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Geänderte Initiative 6322 'Sozialstaat 3.0' in Thema 3435 in 'Arbeit und Soziales'

Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3435.html


Der Initiativtext wurde geändert.


Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/6322.html

Sozialstaat 3.0

Antrag auf Meinungsbild:

Dieses Modell sollte unser Modell in der Piratenpartei sein:

Link:
 

http://sozialpiraten.piratenpartei.de/2012/06/08/als-vorschlag-zur-diskussion-sozialstaat-3-0-version-1-2/


Alle Initiativen des Themas 3435:


Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.

    Abgelegt unter Bereich 3 Thema 3435 Initiative 6322 Vorschlag

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    (T3435/I6323) 'Sozialstaat 3.0 ablehnen' - 'Arbeit und Soziales'

    Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3435.html


    Es wurde eine neue Initiative zu diesem Thema angelegt.


    Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/6323.html

    Sozialstaat 3.0 ablehnen

    Antrag zum Meinungsbild:

    http://sozialpiraten.piratenpartei.de/2012/06/08/als-vorschlag-zur-diskussion-sozialstaat-3-0-version-1-2/

    Wir wollen das Modell Sozialstaat 3.0 nicht als das Modell der Piraten.


    Alle Initiativen des Themas 3435:


    Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.

      Abgelegt unter Bereich 3 Thema 3435 Initiative 6323 neue Initiative

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      Geänderte Initiative 6322 'Sozialstaat 3.0' in Thema 3435 in 'Arbeit und Soziales'

      Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3435.html


      Der Initiativtext wurde geändert.


      Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/6322.html

      Sozialstaat 3.0

      Antrag:

      Dieses Modell sollte unser Modell in der Piratenpartei sein:

      Link:
       

      http://sozialpiraten.piratenpartei.de/2012/06/08/als-vorschlag-zur-diskussion-sozialstaat-3-0-version-1-2/


      Alle Initiativen des Themas 3435:


      Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.

        Abgelegt unter Bereich 3 Thema 3435 Initiative 6322 Vorschlag

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        Geänderte Initiative 6321 'Sozialverträgliche energetische Gebäudesanierung' in Thema 3434 in 'Arbeit und Soziales'

        Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3434.html


        Der Initiativtext wurde geändert.


        Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/6321.html

        Sozialverträgliche energetische Gebäudesanierung

        Antrag 1: Energiekosten-Warmmiete
        Es sollen über die Heizkostenverordnung die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass vermietete Wohnräume nur noch mit dem Energiebedarf der Wohnung vermietet werden (Energiekosten-Warmmiete).
        Mit der vom Eigentümer zur Verfügung gestellten Energiebedarfsmenge wird der Mieter in die Lage versetzt, seinen Wohnraum durchschnittlich auf 19,0°C zu beheizen. Die Grundlage für die Berechnung des Heizenergiebedarfs bildet das durchschnittliche Außenluftklima der jeweiligen Region über die letzten 10 Jahre. Weiterhin erhält der Mieter eine festzulegende Warmwassermenge, die abhängig von der Wohnungsgröße oder der Belegung der Wohnung ist.
        Verbraucht der Mieter durch übermäßiges Heizen, Lüften oder durch übermäßigen Warmwasserverbrauch mehr Energie als der berechnete Energiebedarf, sind Energiekostennachzahlungen an den Eigentümer zu leisten.
        Zur Umsetzung ist die Ausstellung eines Energiebedarfsausweises für die jeweilige Wohnung erforderlich.

