Einträge getaggt mit Bereich 3
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Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3435.html
Der Initiativtext wurde geändert.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/6322.html
Antrag auf Meinungsbild:
Dieses Modell sollte unser Modell in der Piratenpartei sein:
Link:
Alle Initiativen des Themas 3435:
Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3435.html
Es wurde eine neue Initiative zu diesem Thema angelegt.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/6323.html
Antrag zum Meinungsbild:
Wir wollen das Modell Sozialstaat 3.0 nicht als das Modell der Piraten.
Alle Initiativen des Themas 3435:
Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3435.html
Der Initiativtext wurde geändert.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/6322.html
Antrag:
Dieses Modell sollte unser Modell in der Piratenpartei sein:
Link:
Alle Initiativen des Themas 3435:
Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3434.html
Der Initiativtext wurde geändert.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/6321.html
Antrag 1: Energiekosten-Warmmiete
Es sollen über die Heizkostenverordnung die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass vermietete Wohnräume nur noch mit dem Energiebedarf der Wohnung vermietet werden (Energiekosten-Warmmiete).
Mit der vom Eigentümer zur Verfügung gestellten Energiebedarfsmenge wird der Mieter in die Lage versetzt, seinen Wohnraum durchschnittlich auf 19,0°C zu beheizen. Die Grundlage für die Berechnung des Heizenergiebedarfs bildet das durchschnittliche Außenluftklima der jeweiligen Region über die letzten 10 Jahre. Weiterhin erhält der Mieter eine festzulegende Warmwassermenge, die abhängig von der Wohnungsgröße oder der Belegung der Wohnung ist.
Verbraucht der Mieter durch übermäßiges Heizen, Lüften oder durch übermäßigen Warmwasserverbrauch mehr Energie als der berechnete Energiebedarf, sind Energiekostennachzahlungen an den Eigentümer zu leisten.
Zur Umsetzung ist die Ausstellung eines Energiebedarfsausweises für die jeweilige Wohnung erforderlich.
Antrag 2: Warmmietenneutrale energetische Gebäudesanierung
Bei Bestandsgebäuden wird vor einer energetischen Sanierung der Heiz- und Warmwasserenergiebedarf für die jeweilige Wohnung berechnet. Die damit in Verbindung stehenden Energiekosten werden eingefroren.
Nach einer energetischen Sanierung wird der neue Energiebedarf berechnet und dem Mieter mit der „eingefrorenen“ Energiekosten-Warmmiete zur Verfügung gestellt. Energiepreisveränderungen sind jährlich vom Mieter zu tragen oder dem Mieter zu erstatten.
Durch die eingesparten Energiekosten wird der Vermieter in die Lage versetzt, die energetischen Sanierungskosten zu refinanzieren. Je effizienter der Eigentümer in die energetische Sanierung investiert, desto höher ist sein Ertrag, besonders dann wenn seine Investitionen getilgt sind.
Antrag 3: Begrenzung des Energiebedarfs für Bestandsgebäude
Der Gesetzgeber soll für Bestandsgebäude einen maximalen Energiebedarf für die Heizung und Warmwasseraufbereitung, welcher maximal 40,0% über dem eines Neubaus liegt (ENEV 2009), festlegen. Bestandsgebäude in dem sich mehr als eine vermietete Wohnung befindet sind innerhalb der nächsten 20 Jahre auf dieses Niveau energetisch zu sanieren. Vorzug ist solchen Maßnahmen zu gewähren, die den Energieverlust reduzieren, denn diese Energie muss nie wieder erzeugt werden.
Antrag 4: Zweckgebundene energetische Sanierungsrücklage durch Eigentümer
Gebäudeeigentümer und Eigentümergemeinschaften, in denen sich mehr als eine vermietete Wohnung befinden, sollten zu einer langfristigen (10-15 Jahre) zweckgebundenen energetischen Sanierungsrücklage verpflichtet werden.
Die Sanierungsrücklage ist auf einem Sonderkonto (Sperrkonto) einzuzahlen. Sie ist an das Gebäude bzw. an das Sondereigentum gebunden. Die Sanierungsrücklage kann bei Veräußerung des Gebäudes / des Sondereigentums nicht herausgelöst/ausgezahlt werden. Die Höhe der Sanierungsrücklage sollte nach dem Endenergiebedarf pro Quadratmeter Nutzfläche des Gebäudes bemessen werden. Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes ist, desto höher ist die zu bildende energetische Sanierungsrücklage.
Vorteile, z.B. durch steuerliche Abschreibungen, zinsgünstigen Krediten oder Zuschüssen sollten denen gewährt werden, die energetische Sanierung vor dem Ablauf der Sanierungsfrist realisieren.
Vorteile:
Spart kurzfristig Primärenergie Senkt die Nebenkosten der Mieter erheblich Reduziert den Co2-Ausstoß Schaft eine Vielzahl von Arbeitsplätzen in der Bauwirtschaft, der Anlagentechnik, Elektroindustrie…
Bei vielen Eigentümern besteht der Anspruch, dass ein einmal errichtetes Gebäude für immer den Nutzungsforderungen entspricht. Hier bedarf es erheblicher Aufklärungsarbeit. Die Wohngebäude müssen an die Nutzungsanforderungen sowie der Energieverfügbarkeit und der Energiekosten der Zukunft angepasst werden.
