Einträge getaggt mit Initiative 4139
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Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/2376.html
Vorschlag: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/suggestion/show/8379.html
In meinen Augen ist die Rezeptpflicht zwar lästig, aber nachvollziehbar: Es soll warnend über die Schwere des sehr invasiven Medikaments aufgeklärt werden - bei jungen Mädchen über Verhütungsmöglichkeiten. ICH zum Bleistift hatte mich als Teenie überreden lassen, aufs Gummi zu verzichten, die Sache ging schief. (bis heute bestehen leider große Aufklärungsschwächen diesbzgl in der Gesellschaft) der Arzt kontrollierte erstmal, ob überhaupt überlebende spermien vorhanden waren… und redete mir noch mal ein, dass das Argument des Jungen er würde sonst nichts spüren Schwachsinn wäre, ich solle mich da klar für das kondom entscheiden und nicht unterbuttern lassen etc - ich zehre tatsächlich bis heute von dem gespräch mit diesem Arzt vor 20 Jahren… von eltern/lehrern hätte ich nie diesen geschützten raum bekommen. und den sehe ich auch nicht in einer apotheke. Ich finde die Selbstbestimmtheit von gebildeten, autarken Frauen nach einem Missgeschick sollte hinter der Aufklärungs- / Schutzbedürfnis von bildungsfernen, bzw. noch sehr jungen/unerfahrenen Frauen subsidiär sein.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/4139.html
Die Piratenpartei Deutschland fordert den rezeptfreien Verkauf der “Pille danach” mit dem Wirkstoff Levonorgestrel.
Die “Pille danach” ist ein Notfallpräparat zur hormonellen Empfängnisverhütung, bei dem die zeitnahe Einnahme für die Wirksamkeit entscheidend ist. Durch die Einnahme können ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden, zudem ist es relativ gut verträglich, auch eine vorhergehende ärztliche Untersuchung nicht notwendig. Daher stellt die Rezeptpflicht dieses Medikaments für Frauen einen absolut unangemessenen Eingriff in das Recht auf Selbstbestimmung dar.
Wir wollen uns für eine rezeptfreie Abgabe der “Pille danach” einsetzen, entsprechend den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und wie in den meisten anderen europäischen Ländern praktiziert.
Die “Pille danach” ist die umgangssprachliche Bezeichnung für ein hormonell wirksames Präparat zur postkoitalen Empfängnisverhütung, das nach einem Geschlechtsverkehr ohne Schwangerschaftsverhütung (oder nach Versagen der Verhütungsmethode) eine ungewollte Schwangerschaft verhindern kann, indem der Eisprung verhindert wird. Die “Pille danach” darf nicht mit der “Abtreibungspille” verwechselt werden.
Die Wirksamkeit des Wirkstoffes Levonorgestrel ist abhängig vom Zeitpunkt der Einnahme, die so früh wie möglich aber bis spätestens 72 Stunden (3 Tage) nach dem Geschlechtsverkehr erfolgen muss. Eine mögliche Schwangerschaft wird umso sicherer verhindert, je früher die Einnahme erfolgt. Eine Untersuchung durch einen Arzt/eine Ärztin ist vor der Einnahme nicht notwendig, bei einer möglicherweise bereits bestehenden Schwangerschaft wird der Fötus durch die Einnahme des Medikaments nicht gefährdet.
Mehr Informationen über die Wirkungsweise findet Ihr z.B. bei Wikipedia oder hier oder hier.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt aufgrund der relativ guten Verträglichkeit von Levonorgestrel und weil eine ärztliche Untersuchung vor der Einnahme nicht nötig ist, und es wichtig ist, dass das Medikament so bald wie möglich nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen wird, die “Pille danach” rezeptfrei zugänglich zu machen, weil so ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden können.
Hinzu kommt, dass die Praxis, dass die betroffene Frau zum Frauenarzt/der Frauenärztin muss und dort zunächst ausführlich Rede und Antwort stehen muss, bevor sie das Rezept bekommt, von vielen Frauen als peinlich und demütigend empfunden wird und gerade sehr junge Frauen aus Angst vor diesem Prozedere den Gang zu ihrem Arzt/ihrer Ärztin vermeiden wollen, was die Gefahr einer ungewollten Schwangerschaft erhöht, da das Medikament so bald wie möglich nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden muss.
Da das Medikament so bald wie möglich eingenommen werden muss, ergeben sich auch Schwierigkeiten, wenn man es nachts, am Wochenende oder im Urlaub benötigt, und sich ein Gang zu einem Frauenarzt/einer Frauenärztin als logistisch sehr schwierig erweist. Wäre die “Pille danach” rezeptfrei erhältlich, könnte man sie wesentlich leichter auch in solchen Situationen z.B. in 24-Stunden-Apotheken oder Bereitschaftsapotheken erhalten. Wird die “Pille danach” zu spät eingenommen und kommt es doch zu einer ungewollten Schwangerschaft, wird in der Folge oft ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt, welcher den Körper und die Psyche der betroffenen Frau wesentlich stärker belastet als die Einnahme der “Pille danach”.
Da sich die Piratenpartei für die Rechte und die Freiheit der Bürger*innen einsetzt, ist es konsequent, auch in diesem Bereich das Selbstbestimmungsrecht von Frauen zu fördern.
Für alle, die noch mehr über das Thema wissen wollen:
In 28 europäischen Ländern ist Levonorgestrel zur postkoitalen Empfängnisverhütung ohne Rezept erhältlich. In Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Island, Lettland, Litauen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Türkei, den Niederlanden, Norwegen, Frankreich und Luxemburg ist Levonorgestrel zur postkoitalen Empfängnisverhütung in Apotheken rezeptfrei erhältlich. In Großbritannien und Frankreich werden diese Präparate in Schulen bei Bedarf an Schülerinnen abgegeben. In den USA ist die “Pille danach” mit dem Wirkstoff Levonorgestrel seit April 2009 für Frauen ab 17 Jahren rezeptfrei abzugeben. Für jüngere Frauen ist sie verschreibungspflichtig.
In Österreich ist die “Pille danach” seit Dezember 2009 rezeptfrei erhältlich. (Dazu ein → Link und noch ein anderer → Link.) Zwei Jahre später gibt es die ersten Rückblicke und Resümees, welche Auswirkungen dieser Schritt hatte und Untersuchungen zeigen, dass die Befürchtungen der Gegner nicht eingetreten sind.
Die “Pille danach” war und ist in Deutschland verschreibungspflichtig. Obwohl sich der zuständige Ausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 2004 und 2009 dafür ausgesprochen hat, die “Pille danach” auf der Basis des Hormons Levonorgestrel aus der Rezeptpflicht zu entlassen, wurde die Abgaberegelung nicht geändert. Maßgeblich gegen eine rezeptfreie Abgabe haben sich die Verbände der niedergelassenen Frauenärzte eingesetzt. Praxisärzte verdienen in der Regel ca. 50% ihrer Einnahmen mit Patientinnen, die nur für ein Pillenrezept die Praxis aufsuchen. Um die Rezeptpflicht aufzuheben, müsste eine entsprechende Vorlage des Bundesministeriums für Gesundheit durch den Bundesrat verabschiedet werden. In den Jahren 2004 und 2005 wurde das Bundesministerium für Gesundheit in dieser Frage nicht aktiv. In der großen Koalition (2005-2009) war diese Änderung nicht Bestandteil des Koalitionsvertrages. Auf einem Treffen aller Landesministerien in Saarlouis-Wallerfangen im März 2012 ist zuletzt ein Antrag beraten worden, um bei positivem Bescheid seinen Weg Richtung Bundestag zu machen. Der Antrag ist jedoch gescheitert. Pro familia startete im Mai 2012 die Kampagne “Pannenhilfe nach 6” mit dem Ziel, die ‘Pille danach’ rezeptfrei zu machen. Andere Frauenverbände unterstützen dies.
Die Rezeptfreiheit der “Pille danach” wird von manchen Ärzten abgelehnt, welche der Meinung sind, dass eine Beratung vor der Einnahme des Medikaments unverzichtbar sei, die vor einem Medikamentenmissbrauch warnen, und die befürchten, Patientinnen zu verlieren und dadurch finanzielle Einbußen zu erleiden ( “Frauenarztlobby” ), Kirchenvertretern, welche die “Pille danach” (fälschlicherweise) als “Abtreibungspille” bezeichnen, und Konservativen, welche eine Verrohung der Sitten und eine Zunahme von unsicherem Sexualverhalten befürchten.
Alle für diesen Antrag verwendeten Links auf einen Blick:
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Aus den Formulierungen im Antragstext “Die “Pille danach” ist ein Notfallpräparat zur hormonellen Empfängnisverhütung” und “Durch die Einnahme können ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden” scheint mir ausreichend deutlich hervorzugehen, dass die “Pille danach” keinen Schwangerschaftsabbruch auslöst und somit auch kein bereits existierendes Leben tötet. Da dieser Fakt gleich im ersten Absatz der Begründung dann noch deutlicher ausformuliert wird, halte ich eine Änderung des Antragstextes nicht für nötig. (Noujoum)
Das ist sicher auch ein Problem, leider habe ich dazu keine Quellen, mit denen ich das belegen kann. Da die restliche Begründung bereits recht ausführlich ist, möchte ich das nicht aufnehmen, auch wenn es ein weiterer von sehr vielen sehr plausiblen Gründen ist, warum wir die rezeptfreie Abgabe brauchen. (Noujoum)
Ist sicher auch ein spannendes Thema, könnte man eine eigene Forderung zu machen, wenn sich jemand drum kümmert und das eine Mehrheit findet. Ist aber nicht Thema dieses Antrages. Hier geht es um ein bereits seit vielen Jahren zugelassenes Medikament, das aus nicht nachvollziehbaren Gründen verschreibungspflichtig ist. (Noujoum)
In dieser Anregung werden 3 sehr verschiedene Aspekte angesprochen:
Ist oftmals so, ist blöd. Was es braucht, ist ein gesellschaftliches Umdenken und bessere Aufklärung. Beides wünschenswerte Dinge, die aber nicht so direkt mit diesem Antrag zusammenhängen, auch wenn es wünschenswert wäre, wenn beides mit einer Reform der Abgaberegelung einhergehen würde. Dies sind aber recht vage Forderungen, wo nicht ganz klar ist, wie sie umgesetzt werden sollen. In diesem Antrag geht es nur um den ganz konkreten Punkt der Abgaberegelung.
Siehe Antwort auf Anregung “Pille für den Mann?”.
Ist tatsächlich eines der wenigen validen Gegenargumente. Niemand kann kontrollieren, wie oft man sich das Medikament aus der Apotheke holt und es ist sicher nicht gut, das zu häufig oder als reguläre Verhütungsmethode zu verwenden. Um dem entgegenzuwirken braucht es tatsächlich Aufklärung, es wird ja aber auch auf dem Beipackzettel stehen und ich hoffe, dass die meisten Frauen ihn sich angucken und zu Herzen nehmen werden. Was gegen einen übertriebenen Missbrauch der bildungsfernen Schichten spricht, ist der Preis: Das in Deutschland erhältliche Präparat kostet 17€, soviel wie eine große Kondomschachtel. (Noujoum)
Sehr interessanter Punkt. Ich wusste gar nicht, dass es da auch noch Probleme gibt. Ist leider auch nicht Thema dieses Antrages. Wenn Du Dich da auskennst, bitte ich Dich, einen eigenen Antrag zu schreiben. (Noujoum)
In der Formulierung “Bürger*innen” sehe ich keine Geschlechterdualität, denn das Gender-Sternchen steht für mich ähnlich wie der Gender Gap dafür, dass in dieser Lücke bzw. dem Sternchen ALLE Arten der möglichen geschlechtlichen Selbstidentifizierung Platz haben. Genau deswegen benutze ich es ja. Bei der Formulierung “Arzt/Ärztin” kann ich Deine Kritik nachvollziehen, ich habe selber darüber nachgedacht, dass ich da nicht richtig konsequent gewesen bin. Leider gibt es keine richtig gute Möglichkeit, “einen Arzt/eine Ärztin” zu einer Formulierung mit Gender-Sternchen umzuwandeln. Daher lasse ich es so, um wenigstens 2 Geschlechter sichtbar gemacht/in Erinnerung gerufen zu haben.