        Antrag 2: Warmmietenneutrale energetische Gebäudesanierung
        Bei Bestandsgebäuden wird vor einer energetischen Sanierung der Heiz- und Warmwasserenergiebedarf für die jeweilige Wohnung berechnet. Die damit in Verbindung stehenden Energiekosten werden eingefroren.
        Nach einer energetischen Sanierung wird der neue Energiebedarf berechnet und dem Mieter mit der „eingefrorenen“ Energiekosten-Warmmiete zur Verfügung gestellt. Energiepreisveränderungen sind jährlich vom Mieter zu tragen oder dem Mieter zu erstatten.
        Durch die eingesparten Energiekosten wird der Vermieter in die Lage versetzt, die energetischen Sanierungskosten zu refinanzieren. Je effizienter der Eigentümer in die energetische Sanierung investiert, desto höher ist sein Ertrag, besonders dann wenn seine Investitionen getilgt sind.

        Antrag 3: Begrenzung des Energiebedarfs für Bestandsgebäude
        Der Gesetzgeber soll für Bestandsgebäude einen maximalen Energiebedarf für die Heizung und Warmwasseraufbereitung, welcher maximal 40,0% über dem eines Neubaus liegt (ENEV 2009), festlegen. Bestandsgebäude in dem sich mehr als eine vermietete Wohnung befindet sind innerhalb der nächsten 20 Jahre auf dieses Niveau energetisch zu sanieren. Vorzug ist solchen Maßnahmen zu gewähren, die den Energieverlust reduzieren, denn diese Energie muss nie wieder erzeugt werden.

        Antrag 4: Zweckgebundene energetische Sanierungsrücklage durch Eigentümer
        Gebäudeeigentümer und Eigentümergemeinschaften, in denen sich mehr als eine vermietete Wohnung befinden, sollten zu einer langfristigen (10-15 Jahre) zweckgebundenen energetischen Sanierungsrücklage verpflichtet werden.
        Die Sanierungsrücklage ist auf einem Sonderkonto (Sperrkonto) einzuzahlen. Sie ist an das Gebäude bzw. an das Sondereigentum gebunden. Die Sanierungsrücklage kann bei Veräußerung des Gebäudes / des Sondereigentums nicht herausgelöst/ausgezahlt werden. Die Höhe der Sanierungsrücklage sollte nach dem Endenergiebedarf pro Quadratmeter Nutzfläche des Gebäudes bemessen werden. Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes ist, desto höher ist die zu bildende energetische Sanierungsrücklage.
        Vorteile, z.B. durch steuerliche Abschreibungen, zinsgünstigen Krediten oder Zuschüssen sollten denen gewährt werden, die energetische Sanierung vor dem Ablauf der Sanierungsfrist realisieren.

        Vorteile:
        Spart kurzfristig Primärenergie Senkt die Nebenkosten der Mieter erheblich Reduziert den Co2-Ausstoß Schaft eine Vielzahl von Arbeitsplätzen in der Bauwirtschaft, der Anlagentechnik, Elektroindustrie…
        Bei vielen Eigentümern besteht der Anspruch, dass ein einmal errichtetes Gebäude für immer den Nutzungsforderungen entspricht. Hier bedarf es erheblicher Aufklärungsarbeit. Die Wohngebäude müssen an die Nutzungsanforderungen sowie der Energieverfügbarkeit und der Energiekosten der Zukunft angepasst werden.
        Die Verantwortung für den Energiebedarf eines Wohngebäudes soll in die Hände gelegt werden, die die Möglichkeit haben ihn grundlegend zu verbessern.
        Ausgenommen sind denkmalgeschützte Gebäude.
        Energiepiraten@gmx.de

        Zweckgebundene energetische Sanierungsrücklage durch Gebäudeeigentümer

        Gebäudeeigentümer und Eigentümergemeinschaften in denen sich eine oder mehrere vermietete Wohnungen befinden, sollten zu einer langfristigen (10-15 Jahre) zweckgebundenen energetischen Sanierungsrücklage verpflichtet werden. Die Sanierungsrücklage ist auf einem Sonderkonto (Sperrkonto) einzuzahlen. Sie ist an dem Gebäude bzw. am Sondereigentum gebunden. Die Sanierungsrücklage kann bei Veräußerung des Gebäudes / des Sondereigentums nicht herausgelöst/ausgezahlt werden. Die Höhe der Sanierungsrücklage sollte nach dem Endenergiebedarf pro Quadratmeter Nutzfläche des Gebäudes bemessen werden. Vorteile, z.B. durch steuerliche Abschreibung, zinsgünstige Kredite oder Zuschüssen sollten denen gewährt werden, die energetische Sanierung vor dem Ablauf der Sanierungsfrist