Die Verantwortung für den Energiebedarf eines Wohngebäudes soll in die Hände gelegt werden, die die Möglichkeit haben ihn grundlegend zu verbessern.
Ausgenommen sind denkmalgeschützte Gebäude.
Energiepiraten@gmx.de
Gebäudeeigentümer und Eigentümergemeinschaften in denen sich eine oder mehrere vermietete Wohnungen befinden, sollten zu einer langfristigen (10-15 Jahre) zweckgebundenen energetischen Sanierungsrücklage verpflichtet werden. Die Sanierungsrücklage ist auf einem Sonderkonto (Sperrkonto) einzuzahlen. Sie ist an dem Gebäude bzw. am Sondereigentum gebunden. Die Sanierungsrücklage kann bei Veräußerung des Gebäudes / des Sondereigentums nicht herausgelöst/ausgezahlt werden. Die Höhe der Sanierungsrücklage sollte nach dem Endenergiebedarf pro Quadratmeter Nutzfläche des Gebäudes bemessen werden. Vorteile, z.B. durch steuerliche Abschreibung, zinsgünstige Kredite oder Zuschüssen sollten denen gewährt werden, die energetische Sanierung vor dem Ablauf der Sanierungsfrist
Es sollten die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass vermietete Wohnräume nur noch mit dem Energiebedarf einer Wohnung vermietet werden. Hierfür ist die Ausstellung eines Energiebedarfsausweises für die jeweilige Wohnung erforderlich. Im Fall einer energetischen Sanierung wird die Warmmiete eingefroren. Der Eigentümer refinanziert die energetischen Sanierungskosten durch die Energiekosteneinsparung.
Begründung zum Antrag 1 und 2
Mehr als 3/4 aller Wohngebäude wurden vor der ersten Wärmeschutzverordnung 1978 gebaut und weisen einen sehr hohen Energiebedarf auf. 72,0% der von den Haushalten verbrauchten Energie entfällt auf die Raumheizung. Es geht also im Wesentlichen um die Reduzierung des „Energieverlustes“ über die Außenbauteile (Gebäudehülle).
Die häufigsten und schwerwiegendsten Gründe von Gebäudeeigentümern gegen eine energetische Sanierung der Gebäudehülle sind in der Rang und Reihenfolge:
Die hohen Investitionskosten, für die viele Eigentümer Kredite aufnehmen müssen (die Angst vor Schulden bei Banken).
Die Heizkosten werden von den Mietern getragen.
Das hohe Durchschnittsalter der Gebäudeeigentümer (Für uns lohnt sich das nicht mehr, da soll sich die nächste Generation drum kümmern).
Die Mieteinnahmen sind fest verplant, auf die kann oder will ich nicht verzichten.
Abbau von Hemmschwellen zur energetischen Gebäudesanierung
1.) Hohe Investitionskosten
Viele der Gebäudeeigentümer haben Angst davor sich bei Banken über einen längeren Zeitraum von z.B. 10 bis 20 Jahren zu verschulden. Daher sollten die Eigentümer verpflichtet werden, sich den Investitionsbedarf für die Zukunft anzusparen. Es fällt dem Gebäudeeigentümer/ den Eigentümergemeinschaften leichter Investitionen zu tätigen, wenn das Kapital vorhanden ist. Im Falle, dass das angesparte Kapital nicht ausreichen sollte, ist, aufgrund des Eigenkapitals, die Bonität des Eigentümers / der Eigentümergemeinschaft sehr gut und somit sind die Zinsen für einen Restkredit niedrig.
Bei vielen Eigentümern besteht der Anspruch, dass ein einmal errichtetes Gebäude für immer den Nutzungsforderungen entspricht. Hier bedarf es erheblicher Aufklärungsarbeit. Die Gebäude müssen an die Nutzungsforderungen sowie der Energieverfügbarkeit und der Energiekosten der Zukunft angepasst werden.
2.) Heizkosten werden von den Mietern getragen
Warum soll eine Gebäudeeigentümer sich verschulden oder hohe Investitionen in eine energetische Sanierung der Gebäudehülle tätigen, wenn er an der Energiekosteneinsparung nicht partizipiert? Um diese Argument aufzulösen, bedarf es einer Umstellung des Heizkostenabrechnungssystems.
Es sollten die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass Wohnräume nur noch mit dem Energiebedarf einer Wohnung vermietet werden. Das bedeutet, dass jeder Mieter mit seiner Miete so viel Energie vom Eigentümer zur Verfügung gestellt bekommt, dass er den Wohnraum auf durchschnittlich 20,0°C beheizten kann.
Grundlage für die Berechnung des Energiebedarfs ist das langjährige durchschnittliche Außenluftklima der jeweiligen Region, in dem sich das Gebäude befindet. Nur bei extrem langen und/oder kalten Wintern bzw. bei einem übermäßigen Heiz- und/oder Lüftungsverhalten müssen Mieter Heizkosten nachzahlen. Es gibt also weiterhin eine Heizkostenabrechnung, bei der jedoch nur Heizkostennachzahlungen zum Tragen kommen. Ein ausreichendes Heizen gehört zur Pflicht des Mieters, um Schäden in oder am Gebäude zu vermeiden (z.B. Feuchte- und Schimmelpilzschäden).