Mir ist auch aus Deiner Anregung nicht klar, welche Formulierung Du bevorzugen würdest. Wenn Deine Kritik in Wirklichkeit darauf abzielte, dass Du jede Art von Gendern ablehnst und Du da lieber nur “Arzt” oder “Bürger” lesen würdest, tut es mir leid, ich werde das nicht ändern. (Noujoum)
Danke für die Hinweise, sind von Laura und mir verbessert worden. Auch einige Formulierungen haben wir nochmal etwas verbessert. (Noujoum)
Bloß, weil man die “Pille danach” rezeptfrei in der Apotheke ohne einen vorherigen Gang zum Art/zur Ärztin bekommen kann, heißt das nicht, dass man zwingend gar nicht mehr zum Arzt/zur Ärztin oder ins Krankenhaus geht, insbesondere im Falle einer Vergewaltigung ist ein Gang zum Arzt/zur Ärztin immer vonnöten.
Es gilt generell: Nur weil eine vorherige ärztliche Untersuchung nicht zwingend notwendig ist, heißt das nicht, dass man sie nicht machen kann, wenn die betroffene Frau das wünscht und sich gerne untersuchen/beraten lassen möchte. Ich gehe davon aus, dass viele Frauen sich auch weiterhin beraten lassen wollen und halte es für sinnvoll, so wie in Köln praktiziert, im Rahmen des ärztlichen Beratungsgespräches zum Erlangen des Rezeptes für die “Pille danach” standardmäßig bei Verdacht auf “unfreiwilligen Verkehr” auf ASS hinzuweisen. Es wäre sicher auch gut, bei der rezeptfreien Abgabe auf die Möglichkeit einer ASS hinzuweisen (Beipackzettel oder Apotheken-Personal). (Noujoum)
1. Es ist ein Hormonknaller, das ist richtig. Andererseits sind Frauen regelmäßig großen Hormonschüben mit krassen Nebenwirkungen ausgesetzt. Die normale Pille, PMS, Menstruation, Schwangerschaft: Alles Gelegenheiten, bei denen der Körper mit krassen Nebenwirkungen von Hormonangelegenheiten klar kommen muss, die auch kein Pappenstiel sind. Das soll die möglichen Nebenwirkungen der “Pille danach” nicht relativieren, es soll nur heißen, dass Frauen oftmals wissen und einschätzen können, wie sich eine größere Hormongabe auf ihren Körper auswirkt und das in vollem Bewusstsein der möglichen Nebenwirkungen in Kauf nehmen.
2. Das in-Kauf-nehmen: Es sind unangenehme (und nicht zu ignorierende) mögliche Nebenwirkungen, das gebe ich sofort zu. Es geht aber in jedem Fall um eine Abwägung, und die wird von der Frau getroffen. Wenn ich z.B. Kopfschmerzen habe, dann nehme ich eine Aspirin, obwohl ich weiß, dass sie mir auf den Magen schlagen und leichte Übelkeit verursachen wird. Wenn ich aber sehr starke Kopfschmerzen habe, dann gehe ich diese mögliche Nebenwirkung ein, weil ich bereit bin, das in Kauf zu nehmen.
3. Wenn die Frau also in einer stressigen Notsituation ist, weil ein Notfall vorliegt (aus welchen Gründen auch immer) und sie psychisch ohnehin schon sehr gestresst ist, weil sie Panik hat, dass sie jetzt schwanger werden könnte, Angst vor einem folgenden Schwangerschaftsabbruch hat etc. dann ist sie womöglich bereit, die möglichen Nebenwirkungen einzugehen, als das kleinere Übel, das ihr anderen Stress erspart.
4. Manchen Frauen sehen es so, dass sie sogar ganz erleichtert sind, wenn sie ein oder zwei der möglichen Nebenwirkungen bei sich beobachten, weil das für sie der Beweis dafür ist, dass in ihrem Körper etwas passiert und sie also nachweislich etwas gegen das bestehende Problem unternommen haben. Das ist hauptsächlich ein psychischer Effekt, der sicher nicht für alle Frauen zutrifft.
Bottom line: Ja, es gibt die möglichen Nebenwirkungen, ja, ist blöd. Die möglichen Nebenwirkungen stehen aber auch in der Packungsbeilage und jede Frau trifft für sich selbst die Abwägung, ob sie das Risiko möglicher Nebenwirkungen in ihrer Situation eingehen möchte. (Noujoum)
Das stimmt, in Österreich sind die ungewollten Schwangerschaften auch noch nicht nachweislich deutlich zurückgegangen. Ich glaube aber, dass zumindest die Möglichkeit besteht, dass sich diese Zahl nach einigen Jahren nach der Änderung der Abgaberegelung ändern KÖNNTE und selbst wenn sie es nicht tut, so ist doch zumindest der Zugang unkomplizierter geworden, und das ist auch schon ein Gewinn, unabhängig davon, ob sich die Zahlen ändern, wird es vielen Frauen helfen. (Noujoum)
Das ist meiner Meinung nach eine etwas andere Angelegenheit, bei der es auch um etwas andere Argumente geht. Ist ein eigenes Thema. Wer das fordern möchte, soll einen entsprechenden Antrag schreiben. (Noujoum)
Bedeutet aber einen zusätzlichen, zeitaufwändigen Weg (in der Nacht? Auf dem Dorf? Ans andere Ende der Stadt?). In einer ohnehin schon stressigen Situation müsste man diesen unnötigen Umweg nicht machen, es würde also durchaus Stress und Zeit sparen, wenn man einfach nur in die nächste Apotheke müsste, und nicht erst in die 24-h-Bereitschaftspraxis und dann noch in die 24-h-Bereitschafts-Apotheke. (Noujoum)
Das ist richtig. Siehe auch Antwort auf Anregung “Nebenwirkungen”. Das Medikament wird immer noch in Apotheken verkauft und nicht im Supermarkt, wo man Hinweise auf die Anwendung und weitere Infos (z.B. zu den möglichen Nebenwirkungen) bekommen kann. (Noujoum)
Ich denke, es müssen zwei Arten von Medikamentenmissbrauch unterschieden werden: 1. Missbrauch aufgrund von körperlicher Abhängigkeit (z.B. bei diversen Schmerzmitteln wie Opiaten, Morphium etc.). 2. Missbrauch im Sinne von “das Medikament nicht im eigentlich gedachten Sinn verwenden” (z.B. Aspirin zur Verstärkung von anderen Drogen nehmen, Ritalin, das von nicht ADHS-Kranken zum Aufputschen/zur verbesserten Konzentration genommen wird, Stimmungsaufheller, die sorglos verwendet werden etc.)
Die erste Sorte von Medikamentenmissbrauch wird von unserem Drogen- und Suchtprogramm abgedeckt und kommt bei der “Pille danach” ohnehin nicht zum Tragen. Die zweite Sorte von Medikamentenmissbrauch käme bei der “Pille danach” zum Tragen, wenn das Medikament z.B. zur regelmäßigen Verhütung angewendet ist, wofür es nicht gedacht ist. Das wäre ein Problem, auf das aber im Beipackzettel hingewiesen wird. Medikamentenmissbrauch (z.B. auch bei frei verkäuflichen Schmerzmitteln sehr weit verbreitet) ist ein Problem, das aber bei jedem frei verkäuflichen Medikament auftreten kann und daher meiner Meinung nach kein Argument gegen eine rezeptfreie Abgabe der “Pille danach” sein kann. (Noujoum)
Das ist nicht vonnöten, wir reden hier nicht von einem Medikament, welches einen Schwangerschaftsabbruch/eine Monatsblutung einleitet, es wird nur der Eisprung verzögert/verhindert.
Zudem können die meisten Schwangerschaftstest erst einige Tage nach der Empfängnis die ersten einigermaßen verlässlichen Aussagen machen, wenn sich das Zeitfenster für die Anwendung der “Pille danach” bereits wieder geschlossen hat.
Einige Tage NACH der Anwendung der “Pille danach” noch einen Schwangerschaftstest zu machen, ist hingegen äußerst sinnvoll, um zu überprüfen, ob die Anwendung funktioniert hat. (Noujoum)
Menschen, die Frauen in einer Beziehung oder anderswie sexuell ausbeuten und/oder missbrauchen, würden von einer rezeptfreien Abgabe der Pille danach genauso profitieren wie der Rest der Bevölkerung, das ist richtig. Ich bin aber der Meinung, dass das nicht das Argument sein kann, um gegen eine Änderung der Abgaberegelung zu sein. Jetzt mal angenommen, ein Mann verwendet immer Kondome, wenn er eine Frau missbraucht: Da würden wir doch auch nicht den Verkauf von Kondomen verbieten, weil er Missbrauch Vorschub leistet? Sexueller Missbrauch ist ein Problem, das unabhängig von der Verfügbarkeit der Verhütungsmittel besteht, sich durch die rezeptfreie Abgabe der “Pille danach” weder verbessert noch verschlimmert und von der Polizei und der Gesellschaft bekämpft werden muss. (Noujoum)
Alle Initiativen des Themas 2376:
Vorschläge der Initiative:
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/2376.html
Der Initiativtext wurde geändert.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/4139.html
Die Piratenpartei Deutschland fordert den rezeptfreien Verkauf der “Pille danach” mit dem Wirkstoff Levonorgestrel.
Die “Pille danach” ist ein Notfallpräparat zur hormonellen Empfängnisverhütung, bei dem die zeitnahe Einnahme für die Wirksamkeit entscheidend ist. Durch die Einnahme können ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden, zudem ist es relativ gut verträglich, auch eine vorhergehende ärztliche Untersuchung nicht notwendig. Daher stellt die Rezeptpflicht dieses Medikaments für Frauen einen absolut unangemessenen Eingriff in das Recht auf Selbstbestimmung dar.
Wir wollen uns für eine rezeptfreie Abgabe der “Pille danach” einsetzen, entsprechend den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und wie in den meisten anderen europäischen Ländern praktiziert.
Die “Pille danach” ist die umgangssprachliche Bezeichnung für ein hormonell wirksames Präparat zur postkoitalen Empfängnisverhütung, das nach einem Geschlechtsverkehr ohne Schwangerschaftsverhütung (oder nach Versagen der Verhütungsmethode) eine ungewollte Schwangerschaft verhindern kann, indem der Eisprung verhindert wird. Die “Pille danach” darf nicht mit der “Abtreibungspille” verwechselt werden.
Die Wirksamkeit des Wirkstoffes Levonorgestrel ist abhängig vom Zeitpunkt der Einnahme, die so früh wie möglich aber bis spätestens 72 Stunden (3 Tage) nach dem Geschlechtsverkehr erfolgen muss. Eine mögliche Schwangerschaft wird umso sicherer verhindert, je früher die Einnahme erfolgt. Eine Untersuchung durch einen Arzt/eine Ärztin ist vor der Einnahme nicht notwendig, bei einer möglicherweise bereits bestehenden Schwangerschaft wird der Fötus durch die Einnahme des Medikaments nicht gefährdet.
Mehr Informationen über die Wirkungsweise findet Ihr z.B. bei Wikipedia oder hier oder hier.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt aufgrund der relativ guten Verträglichkeit von Levonorgestrel und weil eine ärztliche Untersuchung vor der Einnahme nicht nötig ist, und es wichtig ist, dass das Medikament so bald wie möglich nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen wird, die “Pille danach” rezeptfrei zugänglich zu machen, weil so ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden können.
