Einträge getaggt mit Initiative 3810
Einträge getaggt mit Initiative 3810
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/2165.html
Das Thema befindet sich jetzt in der Phase “Eingefroren”. Dies bedeutet, dass sich Antragstexte nicht mehr ändern können. Die Anträge die ausreichend Unterstützer finden, werden in der nächsten Phase abgestimmt.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/3810.html
Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, § 46 UrhG [1] komplett zu streichen, und ggf. unter Bezug auf GG Art. 5 (3) [2] die Nutzung auch von urheberrechtlich geschütztem Material für alle Anwendungen in nichtkommerzieller Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre frei gestalten zu dürfen, was explitzit jede Vervielfältigung beinhalten soll. Eine Informationspflicht gegenüber dem Urheber - falls noch ermittelbar - kann erhalten bleiben, eine Zustimmung des Urhebers soll bei bereits irgendwo veröffentlichtem Material für Verwendung oben genannter Zwecke nicht erforderlich sein. Diese Freiheit soll Freiheit von allen Ansprüchen eventueller Verwertungsrechte-Inhaber bedeuten.
Dabei wird für die Anwender von nichtkommerzieller Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre kein Unterschied in Bezug auf Staatsangehörigkeit, Stand, Herkunft, ethnische Zugehörigkeit, Geschlecht, sexuelle Orientierung und Bekenntnis gemacht.
Das ist die selbe Alternative wie “Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei”, nur die Kunst ist jeweils um die Bedingung ‘nichtkommerziell’ ergänzt.
[1] http:www.gesetze-im-internet.de/urhg/__46.html § 46 UrhG
[2] http:www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html
Alle Initiativen des Themas 2165:
Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/2165.html
Es wurde eine neue Initiative zu diesem Thema angelegt.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/3810.html
Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, § 46 UrhG [1] komplett zu streichen, und ggf. unter Bezug auf GG Art. 5 (3) [2] die Nutzung auch von urheberrechtlich geschütztem Material für alle Anwendungen in nichtkommerzieller Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre frei gestalten zu dürfen, was explitzit jede Vervielfältigung beinhalten soll. Eine Informationspflicht gegenüber dem Urheber - falls noch ermittelbar - kann erhalten bleiben, eine Zustimmung des Urhebers soll bei bereits irgendwo veröffentlichtem Material für Verwendung oben genannter Zwecke nicht erforderlich sein. Diese Freiheit soll Freiheit von allen Ansprüchen eventueller Verwertungsrechte-Inhaber bedeuten.
Dabei wird für die Anwender von nichtkommerzieller Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre kein Unterschied in Bezug auf Staatsangehörigkeit, Stand, Herkunft, ethnische Zugehörigkeit, Geschlecht, sexuelle Orientierung und Bekenntnis gemacht.
Das ist die selbe Alternative wie “Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei”, nur die Kunst ist jeweils um die Bedingung ‘nichtkommerziell’ ergänzt.
[1] http:www.gesetze-im-internet.de/urhg/__46.html § 46 UrhG
[2] http:www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html
Alle Initiativen des Themas 2165:
Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.