Der Energiebedarf eines Gebäudes kann bereits heute nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis berechnet werden. Diese Berechnung ist auf die jeweilige Wohnung zu erweitern.
Vor einer energetischen Sanierungsmaßnahme wird die Warmmiete mit dem berechneten Energiebedarf eingefroren. Nach einer energetischen Sanierungsmaßnahme ist ein neuer Energiebedarfsausweis zu erstellen. Der Mieter erhält nach der Sanierung nur noch den geminderten Energiebedarf, die Warmmiete bleibt jedoch konstant. Über die Energiekosteneinsparung und eventueller Energiekostensteigerungen kann der Eigentümer seine Investitionskosten refinanzieren. Das Argument „Was interessieren mich die Heizkosten, die trägt doch der Mieter“ entfällt, denn jetzt profitiert der Eigentümer direkt von dem geringeren Energiebedarf.
3.) Das teilweise hohe Durchschnittsalter der Gebäudeeigentümer
Leider gibt es bei Gebäudeeigentümern kein generationsübergreifendes Verantwortungsbewusstsein, besonders dann nicht, wenn es um vermieteten Wohnraum geht. Eine Generation ist aber in der Pflicht, die Gebäude an die zukünftige Verfügbarkeit von Energie sowie den abzusehenden Energiekosten anzupassen. Daher ist die langfristig angelegte zweckgebundene, energetische Sanierungsrücklage, die an das Gebäude / an dem Sondereigentum gebunden ist, eine sinnvolle generationsübergreifende Maßnahme.
4.) Die Mieteinnahmen sind fest verplant, auf die kann oder will ich nicht verzichten
Im Artikel 14 (2) des Grundgesetzes steht: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Bei der energetischen Gebäudesanierung geht es um die Halbierung des Energieverbrauchs und somit auch um mehr als die Halbierung der klimaschädlichen Co2 Emissionen. Es geht auch darum, die Energiekosten für Wohnen in einem sozialverträglichen Verhältnis zu halten und damit der Bevölkerung ein bezahlbares und gesundes Wohnklima zu ermöglichen. Dieses sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, zu denen auch die Gebäudeeigentümer ihren Beitrag zu leisten haben.
Fachgruppe Bauen und Wohnen; https://ag_bauen_und_verkehr.piratenpad.de/WP2013-Bauen-20und-20Wohnen
Alle Initiativen des Themas 3434:
Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3422.html
Dieses Thema wurde abgebrochen. Es hat das Quorum nicht erfüllt.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/6307.html
Positionspapier zu einer grundsätzlich anderen Herangehensweise an Wohnraumvermietungen.
Die Vermietung von Wohnraum ist grundsätzlich eine Idee, die nicht funktionieren kann – ein Objekt dass einerseits die Lebensbasis einer Seite und Eigentum einer anderen ist, ist unweigerlich ein ständiges Streitobjekt. Eine Rechtsprechung, die dieses fragile Gleichgewicht ständig verändert, erschwert die Sache zusätzlich.
Aus diesem Grunde muss das langfristige Ziel sein, dass die Menschen Eigentümer ihres eigenen Wohnraums sind und Vermietungen nur noch für temporäre Situationen praktiziert werden.
Als ersten Schritt ist jegliche Förderung der Neuschaffung von Wohnraum an eine Nutzung durch den Eigentümer zu koppeln. Darüber hinaus sollte ein einmaliger Erwerb von Wohnungen durch ihre Bewohner staatlich gefördert werden – gekoppelt an die Bedingung, dass dieses Objekt nicht wieder vermietet werden darf; auch nicht nach einem erneuten Verkauf. Leerstehende Immobilien müssen grundsätzlich auch zum Kauf angeboten werden – demgegenüber ist das Ansammeln von Immobilien durch Einzelne deutlich einzuschränken, etwa durch eine zahlenmäßige Begrenzung.
Für Personen, die sich definitiv auch bei einem zu erwartenden allgemeinen Absinken der Immobilienpreise keine eigene Wohnung leisten können, müssen zudem durch die Kommunen selbst Wohnraum neu schaffen oder aufkaufen, welcher dann weiterhin vermietet wird – jedoch ohne jegliche Gewinnerzielung.
Alle Initiativen des Themas 3422:
Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3422.html
Ein neues Thema wurde angelegt.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/6307.html
Positionspapier zu einer grundsätzlich anderen Herangehensweise an Wohnraumvermietungen.
Die Vermietung von Wohnraum ist grundsätzlich eine Idee, die nicht funktionieren kann – ein Objekt dass einerseits die Lebensbasis einer Seite und Eigentum einer anderen ist, ist unweigerlich ein ständiges Streitobjekt. Eine Rechtsprechung, die dieses fragile Gleichgewicht ständig verändert, erschwert die Sache zusätzlich.
Aus diesem Grunde muss das langfristige Ziel sein, dass die Menschen Eigentümer ihres eigenen Wohnraums sind und Vermietungen nur noch für temporäre Situationen praktiziert werden.
