka Jedermannsrecht ist unter anderem in skandinavischen Ländern eine Selbstverständlichkeit, während deutsche Behörden oft keine Gelegenheit auslassen, die freie Nutzung der Natur (Schwimmen, Zelten, Lagerfeuer etc.) extrem einzuschränken oder ganz zu verbieten.

                    Weitere Informationen

                    Siehe Wikipedia.


                    Alle Initiativen des Themas 3419:


                    Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.

                      Abgelegt unter Bereich 2 Thema 3419 Initiative 6302 Vorschlag