Hinzu kommt, dass die Praxis, dass die betroffene Frau zum Frauenarzt/der Frauenärztin muss und dort zunächst ausführlich Rede und Antwort stehen muss, bevor sie das Rezept bekommt, von vielen Frauen als peinlich und demütigend empfunden wird und gerade sehr junge Frauen aus Angst vor diesem Prozedere den Gang zu ihrem Arzt/ihrer Ärztin vermeiden wollen, was die Gefahr einer ungewollten Schwangerschaft erhöht, da das Medikament so bald wie möglich nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden muss.
Da das Medikament so bald wie möglich eingenommen werden muss, ergeben sich auch Schwierigkeiten, wenn man es nachts, am Wochenende oder im Urlaub benötigt, und sich ein Gang zu einem Frauenarzt/einer Frauenärztin als logistisch sehr schwierig erweist. Wäre die “Pille danach” rezeptfrei erhältlich, könnte man sie wesentlich leichter auch in solchen Situationen z.B. in 24-Stunden-Apotheken oder Bereitschaftsapotheken erhalten. Wird die “Pille danach” zu spät eingenommen und kommt es doch zu einer ungewollten Schwangerschaft, wird in der Folge oft ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt, welcher den Körper und die Psyche der betroffenen Frau wesentlich stärker belastet als die Einnahme der “Pille danach”.
Da sich die Piratenpartei für die Rechte und die Freiheit der Bürger*innen einsetzt, ist es konsequent, auch in diesem Bereich das Selbstbestimmungsrecht von Frauen zu fördern.
Für alle, die noch mehr über das Thema wissen wollen:
In 28 europäischen Ländern ist Levonorgestrel zur postkoitalen Empfängnisverhütung ohne Rezept erhältlich. In Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Island, Lettland, Litauen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Türkei, den Niederlanden, Norwegen, Frankreich und Luxemburg ist Levonorgestrel zur postkoitalen Empfängnisverhütung in Apotheken rezeptfrei erhältlich. In Großbritannien und Frankreich werden diese Präparate in Schulen bei Bedarf an Schülerinnen abgegeben. In den USA ist die “Pille danach” mit dem Wirkstoff Levonorgestrel seit April 2009 für Frauen ab 17 Jahren rezeptfrei abzugeben. Für jüngere Frauen ist sie verschreibungspflichtig.
In Österreich ist die “Pille danach” seit Dezember 2009 rezeptfrei erhältlich. (Dazu ein → Link und noch ein anderer → Link.) Zwei Jahre später gibt es die ersten Rückblicke und Resümees, welche Auswirkungen dieser Schritt hatte und Untersuchungen zeigen, dass die Befürchtungen der Gegner nicht eingetreten sind.
Die “Pille danach” war und ist in Deutschland verschreibungspflichtig. Obwohl sich der zuständige Ausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 2004 und 2009 dafür ausgesprochen hat, die “Pille danach” auf der Basis des Hormons Levonorgestrel aus der Rezeptpflicht zu entlassen, wurde die Abgaberegelung nicht geändert. Maßgeblich gegen eine rezeptfreie Abgabe haben sich die Verbände der niedergelassenen Frauenärzte eingesetzt. Praxisärzte verdienen in der Regel ca. 50% ihrer Einnahmen mit Patientinnen, die nur für ein Pillenrezept die Praxis aufsuchen. Um die Rezeptpflicht aufzuheben, müsste eine entsprechende Vorlage des Bundesministeriums für Gesundheit durch den Bundesrat verabschiedet werden. In den Jahren 2004 und 2005 wurde das Bundesministerium für Gesundheit in dieser Frage nicht aktiv. In der großen Koalition (2005-2009) war diese Änderung nicht Bestandteil des Koalitionsvertrages. Auf einem Treffen aller Landesministerien in Saarlouis-Wallerfangen im März 2012 ist zuletzt ein Antrag beraten worden, um bei positivem Bescheid seinen Weg Richtung Bundestag zu machen. Der Antrag ist jedoch gescheitert. Pro familia startete im Mai 2012 die Kampagne “Pannenhilfe nach 6” mit dem Ziel, die ‘Pille danach’ rezeptfrei zu machen. Andere Frauenverbände unterstützen dies.
Die Rezeptfreiheit der “Pille danach” wird von manchen Ärzten abgelehnt, welche der Meinung sind, dass eine Beratung vor der Einnahme des Medikaments unverzichtbar sei, die vor einem Medikamentenmissbrauch warnen, und die befürchten, Patientinnen zu verlieren und dadurch finanzielle Einbußen zu erleiden ( “Frauenarztlobby” ), Kirchenvertretern, welche die “Pille danach” (fälschlicherweise) als “Abtreibungspille” bezeichnen, und Konservativen, welche eine Verrohung der Sitten und eine Zunahme von unsicherem Sexualverhalten befürchten.
Alle für diesen Antrag verwendeten Links auf einen Blick:
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Aus den Formulierungen im Antragstext “Die “Pille danach” ist ein Notfallpräparat zur hormonellen Empfängnisverhütung” und “Durch die Einnahme können ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden” scheint mir ausreichend deutlich hervorzugehen, dass die “Pille danach” keinen Schwangerschaftsabbruch auslöst und somit auch kein bereits existierendes Leben tötet. Da dieser Fakt gleich im ersten Absatz der Begründung dann noch deutlicher ausformuliert wird, halte ich eine Änderung des Antragstextes nicht für nötig. (Noujoum)
Das ist sicher auch ein Problem, leider habe ich dazu keine Quellen, mit denen ich das belegen kann. Da die restliche Begründung bereits recht ausführlich ist, möchte ich das nicht aufnehmen, auch wenn es ein weiterer von sehr vielen sehr plausiblen Gründen ist, warum wir die rezeptfreie Abgabe brauchen. (Noujoum)
Ist sicher auch ein spannendes Thema, könnte man eine eigene Forderung zu machen, wenn sich jemand drum kümmert und das eine Mehrheit findet. Ist aber nicht Thema dieses Antrages. Hier geht es um ein bereits seit vielen Jahren zugelassenes Medikament, das aus nicht nachvollziehbaren Gründen verschreibungspflichtig ist. (Noujoum)
In dieser Anregung werden 3 sehr verschiedene Aspekte angesprochen:
Ist oftmals so, ist blöd. Was es braucht, ist ein gesellschaftliches Umdenken und bessere Aufklärung. Beides wünschenswerte Dinge, die aber nicht so direkt mit diesem Antrag zusammenhängen, auch wenn es wünschenswert wäre, wenn beides mit einer Reform der Abgaberegelung einhergehen würde. Dies sind aber recht vage Forderungen, wo nicht ganz klar ist, wie sie umgesetzt werden sollen. In diesem Antrag geht es nur um den ganz konkreten Punkt der Abgaberegelung.
Siehe Antwort auf Anregung “Pille für den Mann?”.
Ist tatsächlich eines der wenigen validen Gegenargumente. Niemand kann kontrollieren, wie oft man sich das Medikament aus der Apotheke holt und es ist sicher nicht gut, das zu häufig oder als reguläre Verhütungsmethode zu verwenden. Um dem entgegenzuwirken braucht es tatsächlich Aufklärung, es wird ja aber auch auf dem Beipackzettel stehen und ich hoffe, dass die meisten Frauen ihn sich angucken und zu Herzen nehmen werden. Was gegen einen übertriebenen Missbrauch der bildungsfernen Schichten spricht, ist der Preis: Das in Deutschland erhältliche Präparat kostet 17€, soviel wie eine große Kondomschachtel. (Noujoum)
Sehr interessanter Punkt. Ich wusste gar nicht, dass es da auch noch Probleme gibt. Ist leider auch nicht Thema dieses Antrages. Wenn Du Dich da auskennst, bitte ich Dich, einen eigenen Antrag zu schreiben. (Noujoum)
In der Formulierung “Bürger*innen” sehe ich keine Geschlechterdualität, denn das Gender-Sternchen steht für mich ähnlich wie der Gender Gap dafür, dass in dieser Lücke bzw. dem Sternchen ALLE Arten der möglichen geschlechtlichen Selbstidentifizierung Platz haben. Genau deswegen benutze ich es ja. Bei der Formulierung “Arzt/Ärztin” kann ich Deine Kritik nachvollziehen, ich habe selber darüber nachgedacht, dass ich da nicht richtig konsequent gewesen bin. Leider gibt es keine richtig gute Möglichkeit, “einen Arzt/eine Ärztin” zu einer Formulierung mit Gender-Sternchen umzuwandeln. Daher lasse ich es so, um wenigstens 2 Geschlechter sichtbar gemacht/in Erinnerung gerufen zu haben.
Mir ist auch aus Deiner Anregung nicht klar, welche Formulierung Du bevorzugen würdest. Wenn Deine Kritik in Wirklichkeit darauf abzielte, dass Du jede Art von Gendern ablehnst und Du da lieber nur “Arzt” oder “Bürger” lesen würdest, tut es mir leid, ich werde das nicht ändern. (Noujoum)
Danke für die Hinweise, sind von Laura und mir verbessert worden. Auch einige Formulierungen haben wir nochmal etwas verbessert. (Noujoum)
Bloß, weil man die “Pille danach” rezeptfrei in der Apotheke ohne einen vorherigen Gang zum Art/zur Ärztin bekommen kann, heißt das nicht, dass man zwingend gar nicht mehr zum Arzt/zur Ärztin oder ins Krankenhaus geht, insbesondere im Falle einer Vergewaltigung ist ein Gang zum Arzt/zur Ärztin immer vonnöten.
Es gilt generell: Nur weil eine vorherige ärztliche Untersuchung nicht zwingend notwendig ist, heißt das nicht, dass man sie nicht machen kann, wenn die betroffene Frau das wünscht und sich gerne untersuchen/beraten lassen möchte. Ich gehe davon aus, dass viele Frauen sich auch weiterhin beraten lassen wollen und halte es für sinnvoll, so wie in Köln praktiziert, im Rahmen des ärztlichen Beratungsgespräches zum Erlangen des Rezeptes für die “Pille danach” standardmäßig bei Verdacht auf “unfreiwilligen Verkehr” auf ASS hinzuweisen. Es wäre sicher auch gut, bei der rezeptfreien Abgabe auf die Möglichkeit einer ASS hinzuweisen (Beipackzettel oder Apotheken-Personal). (Noujoum)
1. Es ist ein Hormonknaller, das ist richtig. Andererseits sind Frauen regelmäßig großen Hormonschüben mit krassen Nebenwirkungen ausgesetzt. Die normale Pille, PMS, Menstruation, Schwangerschaft: Alles Gelegenheiten, bei denen der Körper mit krassen Nebenwirkungen von Hormonangelegenheiten klar kommen muss, die auch kein Pappenstiel sind. Das soll die möglichen Nebenwirkungen der “Pille danach” nicht relativieren, es soll nur heißen, dass Frauen oftmals wissen und einschätzen können, wie sich eine größere Hormongabe auf ihren Körper auswirkt und das in vollem Bewusstsein der möglichen Nebenwirkungen in Kauf nehmen.
2. Das in-Kauf-nehmen: Es sind unangenehme (und nicht zu ignorierende) mögliche Nebenwirkungen, das gebe ich sofort zu. Es geht aber in jedem Fall um eine Abwägung, und die wird von der Frau getroffen. Wenn ich z.B. Kopfschmerzen habe, dann nehme ich eine Aspirin, obwohl ich weiß, dass sie mir auf den Magen schlagen und leichte Übelkeit verursachen wird. Wenn ich aber sehr starke Kopfschmerzen habe, dann gehe ich diese mögliche Nebenwirkung ein, weil ich bereit bin, das in Kauf zu nehmen.
3. Wenn die Frau also in einer stressigen Notsituation ist, weil ein Notfall vorliegt (aus welchen Gründen auch immer) und sie psychisch ohnehin schon sehr gestresst ist, weil sie Panik hat, dass sie jetzt schwanger werden könnte, Angst vor einem folgenden Schwangerschaftsabbruch hat etc. dann ist sie womöglich bereit, die möglichen Nebenwirkungen einzugehen, als das kleinere Übel, das ihr anderen Stress erspart.