Als ersten Schritt ist jegliche Förderung der Neuschaffung von Wohnraum an eine Nutzung durch den Eigentümer zu koppeln. Darüber hinaus sollte ein einmaliger Erwerb von Wohnungen durch ihre Bewohner staatlich gefördert werden – gekoppelt an die Bedingung, dass dieses Objekt nicht wieder vermietet werden darf; auch nicht nach einem erneuten Verkauf. Leerstehende Immobilien müssen grundsätzlich auch zum Kauf angeboten werden – demgegenüber ist das Ansammeln von Immobilien durch Einzelne deutlich einzuschränken, etwa durch eine zahlenmäßige Begrenzung.
Für Personen, die sich definitiv auch bei einem zu erwartenden allgemeinen Absinken der Immobilienpreise keine eigene Wohnung leisten können, müssen zudem durch die Kommunen selbst Wohnraum neu schaffen oder aufkaufen, welcher dann weiterhin vermietet wird – jedoch ohne jegliche Gewinnerzielung.
Alle Initiativen des Themas 3422:
Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3409.html
Dieses Thema wurde abgebrochen. Es hat das Quorum nicht erfüllt.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/6282.html
Bezahlbaren Wohnraum sichern damit die Miete niemand arm macht;
Wohnungsmieten in den Ballungszentren explodieren, Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen werden aus ihren angestammten Wohngebieten verdrängt. Wohnungsmangel in den Großstädten wird nicht allein durch den Neubau von Wohnungen gelöst, deren Kostenmiete sich um 10 Euro pro Quadratmeter bewegt.
Progammantrag;
Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, Eigentümer von Wohnhäusern in die Pflicht zu nehmen, bezahlbaren Wohnraum anzubieten. Sie stützt sich dabei auf die im Grundgesetz verankerte Sozialbindung des Eigentums.Wir fordern, dass bei allen Wohngebäuden mit mehr als 2 Mietparteien 20% der Mieteinheiten, gemessen in qm zu qm des gesamten Objekts, an eine sozial verträgliche Quadratmeter-Kaltmiete Bedürftigkeit sicherstellen, (incl. Betriebskosten) gebunden werden. Dieser Preis darf maximal die Angemessenheitsgrenze von Wohngeld, SGB II und XI erreichen und wird mit dem örtlichen Mietspiegel veröffenlicht.Den Eigentümern sol im Ausgleich ein Steuervorteil eingeräumt werden. Kleine Wohneinheiten bis 45 Quadratmeter bauen.
Begründung:
Nach 60 Jahren staatlicher Wohnbauförderung stehen wir vor dem Scherbenhaufen einer sozial unverträglichen Wohraumversorgung. Sowohl im Westen als auch im Osten wurden unwirtliche Trabantenstädte errichtet oder ganze Stadtviertel mit einfallslosen Mietskasernen zu Tode saniert. Die Folge waren das Entstehen sozialer Brennpunkte und die Zerstörung der urbanen Stadtkultur. Kleine Wohneinheiten bis 45 Quadratmeter fehlen.
Selbst wenn die staatlichen Planer durch diese Misere gelernt hätten, ist es unwahrscheinlich, dass eine Neuauflage der Wohnbauförderung allein die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum sichern kann. Das hier geforderte Verfahren bietet als Ergänzung die folgenden Vorteile: In allen Wohngebieten wird bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung gestellt. Die staatliche Subvention (Steuervorteil) wird gedeckelt und steht in direktem Verhältnis zum Nutzen.Gentrifizierung und Segregation kann sofort entgegengewirkt und nachhaltig vorgebeugt werden.