        Warmmietenneutrale energetische Gebäudesanierung

        Es sollten die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass vermietete Wohnräume nur noch mit dem Energiebedarf einer Wohnung vermietet werden. Hierfür ist die Ausstellung eines Energiebedarfsausweises für die jeweilige Wohnung erforderlich. Im Fall einer energetischen Sanierung wird die Warmmiete eingefroren. Der Eigentümer refinanziert die energetischen Sanierungskosten durch die Energiekosteneinsparung.
         

        Begründung zum Antrag 1 und 2
        Mehr als 3/4 aller Wohngebäude wurden vor der ersten Wärmeschutzverordnung 1978 gebaut und weisen einen sehr hohen Energiebedarf auf. 72,0% der von den Haushalten verbrauchten Energie entfällt auf die Raumheizung. Es geht also im Wesentlichen um die Reduzierung des „Energieverlustes“ über die Außenbauteile (Gebäudehülle).

        Die häufigsten und schwerwiegendsten Gründe von Gebäudeeigentümern gegen eine energetische Sanierung der Gebäudehülle sind in der Rang und Reihenfolge:

        Die hohen Investitionskosten, für die viele Eigentümer Kredite aufnehmen müssen (die Angst vor Schulden bei Banken).
        Die Heizkosten werden von den Mietern getragen.
        Das hohe Durchschnittsalter der Gebäudeeigentümer (Für uns lohnt sich das nicht mehr, da soll sich die nächste Generation drum kümmern).
        Die Mieteinnahmen sind fest verplant, auf die kann oder will ich nicht verzichten.

        Abbau von Hemmschwellen zur energetischen Gebäudesanierung

        1.) Hohe Investitionskosten
        Viele der Gebäudeeigentümer haben Angst davor sich bei Banken über einen längeren Zeitraum von z.B. 10 bis 20 Jahren zu verschulden. Daher sollten die Eigentümer verpflichtet werden, sich den Investitionsbedarf für die Zukunft anzusparen. Es fällt dem Gebäudeeigentümer/ den Eigentümergemeinschaften leichter Investitionen zu tätigen, wenn das Kapital vorhanden ist. Im Falle, dass das angesparte Kapital nicht ausreichen sollte, ist, aufgrund des Eigenkapitals, die Bonität des Eigentümers / der Eigentümergemeinschaft sehr gut und somit sind die Zinsen für einen Restkredit niedrig.

        Bei vielen Eigentümern besteht der Anspruch, dass ein einmal errichtetes Gebäude für immer den Nutzungsforderungen entspricht. Hier bedarf es erheblicher Aufklärungsarbeit. Die Gebäude müssen an die Nutzungsforderungen sowie der Energieverfügbarkeit und der Energiekosten der Zukunft angepasst werden.

        2.) Heizkosten werden von den Mietern getragen
        Warum soll eine Gebäudeeigentümer sich verschulden oder hohe Investitionen in eine energetische Sanierung der Gebäudehülle tätigen, wenn er an der Energiekosteneinsparung nicht partizipiert? Um diese Argument aufzulösen, bedarf es einer Umstellung des Heizkostenabrechnungssystems.

        Es sollten die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass Wohnräume nur noch mit dem Energiebedarf einer Wohnung vermietet werden. Das bedeutet, dass jeder Mieter mit seiner Miete so viel Energie vom Eigentümer zur Verfügung gestellt bekommt, dass er den Wohnraum auf durchschnittlich 20,0°C beheizten kann.