4. Manchen Frauen sehen es so, dass sie sogar ganz erleichtert sind, wenn sie ein oder zwei der möglichen Nebenwirkungen bei sich beobachten, weil das für sie der Beweis dafür ist, dass in ihrem Körper etwas passiert und sie also nachweislich etwas gegen das bestehende Problem unternommen haben. Das ist hauptsächlich ein psychischer Effekt, der sicher nicht für alle Frauen zutrifft.
Bottom line: Ja, es gibt die möglichen Nebenwirkungen, ja, ist blöd. Die möglichen Nebenwirkungen stehen aber auch in der Packungsbeilage und jede Frau trifft für sich selbst die Abwägung, ob sie das Risiko möglicher Nebenwirkungen in ihrer Situation eingehen möchte. (Noujoum)
Das stimmt, in Österreich sind die ungewollten Schwangerschaften auch noch nicht nachweislich deutlich zurückgegangen. Ich glaube aber, dass zumindest die Möglichkeit besteht, dass sich diese Zahl nach einigen Jahren nach der Änderung der Abgaberegelung ändern KÖNNTE und selbst wenn sie es nicht tut, so ist doch zumindest der Zugang unkomplizierter geworden, und das ist auch schon ein Gewinn, unabhängig davon, ob sich die Zahlen ändern, wird es vielen Frauen helfen. (Noujoum)
Das ist meiner Meinung nach eine etwas andere Angelegenheit, bei der es auch um etwas andere Argumente geht. Ist ein eigenes Thema. Wer das fordern möchte, soll einen entsprechenden Antrag schreiben. (Noujoum)
Bedeutet aber einen zusätzlichen, zeitaufwändigen Weg (in der Nacht? Auf dem Dorf? Ans andere Ende der Stadt?). In einer ohnehin schon stressigen Situation müsste man diesen unnötigen Umweg nicht machen, es würde also durchaus Stress und Zeit sparen, wenn man einfach nur in die nächste Apotheke müsste, und nicht erst in die 24-h-Bereitschaftspraxis und dann noch in die 24-h-Bereitschafts-Apotheke. (Noujoum)
Das ist richtig. Siehe auch Antwort auf Anregung “Nebenwirkungen”. Das Medikament wird immer noch in Apotheken verkauft und nicht im Supermarkt, wo man Hinweise auf die Anwendung und weitere Infos (z.B. zu den möglichen Nebenwirkungen) bekommen kann. (Noujoum)
Ich denke, es müssen zwei Arten von Medikamentenmissbrauch unterschieden werden: 1. Missbrauch aufgrund von körperlicher Abhängigkeit (z.B. bei diversen Schmerzmitteln wie Opiaten, Morphium etc.). 2. Missbrauch im Sinne von “das Medikament nicht im eigentlich gedachten Sinn verwenden” (z.B. Aspirin zur Verstärkung von anderen Drogen nehmen, Ritalin, das von nicht ADHS-Kranken zum Aufputschen/zur verbesserten Konzentration genommen wird, Stimmungsaufheller, die sorglos verwendet werden etc.)
Die erste Sorte von Medikamentenmissbrauch wird von unserem Drogen- und Suchtprogramm abgedeckt und kommt bei der “Pille danach” ohnehin nicht zum Tragen. Die zweite Sorte von Medikamentenmissbrauch käme bei der “Pille danach” zum Tragen, wenn das Medikament z.B. zur regelmäßigen Verhütung angewendet ist, wofür es nicht gedacht ist. Das wäre ein Problem, auf das aber im Beipackzettel hingewiesen wird. Medikamentenmissbrauch (z.B. auch bei frei verkäuflichen Schmerzmitteln sehr weit verbreitet) ist ein Problem, das aber bei jedem frei verkäuflichen Medikament auftreten kann und daher meiner Meinung nach kein Argument gegen eine rezeptfreie Abgabe der “Pille danach” sein kann. (Noujoum)
Das ist nicht vonnöten, wir reden hier nicht von einem Medikament, welches einen Schwangerschaftsabbruch/eine Monatsblutung einleitet, es wird nur der Eisprung verzögert/verhindert.
Zudem können die meisten Schwangerschaftstest erst einige Tage nach der Empfängnis die ersten einigermaßen verlässlichen Aussagen machen, wenn sich das Zeitfenster für die Anwendung der “Pille danach” bereits wieder geschlossen hat.
Einige Tage NACH der Anwendung der “Pille danach” noch einen Schwangerschaftstest zu machen, ist hingegen äußerst sinnvoll, um zu überprüfen, ob die Anwendung funktioniert hat. (Noujoum)
Menschen, die Frauen in einer Beziehung oder anderswie sexuell ausbeuten und/oder missbrauchen, würden von einer rezeptfreien Abgabe der Pille danach genauso profitieren wie der Rest der Bevölkerung, das ist richtig. Ich bin aber der Meinung, dass das nicht das Argument sein kann, um gegen eine Änderung der Abgaberegelung zu sein. Jetzt mal angenommen, ein Mann verwendet immer Kondome, wenn er eine Frau missbraucht: Da würden wir doch auch nicht den Verkauf von Kondomen verbieten, weil er Missbrauch Vorschub leistet? Sexueller Missbrauch ist ein Problem, das unabhängig von der Verfügbarkeit der Verhütungsmittel besteht, sich durch die rezeptfreie Abgabe der “Pille danach” weder verbessert noch verschlimmert und von der Polizei und der Gesellschaft bekämpft werden muss. (Noujoum)
Alle Initiativen des Themas 2376:
Vorschläge der Initiative:
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/2376.html
Der Initiativtext wurde geändert.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/4139.html
Die Piratenpartei Deutschland fordert den rezeptfreien Verkauf der “Pille danach” mit dem Wirkstoff Levonorgestrel.
Die “Pille danach” ist ein Notfallpräparat zur hormonellen Empfängnisverhütung, bei dem die zeitnahe Einnahme für die Wirksamkeit entscheidend ist. Durch die Einnahme können ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden, zudem ist es relativ gut verträglich, auch eine vorhergehende ärztliche Untersuchung nicht notwendig. Daher stellt die Rezeptpflicht dieses Medikaments für Frauen einen absolut unangemessenen Eingriff in das Recht auf Selbstbestimmung dar.
Wir wollen uns für eine rezeptfreie Abgabe der “Pille danach” einsetzen, entsprechend den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und wie in den meisten anderen europäischen Ländern praktiziert.
Die “Pille danach” ist die umgangssprachliche Bezeichnung für ein hormonell wirksames Präparat zur postkoitalen Empfängnisverhütung, das nach einem Geschlechtsverkehr ohne Schwangerschaftsverhütung (oder nach Versagen der Verhütungsmethode) eine ungewollte Schwangerschaft verhindern kann, indem der Eisprung verhindert wird. Die “Pille danach” darf nicht mit der “Abtreibungspille” verwechselt werden.
Die Wirksamkeit des Wirkstoffes Levonorgestrel ist abhängig vom Zeitpunkt der Einnahme, die so früh wie möglich aber bis spätestens 72 Stunden (3 Tage) nach dem Geschlechtsverkehr erfolgen muss. Eine mögliche Schwangerschaft wird umso sicherer verhindert, je früher die Einnahme erfolgt. Eine Untersuchung durch einen Arzt/eine Ärztin ist vor der Einnahme nicht notwendig, bei einer möglicherweise bereits bestehenden Schwangerschaft wird der Fötus durch die Einnahme des Medikaments nicht gefährdet.
Mehr Informationen über die Wirkungsweise findet Ihr z.B. bei Wikipedia oder hier oder hier.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt aufgrund der relativ guten Verträglichkeit von Levonorgestrel und weil eine ärztliche Untersuchung vor der Einnahme nicht nötig ist, und es wichtig ist, dass das Medikament so bald wie möglich nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen wird, die “Pille danach” rezeptfrei zugänglich zu machen, weil so ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden können.
Hinzu kommt, dass die Praxis, dass die betroffene Frau zum Frauenarzt/der Frauenärztin muss und dort zunächst ausführlich Rede und Antwort stehen muss, bevor sie das Rezept bekommt, von vielen Frauen als peinlich und demütigend empfunden wird und gerade sehr junge Frauen aus Angst vor diesem Prozedere den Gang zu ihrem Arzt/ihrer Ärztin vermeiden wollen, was die Gefahr einer ungewollten Schwangerschaft erhöht, da das Medikament so bald wie möglich nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden muss.
Da das Medikament so bald wie möglich eingenommen werden muss, ergeben sich auch Schwierigkeiten, wenn man es nachts, am Wochenende oder im Urlaub benötigt, und sich ein Gang zu einem Frauenarzt/einer Frauenärztin als logistisch sehr schwierig erweist. Wäre die “Pille danach” rezeptfrei erhältlich, könnte man sie wesentlich leichter auch in solchen Situationen z.B. in 24-Stunden-Apotheken oder Bereitschaftsapotheken erhalten. Wird die “Pille danach” zu spät eingenommen und kommt es doch zu einer ungewollten Schwangerschaft, wird in der Folge oft ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt, welcher den Körper und die Psyche der betroffenen Frau wesentlich stärker belastet als die Einnahme der “Pille danach”.
Da sich die Piratenpartei für die Rechte und die Freiheit der Bürger*innen einsetzt, ist es konsequent, auch in diesem Bereich das Selbstbestimmungsrecht von Frauen zu fördern.
Für alle, die noch mehr über das Thema wissen wollen:
In 28 europäischen Ländern ist Levonorgestrel zur postkoitalen Empfängnisverhütung ohne Rezept erhältlich. In Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Island, Lettland, Litauen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Türkei, den Niederlanden, Norwegen, Frankreich und Luxemburg ist Levonorgestrel zur postkoitalen Empfängnisverhütung in Apotheken rezeptfrei erhältlich. In Großbritannien und Frankreich werden diese Präparate in Schulen bei Bedarf an Schülerinnen abgegeben. In den USA ist die “Pille danach” mit dem Wirkstoff Levonorgestrel seit April 2009 für Frauen ab 17 Jahren rezeptfrei abzugeben. Für jüngere Frauen ist sie verschreibungspflichtig.
In Österreich ist die “Pille danach” seit Dezember 2009 rezeptfrei erhältlich. (Dazu ein → Link und noch ein anderer → Link.) Zwei Jahre später gibt es die ersten Rückblicke und Resümees, welche Auswirkungen dieser Schritt hatte und Untersuchungen zeigen, dass die Befürchtungen der Gegner nicht eingetreten sind.
Die “Pille danach” war und ist in Deutschland verschreibungspflichtig. Obwohl sich der zuständige Ausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 2004 und 2009 dafür ausgesprochen hat, die “Pille danach” auf der Basis des Hormons Levonorgestrel aus der Rezeptpflicht zu entlassen, wurde die Abgaberegelung nicht geändert. Maßgeblich gegen eine rezeptfreie Abgabe haben sich die Verbände der niedergelassenen Frauenärzte eingesetzt. Praxisärzte verdienen in der Regel ca. 50% ihrer Einnahmen mit Patientinnen, die nur für ein Pillenrezept die Praxis aufsuchen. Um die Rezeptpflicht aufzuheben, müsste eine entsprechende Vorlage des Bundesministeriums für Gesundheit durch den Bundesrat verabschiedet werden. In den Jahren 2004 und 2005 wurde das Bundesministerium für Gesundheit in dieser Frage nicht aktiv. In der großen Koalition (2005-2009) war diese Änderung nicht Bestandteil des Koalitionsvertrages. Auf einem Treffen aller Landesministerien in Saarlouis-Wallerfangen im März 2012 ist zuletzt ein Antrag beraten worden, um bei positivem Bescheid seinen Weg Richtung Bundestag zu machen. Der Antrag ist jedoch gescheitert. Pro familia startete im Mai 2012 die Kampagne “Pannenhilfe nach 6” mit dem Ziel, die ‘Pille danach’ rezeptfrei zu machen. Andere Frauenverbände unterstützen dies.