Damit die Miete nimand arm macht;Die steigenden Wohnkosten setzen nicht nur in OWL allen Kleinverdienern zu. „In den 12 bis 15 größten deutschen Städten hat sich mittlerweile ein ernsthaftes Problem aufgebaut“, sagt Michael Voigtländer vom Institut der deutschen Wirtschaft in Köln (IW). Die Wohnungsnachfrage in den Ballungszentren steige derart stark, dass der Bau neuer Wohnungen nicht hinterherkomme. Wer in München eine Wohnung mieten möchte, muss dem IW zufolge im Schnitt mit einer Kaltmiete von 13,30 Euro pro Quadratmeter rechnen. In Frankfurt zahlten Neumieter 12,30 Euro, in Hamburg seien 11,10 Euro fällig. „Das belastet insbesondere sozialschwache Haushalte. Aber auch für Otto Normalverbraucher wird es angesichts solcher Preise immer schwieriger, eine bezahlbare Wohnung zu finden“. Anstieg seit sechs Jahren Das Problem ist allerdings relativ. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) weist in einer Analyse darauf hin, dass die Mieten in den zehn begehrtesten Städten Deutschlands seit 1992 lediglich um 13,6 Prozent gestiegen seien. „Da die Inflation im selben Zeitraum um über 40 Prozent gestiegen ist, lagen die realen Mieten im vergangenen Jahr deutlich unter dem Niveau von vor 20 Jahren“, sagt IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling. Ist also alles nur halb so schlimm? Das kommt darauf an. Wer die aktuellen Mieten nicht mit denen von 1992 vergleicht sondern mit denen von 2007, erhält ein völlig anderes Bild der Lage. Seit sechs Jahren nämlich steigt der sogenannte Wohnkostenanteil in den zehn größten Städten rasant. Dieser misst, wie viel Prozent seines Nettoeinkommens ein Haushalt in Deutschland für Wohnkosten (Nettokaltmiete plus Betriebskosten) aufwenden muss. Im bundesdeutschen Durchschnitt fiel der Anstieg moderat aus. In den Ballungsräumen hingegen zog der Indikator spürbar an. Den größten Anstieg mussten die Münchner verkraften. In der bayerischen Hauptstadt gaben die Mieter 2007 rund 20,5 Prozent ihres Nettoeinkommens fürs Wohnen aus. Fünf Jahre später stieg der Anteil auf 23,5 Prozent. In Frankfurt und Hamburg erhöhte sich der Wohnkostenanteil um rund 2 Punkte auf knapp 22 Prozent. Für den Laien klingt das überschaubar - schließlich bleiben mehr als Dreiviertel des Nettoeinkommens für Nahrung, Kleidung und Freizeit übrig. Fachleute weisen indes darauf hin, dass dieser Durchschnittswert durch zwei Effekte verzerrt wird. Zum einen liegen die Bestandsmieten gerade in Wachstumsregionen meist deutlich unter den Preisen, die Vermieter für frei werdende Wohnungen verlangen. Zum anderen müssen beispielsweise Arbeitslose, Studenten und Rentner einen weitaus höheren Anteil ihres Einkommens an den Hausbesitzer überweisen. „Besonders schwierig stellt sich die Situation für kleinere Haushalte mit niedrigen Einkommen, für Bezieher von Mindestsicherungsleistungen sowie Familien mit Kindern dar“, heißt es im aktuellen Wohnungsmarktbericht NRW. Im bevölkerungsreichsten Bundesland muss jeder sechste Haushalt mehr als 40 Prozent seines verfügbaren Haushaltseinkommens fürs Wohnen ausgeben, was der EU zufolge eine finanzielle Überlastung bedeutet. Insgesamt führe das hohe Mietniveau dazu, „dass die Frage nach bezahlbarem Wohnraum inzwischen einen großen Teil der Haushalte - auch mit mittleren Einkommen - betrifft.“ Unglücklicherweise haben die Betroffenen kaum eine Alternative, als sich die höheren Wohnkosten woanders abzuknapsen oder beim Staat Wohngeld zu beantragen. Eine Flucht ins billigere Umland jedenfalls lohnt sich meist nicht. Laut Wohnungsmarktbericht NRW „sind auch hier, zumindest in den Nachbarkommunen, bereits hohe und steigende Mieten festzustellen“. Insbesondere Familien müssten sich außerdem genau überlegen, ob sich die längeren Arbeitswege mit den Öffnungszeiten der Kindertagesstätten und den Bürozeiten vereinbaren ließen. Vor allem aber gebe es starke Hinweise, „dass die höheren Mobilitätskosten der Haushalte die eingesparten Wohnkosten in der Regel (zumindest) nivellieren“. Weitere Artikel Wo die Teuerung besonders hoch ist Die Mieten in Deutschland driften auseinander Steigende Mieten und Immobilienpreise sorgen für einen neuen Häuserkampf Der Umzug in eine deutlich günstigere Sozialwohnung ist meist auch nicht möglich. Weil die staatliche Förderung seit den siebziger Jahren drastisch zurückgefahren wurde, gibt es mittlerweile viel zu wenig subventionierten Wohnraum, um alle Anspruchsberechtigten versorgen zu können. Im Jahr 1990 gab es nach Angaben des Instituts der deutschen Wirtschaft noch 3,6 Millionen Sozialwohnungen mit Mietpreisbindung. Inzwischen ist die Zahl auf etwa 1,6 Millionen gesunken. Bleibt als letzte Möglichkeit der Wechsel in eine kleinere Behausung. Für Deutschland wäre das ein Novum; in den vergangenen Jahrzehnten stieg die durchschnittliche Wohnungsgröße kontinuierlich. Die meisten Studien arbeiten allerdings mit bundesweiten Daten, die mindestens drei Jahre alt sind. Der Immobilienverband IVD weist daher darauf hin, dass ein Trendwandel zu kleineren Wohnungen zwar „denkbar, aber noch nicht messbar“ sei. Auf lokalerer Ebene hingegen gibt es Anzeichen für eine neue Bescheidenheit: Im „Wohnungsmarktbericht 2012“ der Investitionsbank Berlin vom Februar dieses Jahres steht, dass Familienmitglieder in den meisten Berliner Bezirken zuletzt mit weniger Platz zurechtkommen mussten. Dies deute darauf hin, „dass viele Familien heute einen Wohnungswechsel vermeiden, auch wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder erhöht“. Es liegt auf der Hand, dass die meisten aus Geldnot verzichten müssen. Kleine Wohneinheiten von 25 bis 45 Quadratmeter fehlen ganz! Das für Menschen, die auf SGB XII angewiesen sind in Wohnkontäner oder Kampingwagen umziehen müssen.