        Grundlage für die Berechnung des Energiebedarfs ist das langjährige durchschnittliche Außenluftklima der jeweiligen Region, in dem sich das Gebäude befindet. Nur bei extrem langen und/oder kalten Wintern bzw. bei einem übermäßigen Heiz- und/oder Lüftungsverhalten müssen Mieter Heizkosten nachzahlen. Es gibt also weiterhin eine Heizkostenabrechnung, bei der jedoch nur Heizkostennachzahlungen zum Tragen kommen. Ein ausreichendes Heizen gehört zur Pflicht des Mieters, um Schäden in oder am Gebäude zu vermeiden (z.B. Feuchte- und Schimmelpilzschäden).

        Der Energiebedarf eines Gebäudes kann bereits heute nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis berechnet werden. Diese Berechnung ist auf die jeweilige Wohnung zu erweitern.

        Vor einer energetischen Sanierungsmaßnahme wird die Warmmiete mit dem berechneten Energiebedarf eingefroren. Nach einer energetischen Sanierungsmaßnahme ist ein neuer Energiebedarfsausweis zu erstellen. Der Mieter erhält nach der Sanierung nur noch den geminderten Energiebedarf, die Warmmiete bleibt jedoch konstant. Über die Energiekosteneinsparung und eventueller Energiekostensteigerungen kann der Eigentümer seine Investitionskosten refinanzieren. Das Argument „Was interessieren mich die Heizkosten, die trägt doch der Mieter“ entfällt, denn jetzt profitiert der Eigentümer direkt von dem geringeren Energiebedarf.

        3.) Das teilweise hohe Durchschnittsalter der Gebäudeeigentümer
        Leider gibt es bei Gebäudeeigentümern kein generationsübergreifendes Verantwortungsbewusstsein, besonders dann nicht, wenn es um vermieteten Wohnraum geht. Eine Generation ist aber in der Pflicht, die Gebäude an die zukünftige Verfügbarkeit von Energie sowie den abzusehenden Energiekosten anzupassen. Daher ist die langfristig angelegte zweckgebundene, energetische Sanierungsrücklage, die an das Gebäude / an dem Sondereigentum gebunden ist, eine sinnvolle generationsübergreifende Maßnahme.

        4.) Die Mieteinnahmen sind fest verplant, auf die kann oder will ich nicht verzichten
        Im Artikel 14 (2) des Grundgesetzes steht: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
        Bei der energetischen Gebäudesanierung geht es um die Halbierung des Energieverbrauchs und somit auch um mehr als die Halbierung der klimaschädlichen Co2 Emissionen. Es geht auch darum, die Energiekosten für Wohnen in einem sozialverträglichen Verhältnis zu halten und damit der Bevölkerung ein bezahlbares und gesundes Wohnklima zu ermöglichen. Dieses sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, zu denen auch die Gebäudeeigentümer ihren Beitrag zu leisten haben.

        Fachgruppe Bauen und Wohnen; https://ag_bauen_und_verkehr.piratenpad.de/WP2013-Bauen-20und-20Wohnen


        Alle Initiativen des Themas 3434:


        Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.

          Abgelegt unter Bereich 3 Thema 3434 Initiative 6321 Vorschlag

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          Abbruch der Initiative 6307 'Neues Paradigma der Miet-Politik' in Thema 3422 in 'Arbeit und Soziales'

          Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3422.html


          Dieses Thema wurde abgebrochen. Es hat das Quorum nicht erfüllt.



          Alle Initiativen des Themas 3422:


          Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.

            Abgelegt unter Bereich 3 Thema 3422 Initiative 6307 Thema abgebrochen

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            (T3422/I6307) 'Neues Paradigma der Miet-Politik' - 'Arbeit und Soziales'

            Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3422.html


            Ein neues Thema wurde angelegt.


            Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/6307.html

            Neues Paradigma der Miet-Politik

            Positionspapier zu einer grundsätzlich anderen Herangehensweise an Wohnraumvermietungen.

            Die Vermietung von Wohnraum ist grundsätzlich eine Idee, die nicht funktionieren kann – ein Objekt dass einerseits die Lebensbasis einer Seite und Eigentum einer anderen ist, ist unweigerlich ein ständiges Streitobjekt. Eine Rechtsprechung, die dieses fragile Gleichgewicht ständig verändert, erschwert die Sache zusätzlich.

            Aus diesem Grunde muss das langfristige Ziel sein, dass die Menschen Eigentümer ihres eigenen Wohnraums sind und Vermietungen nur noch für temporäre Situationen praktiziert werden.

            Als ersten Schritt ist jegliche Förderung der Neuschaffung von Wohnraum an eine Nutzung durch den Eigentümer zu koppeln. Darüber hinaus sollte ein einmaliger Erwerb von Wohnungen durch ihre Bewohner staatlich gefördert werden – gekoppelt an die Bedingung, dass dieses Objekt nicht wieder vermietet werden darf; auch nicht nach einem erneuten Verkauf. Leerstehende Immobilien müssen grundsätzlich auch zum Kauf angeboten werden – demgegenüber ist das Ansammeln von Immobilien durch Einzelne deutlich einzuschränken, etwa durch eine zahlenmäßige Begrenzung.

            Für Personen, die sich definitiv auch bei einem zu erwartenden allgemeinen Absinken der Immobilienpreise keine eigene Wohnung leisten können, müssen zudem durch die Kommunen selbst Wohnraum neu schaffen oder aufkaufen, welcher dann weiterhin vermietet wird – jedoch ohne jegliche Gewinnerzielung.


            Alle Initiativen des Themas 3422:


            Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.

              Abgelegt unter Bereich 3 Thema 3422 Initiative 6307 neues Thema

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              Abbruch der Initiative 6282 'Progammantrag bezahlbaren Wohnraum sichern damit die Miete niemand arm macht.' in Thema 3409 in 'Arbeit und Soziales'

              Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3409.html


              Dieses Thema wurde abgebrochen. Es hat das Quorum nicht erfüllt.



              Alle Initiativen des Themas 3409:


              Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.

                Abgelegt unter Bereich 3 Thema 3409 Initiative 6282 Thema abgebrochen

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                Abbruch der Initiative 6278 'Abwrackprämie für veraltete Kühlschränke und Waschmaschinen.' in Thema 3405 in 'Arbeit und Soziales'

                Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3405.html


                Dieses Thema wurde abgebrochen. Es hat das Quorum nicht erfüllt.



                Alle Initiativen des Themas 3405:


                Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.

                  Abgelegt unter Bereich 3 Thema 3405 Initiative 6278 Thema abgebrochen

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                  Abstimmungsbeginn bei Thema 3339 in 'Arbeit und Soziales' mit Initiative 6130 'Bezahlbaren Wohnraum sichern'

                  Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3339.html


                  Das Thema befindet sich jetzt in der Phase “Abstimmung”. Dies bedeutet, dass die Mitglieder der Piratenpartei Deutschland momentan darüber abstimmen können, ob sie den Antrag bzw. die Anträge annehmen oder ablehnen.

                  Abstimmung: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/vote/list.html?issue_id=3339



                  Alle Initiativen des Themas 3339:


                  Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.

                    Abgelegt unter Bereich 3 Thema 3339 Initiative 6130 Thema in Abstimmung

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                    Keine Zulassung der Initiative 6274 'Wenn die Miete arm macht' in Thema 3339 in 'Arbeit und Soziales'

                    Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3339.html


                    Diese Initiative wurde nicht zugelassen. Sie hat das Quorum nicht erreicht.



                    Alle Initiativen des Themas 3339:


                    Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.

                      Abgelegt unter Bereich 3 Thema 3339 Initiative 6274 Initiative nicht zugelassen