Die Rezeptfreiheit der “Pille danach” wird von manchen Ärzten abgelehnt, welche der Meinung sind, dass eine Beratung vor der Einnahme des Medikaments unverzichtbar sei, die vor einem Medikamentenmissbrauch warnen, und die befürchten, Patientinnen zu verlieren und dadurch finanzielle Einbußen zu erleiden ( “Frauenarztlobby” ), Kirchenvertretern, welche die “Pille danach” (fälschlicherweise) als “Abtreibungspille” bezeichnen, und Konservativen, welche eine Verrohung der Sitten und eine Zunahme von unsicherem Sexualverhalten befürchten.
Alle für diesen Antrag verwendeten Links auf einen Blick:
_______________________________________________________________________________________
Aus den Formulierungen im Antragstext “Die “Pille danach” ist ein Notfallpräparat zur hormonellen Empfängnisverhütung” und “Durch die Einnahme können ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden” scheint mir ausreichend deutlich hervorzugehen, dass die “Pille danach” keinen Schwangerschaftsabbruch auslöst und somit auch kein bereits existierendes Leben tötet. Da dieser Fakt gleich im ersten Absatz der Begründung dann noch deutlicher ausformuliert wird, halte ich eine Änderung des Antragstextes nicht für nötig. (Noujoum)
Das ist sicher auch ein Problem, leider habe ich dazu keine Quellen, mit denen ich das belegen kann. Da die restliche Begründung bereits recht ausführlich ist, möchte ich das nicht aufnehmen, auch wenn es ein weiterer von sehr vielen sehr plausiblen Gründen ist, warum wir die rezeptfreie Abgabe brauchen. (Noujoum)
Ist sicher auch ein spannnendes Thema, könnte man eine eigene Forderung zu machen, wenn sich jemand drum kümmert und das eine Mehrheit findet. Ist aber nicht Thema dieses Antrages. Hier geht es um ein bereits seit vielen Jahren zugelassenes Medikament, das aus nicht nachvollziehbaren Gründen verschreibungspflichtig ist. (Noujoum)
In dieser Anregung werden 3 sehr verschiedene Aspekte angesprochen:
Ist oftmals so, ist blöd. Was es braucht, ist ein gesellschaftliches Umdenken und bessere Aufklärung. Beides wünschenswerte Dinge, die aber nicht so direkt mit diesem Antrag zusammenhängen, auch wenn es wünschenswert wäre, wenn beides mit einer Reform der Abgaberegelung einhergehen würde. Dies sind aber recht vage Forderungen, wo nicht ganz klar ist, wie sie umgesetzt werden sollen. In diesem Antrag geht es nur um den ganz konkreten Punkt der Abgaberegelung.
Siehe Antwort auf Anregung “Pille für den Mann?”.
Ist tatsächlich eines der wenigen validen Gegenargumente. Niemand kann kontrollieren, wie oft man sich das Medikament aus der Apotheke holt und es ist sicher nicht gut, das zu häufig oder als reguläre Verhütungsmethode zu verwenden. Um dem entgegenzuwirken braucht es tatsächlich Aufklärung, es wird ja aber auch auf dem Beipackzettel stehen und ich hoffe, dass die meisten Frauen ihn sich angucken und zu Herzen nehmen werden. Was gegen einen übertriebenen Missbrauch der bildungsfernen Schichten spricht, ist der Preis: Das in Deutschland erhältliche Präparat kostet 17€, soviel wie eine große Kondomschachtel. (Noujoum)
Sehr interessanter Punkt. Ich wusste gar nicht, dass es da auch noch Probleme gibt. Ist leider auch nicht Thema dieses Antrages. Wenn Du Dich da auskennst, bitte ich Dich, einen eigenen Antrag zu schreiben. (Noujoum)
In der Formulierung “Bürger*innen” sehe ich keine Geschlechterdualität, denn das Gender-Sternchen steht für mich ähnlich wie der Gender Gap dafür, dass in dieser Lücke bzw. dem Sternchen ALLE Arten der möglichen geschlechtlichen Selbstidentifizierung Platz haben. Genau deswegen benutze ich es ja. Bei der Formulierung “Arzt/Ärztin” kann ich Deine Kritik nachvollziehen, ich habe selber darüber nachgedacht, dass ich da nicht richtig konsequent gewesen bin. Leider gibt es keine richtig gute Möglichkeit, “einen Arzt/eine Ärztin” zu einer Formulierung mit Gender-Sternchen umzuwandeln. Daher lasse ich es so, um wenigstens 2 Geschlechter sichtbar gemacht/in Erinnerung gerufen zu haben.
Mir ist auch aus Deiner Anregung nicht klar, welche Formulierung Du bevorzugen würdest. Wenn Deine Kritik in Wirklichkeit darauf abzielte, dass Du jede Art von Gendern ablehnst und Du da lieber nur “Arzt” oder “Bürger” lesen würdest, tut es mir leid, ich werde das nicht ändern. (Noujoum)
Danke für die Hinweise, sind von Laura und mir verbessert worden. Auch einige Formulierungen haben wir nochmal etwas verbessert. (Noujoum)
Bloß, weil man die “Pille danach” rezeptfrei in der Apotheke ohne einen vorherigen Gang zum Art/zur Ärztin bekommen kann, heißt das nicht, dass man zwingend gar nicht mehr zum Arzt/zur Ärztin oder ins Krankenhaus geht, insbesondere im Falle einer Vergewaltigung ist ein Gang zum Arzt/zur Ärztin immer vonnöten.
Es gilt generell: Nur weil eine vorherige ärztliche Untersuchung nicht zwingend notwendig ist, heißt das nicht, dass man sie nicht machen kann, wenn die betroffene Frau das wünscht und sich gerne untersuchen/beraten lassen möchte. Ich gehe davon aus, dass viele Frauen sich auch weiterhin beraten lassen wollen und halte es für sinnvoll, so wie in Köln praktiziert, im Rahmen des ärtztlichen Beratungsgespräches zum Erlangen des Rezeptes für die “Pille danach” standardmäßig bei Verdacht auf “unfreiwilligen Verkehr” auf ASS hinzuweisen. Es wäre sicher auch gut, bei der rezeptfreien Abgabe auf die Möglichkeit einer ASS hinzuweisen (Beipackzettel oder Apotheken-Personal). (Noujoum)
1. Es ist ein Hormonknaller, das ist richtig. Andererseits sind Frauen regelmäßig großen Hormonschüben mit krassen Nebenwirkungen ausgesetzt. Die normale Pille, PMS, Menstruation, Schwangerschaft: Alles Gelegenheiten, bei denen der Körper mit krassen Nebenwirkungen von Hormonangelegenheiten klar kommen muss, die auch kein Pappenstiel sind. Das soll die möglichen Nebenwirkungen der “Pille danach” nicht relativieren, es soll nur heißen, dass Frauen oftmals wissen und einschätzen können, wie sich eine größere Hormongabe auf ihren Körper auswirkt und das in vollem Bewusstsein der möglichen Nebenwirkungen in Kauf nehmen.
2. Das in-Kauf-nehmen: Es sind unangenehme (und nicht zu ignorierende) mögliche Nebenwirkungen, das gebe ich sofort zu. Es geht aber in jedem Fall um eine Abwägung, und die wird von der Frau getroffen. Wenn ich z.B. Kopfschmerzen habe, dann nehme ich eine Aspirin, obwohl ich weiß, dass sie mir auf den Magen schlagen und leichte Übelkeit verursachen wird. Wenn ich aber sehr starke Kopfschmerzen habe, dann gehe ich diese mögliche Nebenwirkung ein, weil ich bereit bin, das in Kauf zu nehmen.
3. Wenn die Frau also in einer stressigen Notsituation ist, weil ein Notfall vorliegt (aus welchen Gründen auch immer) und sie psychisch ohnehin schon sehr gestresst ist, weil sie Panik hat, dass sie jetzt schwanger werden könnte, Angst vor einem folgenden Schwangerschaftsabbruch hat etc. dann ist sie womöglich bereit, die möglichen Nebenwirkungen einzugehen, als das kleinere Übel, das ihr anderen Stress erspart.
4. Manchen Frauen sehen es so, dass sie sogar ganz erleichtert sind, wenn sie ein oder zwei der möglichen Nebenwirkungen bei sich beobachten, weil das für sie der Beweis dafür ist, dass in ihrem Körper etwas passiert und sie also nachweislich etwas gegen das bestehende Problem unternommen haben. Das ist hauptsächlich ein psychischer Effekt, der sicher nicht für alle Frauen zutrifft.
Bottom line: Ja, es gibt die möglichen Nebenwirkungen, ja, ist blöd. Die möglichen Nebenwirkungen stehen aber auch in der Packungsbeilage und jede Frau trifft für sich selbst die Abwägung, ob sie das Risiko möglicher Nebenwirkungen in ihrer Situation eingehen möchte. (Noujoum)
Das stimmt, in Österreich sind die ungewollten Schwangerschaften auch noch nicht nachweislich deutlich zurückgegangen. Ich glaube aber, dass zumindest die Möglichkeit besteht, dass sich diese Zahl nach einigen Jahren nach der Änderung der Abgaberegelung ändern KÖNNTE und selbst wenn sie es nicht tut, so ist doch zumindest der Zugang unkomplizierter geworden, und das ist auch schon ein Gewinn, unabhängig davon, ob sich die Zahlen ändern, wird es vielen Frauen helfen. (Noujoum)
Das ist meiner Meinung nach eine etwas andere Angelegenheit, bei der es auch um etwas andere Argumente geht. Ist ein eigenes Thema. Wer das fordern möchte, soll einen entsprechenden Antrag schreiben. (Noujoum)
Bedeutet aber einen zusätzlichen, zeitaufwändigen Weg (in der Nacht? Auf dem Dorf? Ans andere Ende der Stadt?) in einer ohnehin schon stressigen Situation, müsste man diesen unnötigen Umweg nicht machen, es würde also durchaus Stress und Zeit sparen, wenn man einfach nur in die nächste Apotheke müsste, und nicht erst in die 24-h-Bereitschaftspraxis und dann noch in die 24-h-Bereitschafts-Apotheke. (Noujoum)
Das ist richtig. Siehe auch Antwort auf Anregung “Nebenwirkungen”. Das Medikament wird immer noch in Apotheken verkauft und nicht im Supermarkt, wo man Hinweise auf die Anwendung und weitere Infos (z.B. zu den möglichen Nebenwirkungen) bekommen kann. (Noujoum)
Ich denke, es müssen zwei Arten von Medikamentenmissbrauch unterschieden werden: 1. Missbrauch aufgrund von körperlicher Abhängigkeit (z.B. bei diversen Schmerzmitteln wie Opiaten, Morphium etc.). 2. Missbrauch im Sinne von “das Medikament nicht im eigentlich gedachten Sinn verwenden” (z.B. Aspirin zur Verstärkung von anderen Drogen nehmen, Ritalin, das von nicht ADHS-Kranken zum Aufputschen/zur verbesserten Konzentration genommen wird, Stimmungsaufheller, die sorglos verwendet werden etc.)