Alle Initiativen des Themas 3409:
Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3405.html
Dieses Thema wurde abgebrochen. Es hat das Quorum nicht erfüllt.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/6278.html
Antragstitel:
Ökologische Erneuerung privater Haushalte mittels einer Abwrackprämie für veraltete Kühlschränke und Waschmaschinen.
Kurz-Link: lfpp.de/i6280
Antragstext:
Die Piratenpartei setzt sich für eine “Abwrackprämie” veralteter Kühlschränke und Waschmaschinen ein. Geräte ab der Energieeffiziensklasse A+
oder besser sollen durch einen Fonds subventioniert werden. Geräte könnten so vom Bundesumweltministerium durch einen jetzt schon
bereitstehenden Fonds bei Kauf subventioniert werden, der zur Zeit aber dafür nicht abgerufen wird ¹.
Die Umsetzung zum Kauf neuer Geräte könnte durch Finanzierungen in Form von Bürgschaften auch für Sozialschwache Bürger erfolgen.
¹ http://www.focus.de/finanzen/news/um-energie-zu-sparen-regierung-plant-eine-art-abwrackpraemie-fuer-kuehlschraenke_aid_866843.html
Begründung:
Die Piratenpartei kommt damit der intern geforderten Erneuerung² der ökologischen Gesellschaft nach und ermöglicht darüber hinaus die Teilhabe an neuen energiesparenden Technologien für Menschen aus untereren Gesellschaftsschichten, die diese sonst zuvor nicht wahrnehmen konnten.
De facto zahlen die Ärmsten jetzt schon am meisten für den Strom, weil sie sich keine modernen energiesparenden Geräte leisten können.
²im Grundsatzprogramm (Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit): http:wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm
https:www.piratenpartei.de/politik/lebenswerte-umwelt/energiepolitik/
Pläne derzeit lediglich so bezeichnen: „Vorüberlegungen, einkommensschwachen Bürgern in Einzelfällen mit einem Gutscheinmodell den Kauf energiesparender Geräte zu ermöglichen“. Im Bundesumwelt- und im Bundesarbeitsministerium denkt man offenbar über ein Gutscheinmodell für Langzeitarbeitslose zum Kauf von stromsparenden Kühlschränken nach. Ein entsprechender Bericht der „Saarbrücker Zeitung“ vom Freitag wurde vom Bundesumweltministerium zum Teil bestätigt. „Es gibt aber noch keinerlei Entscheidungen, die Überlegungen finden bisher nur auf Arbeitsebene statt“, sagte der Sprecher von Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU).Quelle: http://www.focus.de/finanzen/news/um-energie-zu-sparen-regierung-plant-eine-art-abwrackpraemie-fuer-kuehlschraenke_aid_866843.html Altmaier sieht verstärkte Anstrengungen zum Stromsparen als Erfolgsrezept, um die steigenden Energiekosten abzufedern. Kritisiert wird immer wieder, dass sich Einkommensschwache keine neuen Kühlschränke kaufen können.
Um die Energiewende zu unterstützen, fordern die Grünen und der Umweltverband BUND eine Abwrackprämie für stromfressende Haushaltsgeräte. Wer ein Kühlgerät der höchsten Effizienzklasse anschafft und sein Altgerät verschrottet, sollte dafür mit 200 Euro belohnt werden, sagte Robert Pörschmann vom BUND. Einkommensschwache private Haushalte leiden besonders unter den ständig steigenden Kosten für Strom. Nach dem Konzept des BUND sollte die Bundesregierung zunächst einmal ein Pilotprogramm für 100.000 Haushalte finanziell fördern. Werde dabei jeder dritte Kühlschrank wegen schlechter Verbrauchswerte ausgetauscht, würde das den Steuerzahler sieben Millionen Euro kosten.
Im Vergleich zu anderen Effizienzprogrammen oder Abwrackprämien sei dies gut angelegtes Geld. Auf diese Weise könne die Bundesregierung in der Energiewende vorangehen, ohne auf die Ausgestaltung der Energieeffizienz-Richtlinie der EU zu warten. Darüber hinaus könnte es auch als „intelligentes Konjunkturprogramm für den sozialökologischen Umbau“ herhalten.
Die Kosten sind überschaubar. Vor drei Jahren hat der ZVEI (Zentralverband der Elektroindustrie) errechnet, dass eine Abwrackprämie für Sozialschwache von 150 Euro pro Gerät über einen Zeitraum von zwei Jahren rund 130 Millionen Euro kosten würde.
Nach Berechnungen des ZVEI können in Deutschland mit vorhandenen Technologien jährlich mehr als 100 Milliarden Kilowattstunden Strom eingespart werden, davon alleine 70 Milliarden durch energieeffiziente Produkte und Systemlösungen bei Antrieben, Beleuchtung, Kühl- und Gefriergeräten. Das entspricht fast der Hälfte des Stromverbrauchs aller privaten Haushalte. Doch Energieeffizienz hat keine politische Lobby.