Die erste Sorte von Medikamentenmissbrauch wird von unserem Drogen- und Suchtprogramm abgedeckt und kommt bei der “Pille danach” ohnehin nicht zum Tragen. Die zweite Sorte von Medikamentenmissbrauch käme bei der “Pille danach” zum Tragen, wenn das Medikament z.B. zur regelmäßigen Verhütung angewendet ist, wofür es nicht gedacht ist. Das wäre ein Problem, auf das aber im Beipackzettel hingewiesen wird. Medikamentenmissbrauch (z.B. auch bei frei verkäuflichen Schmerzmitteln sehr weit verbreitet) ist ein Problem, das aber bei jedem frei verkäuflichen Medikament auftreten kann und daher meiner Meinung nach kein Argument gegen eine rezeptfreie Abgabe der “Pille danach” sein kann. (Noujoum)
Das ist nicht vonnöten, wir reden hier nicht von einem Medikament, welches einen Schwangerschaftsabbruch/eine Monatsblutung einleitet, es wird nur der Eisprung verzögert/verhindert. (Noujoum)
Menschen, die Frauen in einer Beziehung oder anderswie sexuell ausbeuten und/oder missbrauchen, würden von einer rezeptfreien Abgabe der Pille danach genauso profitieren wie der Rest der Bevölkerung, das ist richtig. Ich bin aber der Meinung, dass das nicht das Argument sein kann, um gegen eine Änderung der Abgaberegelung zu sein. Jetzt mal angenommen, ein Mann verwendet immer Kondome, wenn er eine Frau missbraucht: Da würden wir doch auch nicht den Verkauf von Kondomen verbieten, weil er Missbrauch Vorschub leistet? Sexueller Missbrauch ist ein Problem, das unabhängig von der Verfügbarkeit der Verhütungsmittel besteht, sich durch die rezeptfreie Abgabe der “Pille danach” weder verbessert noch verschlimmert und von der Polizei und der Gesellschaft bekämpft werden muss. (Noujoum)
Alle Initiativen des Themas 2376:
Vorschläge der Initiative:
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/2376.html
Vorschlag: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/suggestion/show/8375.html
Anbindung an das System der anonymen Spurensicherung nach einer Sexualstraftat (ASS) Ich bitte zu bedenken, ob es nicht Teil der Initiative sein könnte, auf dieses Beweissicherungssytem bei Abgabe der “Pille danach” verbindlich hinzuweisen. Ich gehe davon aus, das ein hoher Anteil der von Vergewaltigung betroffenen Personen diese Pille nutzt. In Komunen wie z.B. Köln ist es im Rahmen des ärtzlichen Beratungsgespräches zum Erlangen des Rezeptes für die “Pille danach” standart, bei Verdacht auf “unfreiwilligen Verkehr” auf ASS hinzuweisen. Auf Wunsch der Betroffenen werden in Kliniken alle Spuren des “Vorfalls” dokumentiert und anonymisiert, OHNE das eine Anzeige vorliegen muss. Die Polizei ist NICHT involviert. Diese unmittelbar nach einem möglichen Sexualdelikt gesicherten Beweise sind eine enorme Hilfe für all diejenigen, welche sich aus Gründen(!) erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden können ein Sexualdelikt zur Anzeige zu bringen. Siehe ASS der Stadt Köln: http://www.stadt-koeln.de/2/frauen/gegen-gewalt/08772/ Das ASS bundesweit einzuführen wäre eine eigene Initiative wert. Es spricht aber auch nichts dagegen, bei der rezeptfreien Abgabe auf das bereits bestehende Hilfeangebot hinzuweisen. Diese wichtige Information sollte nicht vorenthalten werden.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/4139.html
Die Piratenpartei Deutschland fordert den rezeptfreien Verkauf der “Pille danach” mit dem Wirkstoff Levonorgestrel.
Die “Pille danach” ist ein Notfallpräparat zur hormonellen Empfängnisverhütung, bei dem die zeitnahe Einnahme für die Wirksamkeit entscheidend ist. Durch die Einnahme können ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden, zudem ist es relativ gut verträglich, auch eine vorhergehende ärztliche Untersuchung nicht notwendig. Daher stellt die Rezeptpflicht dieses Medikaments für Frauen einen absolut unangemessenen Eingriff in das Recht auf Selbstbestimmung dar.
Wir wollen uns für eine rezeptfreie Abgabe der “Pille danach” einsetzen, entsprechend den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und wie in den meisten anderen europäischen Ländern praktiziert.
Die “Pille danach” ist die umgangssprachliche Bezeichnung für ein hormonell wirksames Präparat zur postkoitalen Empfängnisverhütung, das nach einem Geschlechtsverkehr ohne Schwangerschaftsverhütung (oder nach Versagen der Verhütungsmethode) eine ungewollte Schwangerschaft verhindern kann, indem der Eisprung verhindert wird. Die “Pille danach” darf nicht mit der “Abtreibungspille” verwechselt werden.
Die Wirksamkeit des Wirkstoffes Levonorgestrel ist abhängig vom Zeitpunkt der Einnahme, die so früh wie möglich aber bis spätestens 72 Stunden (3 Tage) nach dem Geschlechtsverkehr erfolgen muss. Eine mögliche Schwangerschaft wird umso sicherer verhindert, je früher die Einnahme erfolgt. Eine Untersuchung durch einen Arzt/eine Ärztin ist vor der Einnahme nicht notwendig, bei einer möglicherweise bereits bestehenden Schwangerschaft wird der Fötus durch die Einnahme des Medikaments nicht gefährdet.
Mehr Informationen über die Wirkungsweise findet Ihr z.B. bei Wikipedia oder hier oder hier.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt aufgrund der relativ guten Verträglichkeit von Levonorgestrel und weil eine ärztliche Untersuchung vor der Einnahme nicht nötig ist, und es wichtig ist, dass das Medikament so bald wie möglich nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen wird, die “Pille danach” rezeptfrei zugänglich zu machen, weil so ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden können.
Hinzu kommt, dass die Praxis, dass die betroffene Frau zum Frauenarzt/der Frauenärztin muss und dort zunächst ausführlich Rede und Antwort stehen muss, bevor sie das Rezept bekommt, von vielen Frauen als peinlich und demütigend empfunden wird und gerade sehr junge Frauen aus Angst vor diesem Prozedere den Gang zu ihrem Arzt/ihrer Ärztin vermeiden wollen, was die Gefahr einer ungewollten Schwangerschaft erhöht, da das Medikament so bald wie möglich nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden muss.
Da das Medikament so bald wie möglich eingenommen werden muss, ergeben sich auch Schwierigkeiten, wenn man es nachts, am Wochenende oder im Urlaub benötigt, und sich ein Gang zu einem Frauenarzt/einer Frauenärztin als logistisch sehr schwierig erweist. Wäre die “Pille danach” rezeptfrei erhältlich, könnte man sie wesentlich leichter auch in solchen Situationen z.B. in 24-Stunden-Apotheken oder Bereitschaftsapotheken erhalten. Wird die “Pille danach” zu spät eingenommen und kommt es doch zu einer ungewollten Schwangerschaft, wird in der Folge oft ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt, welcher den Körper und die Psyche der betroffenen Frau wesentlich stärker belastet als die Einnahme der “Pille danach”.
Da sich die Piratenpartei für die Rechte und die Freiheit der Bürger*innen einsetzt, ist es konsequent, auch in diesem Bereich das Selbstbestimmungsrecht von Frauen zu fördern.
Für alle, die noch mehr über das Thema wissen wollen:
In 28 europäischen Ländern ist Levonorgestrel zur postkoitalen Empfängnisverhütung ohne Rezept erhältlich. In Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Island, Lettland, Litauen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Türkei, den Niederlanden, Norwegen, Frankreich und Luxemburg ist Levonorgestrel zur postkoitalen Empfängnisverhütung in Apotheken rezeptfrei erhältlich. In Großbritannien und Frankreich werden diese Präparate in Schulen bei Bedarf an Schülerinnen abgegeben. In den USA ist die “Pille danach” mit dem Wirkstoff Levonorgestrel seit April 2009 für Frauen ab 17 Jahren rezeptfrei abzugeben. Für jüngere Frauen ist sie verschreibungspflichtig.
In Österreich ist die “Pille danach” seit Dezember 2009 rezeptfrei erhältlich. (Dazu ein → Link und noch ein anderer → Link.) Zwei Jahre später gibt es die ersten Rückblicke und Resümees, welche Auswirkungen dieser Schritt hatte und Untersuchungen zeigen, dass die Befürchtungen der Gegner nicht eingetreten sind.
Die “Pille danach” war und ist in Deutschland verschreibungspflichtig. Obwohl sich der zuständige Ausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 2004 und 2009 dafür ausgesprochen hat, die “Pille danach” auf der Basis des Hormons Levonorgestrel aus der Rezeptpflicht zu entlassen, wurde die Abgaberegelung nicht geändert. Maßgeblich gegen eine rezeptfreie Abgabe haben sich die Verbände der niedergelassenen Frauenärzte eingesetzt. Praxisärzte verdienen in der Regel ca. 50% ihrer Einnahmen mit Patientinnen, die nur für ein Pillenrezept die Praxis aufsuchen. Um die Rezeptpflicht aufzuheben, müsste eine entsprechende Vorlage des Bundesministeriums für Gesundheit durch den Bundesrat verabschiedet werden. In den Jahren 2004 und 2005 wurde das Bundesministerium für Gesundheit in dieser Frage nicht aktiv. In der großen Koalition (2005-2009) war diese Änderung nicht Bestandteil des Koalitionsvertrages. Auf einem Treffen aller Landesministerien in Saarlouis-Wallerfangen im März 2012 ist zuletzt ein Antrag beraten worden, um bei positivem Bescheid seinen Weg Richtung Bundestag zu machen. Der Antrag ist jedoch gescheitert. Pro familia startete im Mai 2012 die Kampagne “Pannenhilfe nach 6” mit dem Ziel, die ‘Pille danach’ rezeptfrei zu machen. Andere Frauenverbände unterstützen dies.
Die Rezeptfreiheit der “Pille danach” wird von manchen Ärzten abgelehnt, welche der Meinung sind, dass eine Beratung vor der Einnahme des Medikaments unverzichtbar sei, die vor einem Medikamentenmissbrauch warnen, und die befürchten, Patientinnen zu verlieren und dadurch finanzielle Einbußen zu erleiden ( “Frauenarztlobby” ), Kirchenvertretern, welche die “Pille danach” (fälschlicherweise) als “Abtreibungspille” bezeichnen, und Konservativen, welche eine Verrohung der Sitten und eine Zunahme von unsicherem Sexualverhalten befürchten.
Alle für diesen Antrag verwendeten Links auf einen Blick:
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Aus den Formulierungen im Antragstext “Die “Pille danach” ist ein Notfallpräparat zur hormonellen Empfängnisverhütung” und “Durch die Einnahme können ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden” scheint mir ausreichend deutlich hervorzugehen, dass die “Pille danach” keinen Schwangerschaftsabbruch auslöst und somit auch kein bereits existierendes Leben tötet. Da dieser Fakt gleich im ersten Absatz der Begründung dann noch deutlicher ausformuliert wird, halte ich eine Änderung des Antragstextes nicht für nötig. (Noujoum)
Das ist sicher auch ein Problem, leider habe ich dazu keine Quellen, mit denen ich das belegen kann. Da die restliche Begründung bereits recht ausführlich ist, möchte ich das nicht aufnehmen, auch wenn es ein weiterer von sehr vielen sehr plausiblen Gründen ist, warum wir die rezeptfreie Abgabe brauchen. (Noujoum)
Ist sicher auch ein spannnendes Thema, könnte man eine eigene Forderung zu machen, wenn sich jemand drum kümmert und das eine Mehrheit findet. Ist aber nicht Thema dieses Antrages. Hier geht es um ein bereits seit vielen Jahren zugelassenes Medikament, das aus nicht nachvollziehbaren Gründen verschreibungspflichtig ist. (Noujoum)
In dieser Anregung werden 3 sehr verschiedene Aspekte angesprochen:
Ist oftmals so, ist blöd. Was es braucht, ist ein gesellschaftliches Umdenken und bessere Aufklärung. Beides wünschenswerte Dinge, die aber nicht so direkt mit diesem Antrag zusammenhängen, auch wenn es wünschenswert wäre, wenn beides mit einer Reform der Abgaberegelung einhergehen würde. Dies sind aber recht vage Forderungen, wo nicht ganz klar ist, wie sie umgesetzt werden sollen. In diesem Antrag geht es nur um den ganz konkreten Punkt der Abgaberegelung.
Siehe Antwort auf vorherige Anregung.
Ist tatsächlich eines der wenigen validen Gegenargumente. Niemand kann kontrollieren, wie oft man sich das Medikament aus der Apotheke holt und es ist sicher nicht gut, das zu häufig oder als reguläre Verhütungsmethode zu verwenden. Um dem entgegenzuwirken braucht es tatsächlich Aufklärung, es wird ja aber auch auf dem Beipackzettel stehen und ich hoffe, dass die meisten Frauen ihn sich angucken und zu Herzen nehmen werden. Was gegen einen übertriebenen Missbrauch der bildungsfernen Schichten spricht, ist der Preis: Das in Deutschland erhältliche Präparat kostet 17€, soviel wie eine große Kondomschachtel. (Noujoum)
Sehr interessanter Punkt. Ich wusste gar nicht, dass es da auch noch Probleme gibt. Ist leider auch nicht Thema dieses Antrages. Wenn Du Dich da auskennst, bitte ich Dich, einen eigenen Antrag zu schreiben. (Noujoum)
In der Formulierung “Bürger*innen” sehe ich keine Geschlechterdualität, denn das Gender-Sternchen steht für mich ähnlich wie der Gender Gap dafür, dass in dieser Lücke bzw. dem Sternchen ALLE Arten der möglichen geschlechtlichen Selbstidentifizierung Platz haben. Genau deswegen benutze ich es ja. Bei der Formulierung “Arzt/Ärztin” kann ich Deine Kritik nachvollziehen, ich habe selber darüber nachgedacht, dass ich da nicht richtig konsequent gewesen bin. Leider gibt es keine richtig gute Möglichkeit, “einen Arzt/eine Ärztin” zu einer Formulierung mit Gender-Sternchen umzuwandeln. Daher lasse ich es so, um wenigstens 2 Geschlechter sichtbar gemacht/in Erinnerung gerufen zu haben.
Mir ist auch aus Deiner Anregung nicht klar, welche Formulierung Du bevorzugen würdest. Wenn Deine Kritik in Wirklichkeit darauf abzielte, dass Du jede Art von Gendern ablehnst und Du da lieber nur “Arzt” oder “Bürger” lesen würdest, tut es mir leid, ich werde das nicht ändern. (Noujoum)
Danke für die Hinweise, sind von Laura und mir verbessert worden. Auch einige Formulierungen haben wir nochmal etwas verbessert. (Noujoum)
Alle Initiativen des Themas 2376:
Vorschläge der Initiative:
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/2376.html
Der Initiativtext wurde geändert.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/4139.html
Die Piratenpartei Deutschland fordert den rezeptfreien Verkauf der “Pille danach” mit dem Wirkstoff Levonorgestrel.
Die “Pille danach” ist ein Notfallpräparat zur hormonellen Empfängnisverhütung, bei dem die zeitnahe Einnahme für die Wirksamkeit entscheidend ist. Durch die Einnahme können ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden, zudem ist es relativ gut verträglich, auch eine vorhergehende ärztliche Untersuchung nicht notwendig. Daher stellt die Rezeptpflicht dieses Medikaments für Frauen einen absolut unangemessenen Eingriff in das Recht auf Selbstbestimmung dar.
Wir wollen uns für eine rezeptfreie Abgabe der “Pille danach” einsetzen, entsprechend den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und wie in den meisten anderen europäischen Ländern praktiziert.
Die “Pille danach” ist die umgangssprachliche Bezeichnung für ein hormonell wirksames Präparat zur postkoitalen Empfängnisverhütung, das nach einem Geschlechtsverkehr ohne Schwangerschaftsverhütung (oder nach Versagen der Verhütungsmethode) eine ungewollte Schwangerschaft verhindern kann, indem der Eisprung verhindert wird. Die “Pille danach” darf nicht mit der “Abtreibungspille” verwechselt werden.
Die Wirksamkeit des Wirkstoffes Levonorgestrel ist abhängig vom Zeitpunkt der Einnahme, die so früh wie möglich aber bis spätestens 72 Stunden (3 Tage) nach dem Geschlechtsverkehr erfolgen muss. Eine mögliche Schwangerschaft wird umso sicherer verhindert, je früher die Einnahme erfolgt. Eine Untersuchung durch einen Arzt/eine Ärztin ist vor der Einnahme nicht notwendig, bei einer möglicherweise bereits bestehenden Schwangerschaft wird der Fötus durch die Einnahme des Medikaments nicht gefährdet.
Mehr Informationen über die Wirkungsweise findet Ihr z.B. bei Wikipedia oder hier oder hier.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt aufgrund der relativ guten Verträglichkeit von Levonorgestrel und weil eine ärztliche Untersuchung vor der Einnahme nicht nötig ist, und es wichtig ist, dass das Medikament so bald wie möglich nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen wird, die “Pille danach” rezeptfrei zugänglich zu machen, weil so ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden können.
Hinzu kommt, dass die Praxis, dass die betroffene Frau zum Frauenarzt/der Frauenärztin muss und dort zunächst ausführlich Rede und Antwort stehen muss, bevor sie das Rezept bekommt, von vielen Frauen als peinlich und demütigend empfunden wird und gerade sehr junge Frauen aus Angst vor diesem Prozedere den Gang zu ihrem Arzt/ihrer Ärztin vermeiden wollen, was die Gefahr einer ungewollten Schwangerschaft erhöht, da das Medikament so bald wie möglich nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden muss.
Da das Medikament so bald wie möglich eingenommen werden muss, ergeben sich auch Schwierigkeiten, wenn man es nachts, am Wochenende oder im Urlaub benötigt, und sich ein Gang zu einem Frauenarzt/einer Frauenärztin als logistisch sehr schwierig erweist. Wäre die “Pille danach” rezeptfrei erhältlich, könnte man sie wesentlich leichter auch in solchen Situationen z.B. in 24-Stunden-Apotheken oder Bereitschaftsapotheken erhalten. Wird die “Pille danach” zu spät eingenommen und kommt es doch zu einer ungewollten Schwangerschaft, wird in der Folge oft ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt, welcher den Körper und die Psyche der betroffenen Frau wesentlich stärker belastet als die Einnahme der “Pille danach”.
Da sich die Piratenpartei für die Rechte und die Freiheit der Bürger*innen einsetzt, ist es konsequent, auch in diesem Bereich das Selbstbestimmungsrecht von Frauen zu fördern.
Für alle, die noch mehr über das Thema wissen wollen:
In 28 europäischen Ländern ist Levonorgestrel zur postkoitalen Empfängnisverhütung ohne Rezept erhältlich. In Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Island, Lettland, Litauen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Türkei, den Niederlanden, Norwegen, Frankreich und Luxemburg ist Levonorgestrel zur postkoitalen Empfängnisverhütung in Apotheken rezeptfrei erhältlich. In Großbritannien und Frankreich werden diese Präparate in Schulen bei Bedarf an Schülerinnen abgegeben. In den USA ist die “Pille danach” mit dem Wirkstoff Levonorgestrel seit April 2009 für Frauen ab 17 Jahren rezeptfrei abzugeben. Für jüngere Frauen ist sie verschreibungspflichtig.
In Österreich ist die “Pille danach” seit Dezember 2009 rezeptfrei erhältlich. (Dazu ein → Link und noch ein anderer → Link.) Zwei Jahre später gibt es die ersten Rückblicke und Resümees, welche Auswirkungen dieser Schritt hatte und Untersuchungen zeigen, dass die Befürchtungen der Gegner nicht eingetreten sind.
Die “Pille danach” war und ist in Deutschland verschreibungspflichtig. Obwohl sich der zuständige Ausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 2004 und 2009 dafür ausgesprochen hat, die “Pille danach” auf der Basis des Hormons Levonorgestrel aus der Rezeptpflicht zu entlassen, wurde die Abgaberegelung nicht geändert. Maßgeblich gegen eine rezeptfreie Abgabe haben sich die Verbände der niedergelassenen Frauenärzte eingesetzt. Praxisärzte verdienen in der Regel ca. 50% ihrer Einnahmen mit Patientinnen, die nur für ein Pillenrezept die Praxis aufsuchen. Um die Rezeptpflicht aufzuheben, müsste eine entsprechende Vorlage des Bundesministeriums für Gesundheit durch den Bundesrat verabschiedet werden. In den Jahren 2004 und 2005 wurde das Bundesministerium für Gesundheit in dieser Frage nicht aktiv. In der großen Koalition (2005-2009) war diese Änderung nicht Bestandteil des Koalitionsvertrages. Auf einem Treffen aller Landesministerien in Saarlouis-Wallerfangen im März 2012 ist zuletzt ein Antrag beraten worden, um bei positivem Bescheid seinen Weg Richtung Bundestag zu machen. Der Antrag ist jedoch gescheitert. Pro familia startete im Mai 2012 die Kampagne “Pannenhilfe nach 6” mit dem Ziel, die ‘Pille danach’ rezeptfrei zu machen. Andere Frauenverbände unterstützen dies.
Die Rezeptfreiheit der “Pille danach” wird von manchen Ärzten abgelehnt, welche der Meinung sind, dass eine Beratung vor der Einnahme des Medikaments unverzichtbar sei, die vor einem Medikamentenmissbrauch warnen, und die befürchten, Patientinnen zu verlieren und dadurch finanzielle Einbußen zu erleiden ( “Frauenarztlobby” ), Kirchenvertretern, welche die “Pille danach” (fälschlicherweise) als “Abtreibungspille” bezeichnen, und Konservativen, welche eine Verrohung der Sitten und eine Zunahme von unsicherem Sexualverhalten befürchten.
Alle für diesen Antrag verwendeten Links auf einen Blick:
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Aus den Formulierungen im Antragstext “Die “Pille danach” ist ein Notfallpräparat zur hormonellen Empfängnisverhütung” und “Durch die Einnahme können ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden” scheint mir ausreichend deutlich hervorzugehen, dass die “Pille danach” keinen Schwangerschaftsabbruch auslöst und somit auch kein bereits existierendes Leben tötet. Da dieser Fakt gleich im ersten Absatz der Begründung dann noch deutlicher ausformuliert wird, halte ich eine Änderung des Antragstextes nicht für nötig. (Noujoum)
Das ist sicher auch ein Problem, leider habe ich dazu keine Quellen, mit denen ich das belegen kann. Da die restliche Begründung bereits recht ausführlich ist, möchte ich das nicht aufnehmen, auch wenn es ein weiterer von sehr vielen sehr plausiblen Gründen ist, warum wir die rezeptfreie Abgabe brauchen. (Noujoum)
Ist sicher auch ein spannnendes Thema, könnte man eine eigene Forderung zu machen, wenn sich jemand drum kümmert und das eine Mehrheit findet. Ist aber nicht Thema dieses Antrages. Hier geht es um ein bereits seit vielen Jahren zugelassenes Medikament, das aus nicht nachvollziehbaren Gründen verschreibungspflichtig ist. (Noujoum)
In dieser Anregung werden 3 sehr verschiedene Aspekte angesprochen:
Ist oftmals so, ist blöd. Was es braucht, ist ein gesellschaftliches Umdenken und bessere Aufklärung. Beides wünschenswerte Dinge, die aber nicht so direkt mit diesem Antrag zusammenhängen, auch wenn es wünschenswert wäre, wenn beides mit einer Reform der Abgaberegelung einhergehen würde. Dies sind aber recht vage Forderungen, wo nicht ganz klar ist, wie sie umgesetzt werden sollen. In diesem Antrag geht es nur um den ganz konkreten Punkt der Abgaberegelung.
Siehe Antwort auf vorherige Anregung.