Quelle: http://www.tagesspiegel.de/politik/umwelt-linkspartei-fordert-oeko-kuehlschrank-fuer-alle/6992278.html
Alte Geräte sind im Vergleich zu moderner Technik Energieverschwender. Die heutigen effizientesten Modelle verbrauchen gegenüber einem 15 Jahre alten Kühlschrank 70 Prozent weniger Energie. Aber die Politik ist mit Unterstützung schnell dabei, wenn es um die Autoindustrie geht oder um die Erneuerbaren Energien. Was attraktiv und öffentlichkeitswirksam ist, wird gemacht, was effizient ist, dagegen weniger. Eine Forderung, die in diesen Woche auch Umweltverbände und Wirtschaftsverbände der erneuerbaren Branche und Effizienzwirtschaft erhoben haben.
In Leipzig gibt es für die Entsorgung alter Kühl- und Gefrierschränke bereits eine Abwrackprämie. Die Stadtwerke bezahlen jedem Kunden eine Förderung von 50 Euro, wenn dieser sein altes Gerät gegen ein neues der Energieeffizienzklasse A++ austauscht. (jedoch befristet bis Ende 2012)
Laut Bundesumweltminister Peter Altmaier sollte der Zuschuss „signifikant hoch” sein, „so, dass die Geräte tatsächlich angeschafft werden”, hieß es.
Alle Initiativen des Themas 3405:
Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3339.html
Das Thema befindet sich jetzt in der Phase “Abstimmung”. Dies bedeutet, dass die Mitglieder der Piratenpartei Deutschland momentan darüber abstimmen können, ob sie den Antrag bzw. die Anträge annehmen oder ablehnen.
Abstimmung: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/vote/list.html?issue_id=3339
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/6130.html
Im Wahlprogramm wird an geeigneter Stelle folgender Absatz eingefügt:
Wohnungsmieten in den Ballungszentren explodieren, Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen werden aus ihren angestammten Wohngebieten verdrängt. Wohnungsmangel in den Großstädten wird nicht allein durch den Neubau von Wohnungen gelöst, deren Kostenmiete sich um 10 Euro pro Quadratmeter bewegt.
Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, Eigentümer von Wohnhäusern in die Pflicht zu nehmen, bezahlbaren Wohnraum anzubieten. Sie stützt sich dabei auf die im Grundgesetz verankerte Sozialbindung des Eigentums.
Wir fordern, dass bei allen Wohngebäuden mit mehr als 10 Mietparteien 20% der Mieteinheiten, gemessen in qm zu qm des gesamten Objekts, an eine sozial verträgliche Quadratmeter-Kaltmiete (incl. Betriebskosten) gebunden werden. Dieser Preis darf maximal die Angemessenheitsgrenze von Wohngeld, SGB II und XI erreichen und wird mit dem örtlichen Mietspiegel veröffenlicht.
Den Eigentümern sol im Ausgleich ein Steuervorteil eingeräumt werden.
Nach 60 Jahren staatlicher Wohnbauförderung stehen wir vor dem Scherbenhaufen einer sozial unverträglichen Wohraumversorgung. Sowohl im Westen als auch im Osten wurden unwirtliche Trabantenstädte errichtet oder ganze Stadtviertel mit einfallslosen Mietskasernen zu Tode saniert. Die Folge waren das Entstehen sozialer Brennpunkte und die Zerstörung der urbanen Stadtkultur.
Selbst wenn die staatlichen Planer durch diese Misere gelernt hätten, ist es unwahrscheinlich, dass eine Neuauflage der Wohnbauförderung allein die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum sichern kann. Das hier geforderte Verfahren bietet als Ergänzung die folgenden Vorteile:
Alle Initiativen des Themas 3339:
Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3339.html
Diese Initiative wurde nicht zugelassen. Sie hat das Quorum nicht erreicht.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/6274.html
Letzter Entwurf vom 08.04.2013 um 01:14:14 Uhr · Zeige alle Versionen (2) · Kurz-Link: lfpp.de/i6273
Die steigenden Wohnkosten setzen nicht nur Familie Emeni zu. „In den 12 bis 15 größten deutschen Städten hat sich mittlerweile ein ernsthaftes Problem aufgebaut“, sagt Michael Voigtländer vom Institut der deutschen Wirtschaft in Köln (IW). Die Wohnungsnachfrage in den Ballungszentren steige derart stark, dass der Bau neuer Wohnungen nicht hinterherkomme. Wer in München eine Wohnung mieten möchte, muss dem IW zufolge im Schnitt mit einer Kaltmiete von 13,30 Euro pro Quadratmeter rechnen. In Frankfurt zahlten Neumieter 12,30 Euro, in Hamburg seien 11,10 Euro fällig. „Das belastet insbesondere sozialschwache Haushalte. Aber auch für Otto Normalverbraucher wird es angesichts solcher Preise immer schwieriger, eine bezahlbare Wohnung zu finden“. Anstieg seit sechs Jahren Das Problem ist allerdings relativ. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) weist in einer Analyse darauf hin, dass die Mieten in den zehn begehrtesten Städten Deutschlands seit 1992 lediglich um 13,6 Prozent gestiegen seien. „Da die Inflation im selben Zeitraum um über 40 Prozent gestiegen ist, lagen die realen Mieten im vergangenen Jahr deutlich unter dem Niveau von vor 20 Jahren“, sagt IVD-Präsident Jens-Ulrich Kießling. Ist also alles nur halb so schlimm? Das kommt darauf an. Wer die aktuellen Mieten nicht mit denen von 1992 vergleicht sondern mit denen von 2007, erhält ein völlig anderes Bild der Lage. Seit sechs Jahren nämlich steigt der sogenannte Wohnkostenanteil in den zehn größten Städten rasant. Dieser misst, wie viel Prozent seines Nettoeinkommens ein Haushalt in Deutschland für Wohnkosten (Nettokaltmiete plus Betriebskosten) aufwenden muss. Im bundesdeutschen Durchschnitt fiel der Anstieg moderat aus. In den Ballungsräumen hingegen zog der Indikator spürbar an. Den größten Anstieg mussten die Münchner verkraften. In der bayerischen Hauptstadt gaben die Mieter 2007 rund 20,5 Prozent ihres Nettoeinkommens fürs Wohnen aus. Fünf Jahre später stieg der Anteil auf 23,5 Prozent. In Frankfurt und Hamburg erhöhte sich der Wohnkostenanteil um rund 2 Punkte auf knapp 22 Prozent. Für den Laien klingt das überschaubar - schließlich bleiben mehr als Dreiviertel des Nettoeinkommens für Nahrung, Kleidung und Freizeit übrig. Fachleute weisen indes darauf hin, dass dieser Durchschnittswert durch zwei Effekte verzerrt wird. Zum einen liegen die Bestandsmieten gerade in Wachstumsregionen meist deutlich unter den Preisen, die Vermieter für frei werdende Wohnungen verlangen. Zum anderen müssen beispielsweise Arbeitslose, Studenten und Rentner einen weitaus höheren Anteil ihres Einkommens an den Hausbesitzer überweisen. „Besonders schwierig stellt sich die Situation für kleinere Haushalte mit niedrigen Einkommen, für Bezieher von Mindestsicherungsleistungen sowie Familien mit Kindern dar“, heißt es im aktuellen Wohnungsmarktbericht NRW. Im bevölkerungsreichsten Bundesland muss jeder sechste Haushalt mehr als 40 Prozent seines verfügbaren Haushaltseinkommens fürs Wohnen ausgeben, was der EU zufolge eine finanzielle Überlastung bedeutet. Insgesamt führe das hohe Mietniveau dazu, „dass die Frage nach bezahlbarem Wohnraum inzwischen einen großen Teil der Haushalte - auch mit mittleren Einkommen - betrifft.“ Unglücklicherweise haben die Betroffenen kaum eine Alternative, als sich die höheren Wohnkosten woanders abzuknapsen oder beim Staat Wohngeld zu beantragen. Eine Flucht ins billigere Umland jedenfalls lohnt sich meist nicht. Laut Wohnungsmarktbericht NRW „sind auch hier, zumindest in den Nachbarkommunen, bereits hohe und steigende Mieten festzustellen“. Insbesondere Familien müssten sich außerdem genau überlegen, ob sich die längeren Arbeitswege mit den Öffnungszeiten der Kindertagesstätten und den Bürozeiten vereinbaren ließen. Vor allem aber gebe es starke Hinweise, „dass die höheren Mobilitätskosten der Haushalte die eingesparten Wohnkosten in der Regel (zumindest) nivellieren“. Weitere Artikel Wo die Teuerung besonders hoch ist Die Mieten in Deutschland driften auseinander Steigende Mieten und Immobilienpreise sorgen für einen neuen Häuserkampf Der Umzug in eine deutlich günstigere Sozialwohnung ist meist auch nicht möglich. Weil die staatliche Förderung seit den siebziger Jahren drastisch zurückgefahren wurde, gibt es mittlerweile viel zu wenig subventionierten Wohnraum, um alle Anspruchsberechtigten versorgen zu können. Im Jahr 1990 gab es nach Angaben des Instituts der deutschen Wirtschaft noch 3,6 Millionen Sozialwohnungen mit Mietpreisbindung. Inzwischen ist die Zahl auf etwa 1,6 Millionen gesunken. Bleibt als letzte Möglichkeit der Wechsel in eine kleinere Behausung. Für Deutschland wäre das ein Novum; in den vergangenen Jahrzehnten stieg die durchschnittliche Wohnungsgröße kontinuierlich. Die meisten Studien arbeiten allerdings mit bundesweiten Daten, die mindestens drei Jahre alt sind. Der Immobilienverband IVD weist daher darauf hin, dass ein Trendwandel zu kleineren Wohnungen zwar „denkbar, aber noch nicht messbar“ sei. Auf lokalerer Ebene hingegen gibt es Anzeichen für eine neue Bescheidenheit: Im „Wohnungsmarktbericht 2012“ der Investitionsbank Berlin vom Februar dieses Jahres steht, dass Familienmitglieder in den meisten Berliner Bezirken zuletzt mit weniger Platz zurechtkommen mussten. Dies deute darauf hin, „dass viele Familien heute einen Wohnungswechsel vermeiden, auch wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder erhöht“. Es liegt auf der Hand, dass die meisten aus Geldnot verzichten müssen.
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