Ist tatsächlich eines der wenigen validen Gegenargumente. Niemand kann kontrollieren, wie oft man sich das Medikament aus der Apotheke holt und es ist sicher nicht gut, das zu häufig oder als reguläre Verhütungsmethode zu verwenden. Um dem entgegenzuwirken braucht es tatsächlich Aufklärung, es wird ja aber auch auf dem Beipackzettel stehen und ich hoffe, dass die meisten Frauen ihn sich angucken und zu Herzen nehmen werden. Was gegen einen übertriebenen Missbrauch der bildungsfernen Schichten spricht, ist der Preis: Das in Deutschland erhältliche Präparat kostet 17€, soviel wie eine große Kondomschachtel. (Noujoum)
Sehr interessanter Punkt. Ich wusste gar nicht, dass es da auch noch Probleme gibt. Ist leider auch nicht Thema dieses Antrages. Wenn Du Dich da auskennst, bitte ich Dich, einen eigenen Antrag zu schreiben. (Noujoum)
In der Formulierung “Bürger*innen” sehe ich keine Geschlechterdualität, denn das Gender-Sternchen steht für mich ähnlich wie der Gender Gap dafür, dass in dieser Lücke bzw. dem Sternchen ALLE Arten der möglichen geschlechtlichen Selbstidentifizierung Platz haben. Genau deswegen benutze ich es ja. Bei der Formulierung “Arzt/Ärztin” kann ich Deine Kritik nachvollziehen, ich habe selber darüber nachgedacht, dass ich da nicht richtig konsequent gewesen bin. Leider gibt es keine richtig gute Möglichkeit, “einen Arzt/eine Ärztin” zu einer Formulierung mit Gender-Sternchen umzuwandeln. Daher lasse ich es so, um wenigstens 2 Geschlechter sichtbar gemacht/in Erinnerung gerufen zu haben.
Mir ist auch aus Deiner Anregung nicht klar, welche Formulierung Du bevorzugen würdest. Wenn Deine Kritik in Wirklichkeit darauf abzielte, dass Du jede Art von Gendern ablehnst und Du da lieber nur “Arzt” oder “Bürger” lesen würdest, tut es mir leid, ich werde das nicht ändern. (Noujoum)
Danke für die Hinweise, sind von Laura und mir verbessert worden. Auch einige Formulierungen haben wir nochmal etwas verbessert. (Noujoum)
Alle Initiativen des Themas 2376:
Vorschläge der Initiative:
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/2376.html
Vorschlag: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/suggestion/show/8348.html
Bitte keine rückschrittliche Verstärkung der Dualität der Geschlechter in der Sprache durch Schreibweisen wie “einen Arzt/eine Ärztin” oder “Bürger*innen”.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/4139.html
Die Piratenpartei Deutschland fordert den rezeptfreien Verkauf der “Pille danach” mit dem Wirkstoff Levonorgestrel.
Die “Pille danach” ist ein Notfallpräparat zur hormonellen Empfängnisverhütung, bei dem die zeitnahe Einnahme für die Wirksamkeit entscheidend ist. Durch die Einnahme können ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden, zudem ist es relativ gut verträglich, auch eine vorhergehende ärztliche Untersuchung nicht notwendig. Daher stellt die Rezeptpflicht dieses Medikaments für Frauen einen absolut unangemessenen Eingriff in das Recht auf Selbstbestimmung dar.
Wir wollen uns dafür einsetzen, dass die “Pille danach” rezeptfrei abgegeben wird, entsprechend den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und wie in den meisten anderen europäischen Ländern praktiziert.
Die “Pille danach” ist die umgangssprachliche Bezeichnung für ein hormonell wirksames Präparat zur postkoitalen Empfängnisverhütung, das nach einem Geschlechtsverkehr ohne Schwangerschaftsverhütung (oder nach Versagen der Verhütungsmethode) eine ungewollte Schwangerschaft verhindern kann, indem der Eisprung verhindert wird. Die “Pille danach” darf nicht mit der “Abtreibungspille” verwechselt werden.
Die Wirksamkeit des Wirkstoffes Levonorgestrel ist abhängig vom Zeitpunkt der Einnahme, die so früh wie möglich aber bis spätestens 72 Stunden (3 Tage) nach dem Geschlechtsverkehr erfolgen muss. Eine mögliche Schwangerschaft wird umso sicherer verhindert, je früher die Einnahme erfolgt. Eine Untersuchung durch einen Arzt/eine Ärztin ist vor der Einnahme nicht notwendig, bei einer möglicherweise bereits bestehenden Schwangerschaft wird der Fötus durch die Einnahme des Medikaments nicht gefährdet.
Mehr Informationen über die Wirkungsweise findet Ihr z.B. bei Wikipedia oder hier oder hier.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt aufgrund der relativ guten Verträglichkeit von Levonorgestrel und weil eine ärztliche Untersuchung vor der Einnahme nicht nötig ist, und es wichtig ist, dass das Medikament so bald wie möglich nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen wird, die “Pille danach” rezeptfrei zugänglich zu machen, weil so ungewollte oder unerwünschte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden können.
Hinzu kommt, dass die Praxis, dass die betroffene Frau zum Frauenarzt/der Frauenärztin muss und dort zunächst ausführlich Rede und Antwort stehen muss, bevor sie das Rezept bekommt, von vielen Frauen als peinlich und demütigend empfunden wird und gerade sehr junge Frauen aus Angst vor diesem Prozedere den Gang zu ihrem Arzt/ihrer Ärztin vermeiden wollen, was die Gefahr einer ungewollten Schwangerschaft erhöht, da das Medikament so bald wie möglich nach dem Geschlechtsverkeht eingenommen werden muss.
Da das Medikament so bald wie möglich eingenommen werden muss, ergeben sich auch Schwierigkeiten, wenn man es nachts, am Wochenende oder im Urlaub benötigt, und sich ein Gang zu einem Frauenarzt/einer Frauenärztin als logistisch sehr schwierig erweist. Wäre die “Pille danach” rezeptfrei erhältlich, könnte man sie wesentlich leichter auch in solchen Situationen z.B. in 24-Stunden-Apotheken oder Bereitschaftsapotheken erhalten. Wird die “Pille danach” zu spät eingenommen und kommt es doch zu einer ungewollten Schwangerschaft, wird in der Folge oft ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt, welcher den Körper und die Psyche der betroffenen Frau wesentlich stärker belastet als die Einnahme der “Pille danach”.
Da sich die Piratenpartei für die Rechte und die Freiheit der Bürger*innen einsetzt, ist es konsequent, auch in diesem Bereich das Selbstbestimmungsrecht von Frauen zu fördern.
Für alle, die noch mehr über das Thema wissen wollen:
In 28 europäischen Ländern ist Levonorgestrel zur postkoitalen Empfängnisverhütung ohne Rezept erhältlich. In Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Island, Lettland, Litauen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Türkei, den Niederlanden, Norwegen, Frankreich und Luxemburg ist Levonorgestrel zur postkoitalen Empfängnisverhütung in Apotheken rezeptfrei erhältlich. In Großbritannien und Frankreich werden diese Präparate in Schulen bei Bedarf an Schülerinnen abgegeben. In den USA ist die “Pille danach” mit dem Wirkstoff Levonorgestrel seit April 2009 für Frauen ab 17 Jahren rezeptfrei abzugeben. Für jüngere Frauen ist sie verschreibungspflichtig.
In Österreich ist die “Pille danach” seit Dezember 2009 rezeptfrei erhältlich. (Dazu ein → Link und noch ein anderer → Link.) Zwei Jahre später gibt es die ersten Rückblicke und Resümees, welche Auswirkungen dieser Schritt hatte und Untersuchungen zeigen, dass die Befürchtungen der Gegner nicht eingetreten sind.
Die “Pille danach” war und ist in Deutschland verschreibungspflichtig. Obwohl sich der zuständige Ausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 2004 und 2009 dafür ausgesprochen hat, die “Pille danach” auf der Basis des Hormons Levonorgestrel aus der Rezeptpflicht zu entlassen, wurde die Abgaberegelung nicht geändert. Maßgeblich gegen eine rezeptfreie Abgabe haben sich die Verbände der niedergelassenen Frauenärzte eingesetzt. Praxisärzte verdienen in der Regel ca. 50% ihrer Einnahmen mit Patientinnen, die nur für ein Pillenrezept die Praxis aufsuchen. Um die Rezeptpflicht aufzuheben, müsste eine entsprechende Vorlage des Bundesministeriums für Gesundheit durch den Bundesrat verabschiedet werden. In den Jahren 2004 und 2005 wurde das Bundesministerium für Gesundheit in dieser Frage nicht aktiv. In der großen Koalition (2005-2009) war diese Änderung nicht Bestandteil des Koalitionsvertrages. Auf einem Treffen aller Landesministerien in Saarlouis-Wallerfangen im März 2012 ist zuletzt ein Antrag beraten worden, um bei positivem Bescheid seinen Weg Richtung Bundestag zu machen. Der Antrag ist jedoch gescheitert. Pro familia startete im Mai 2012 die Kampagne “Pannenhilfe nach 6” mit dem Ziel, die ‘Pille danach’ rezeptfrei zu machen. Andere Frauenverbände unterstützen dies.
Die Rezeptfreiheit der “Pille danach” wird von manchen Ärzten abgelehnt, welche der Meinung sind, dass eine Beratung vor der Einnahme des Medikaments unverzichtbar sei, die vor einem Medikamentenmissbrauch warnen, und die befürchten, Patientinnen zu verlieren und dadurch finanzielle Einbußen zu erleiden ( [https://www.taz.de/!88378/ “Frauenarztlobby”] ), Kirchenvertretern (welche die “Pille danach” (fälschlicherweise) als “Abtreibungspille” bezeichnen) und Konservativen, welche eine Verrohung der Sitten und eine Zunahme von unsicherem Sexualverhalten befürchten.
Alle für diesen Antrag verwendeten Links auf einen Blick:
Alle Initiativen des Themas 2376:
Vorschläge der Initiative:
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/2376.html
Vorschlag: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/suggestion/show/8345.html
Leider gibt es genug Frauen die Ihre Familienplanung abgeschlossen oder auch sich gegen Kinder entschieden haben. Doch die Endgültige Sterilisierung der Frau ist immer noch nicht so einfach möglich. Hier sollten die Frauen eben so wie auch beim Mann die Vasektomie ermöglicht werden. Natürlich nur mit einem Ausführlichen Gespräch mit dem Arzt.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/4139.html
Die Piratenpartei Deutschland fordert den rezeptfreien Verkauf der “Pille danach” mit dem Wirkstoff Levonorgestrel.
Die “Pille danach” ist ein Notfallpräparat zur hormonellen Empfängnisverhütung, bei dem die zeitnahe Einnahme für die Wirksamkeit entscheidend ist. Durch die Einnahme können ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden, zudem ist es relativ gut verträglich, auch eine vorhergehende ärztliche Untersuchung nicht notwendig. Daher stellt die Rezeptpflicht dieses Medikaments für Frauen einen absolut unangemessenen Eingriff in das Recht auf Selbstbestimmung dar.
Wir wollen uns dafür einsetzen, dass die “Pille danach” rezeptfrei abgegeben wird, entsprechend den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und wie in den meisten anderen europäischen Ländern praktiziert.
Die “Pille danach” ist die umgangssprachliche Bezeichnung für ein hormonell wirksames Präparat zur postkoitalen Empfängnisverhütung, das nach einem Geschlechtsverkehr ohne Schwangerschaftsverhütung (oder nach Versagen der Verhütungsmethode) eine ungewollte Schwangerschaft verhindern kann, indem der Eisprung verhindert wird. Die “Pille danach” darf nicht mit der “Abtreibungspille” verwechselt werden.
Die Wirksamkeit des Wirkstoffes Levonorgestrel ist abhängig vom Zeitpunkt der Einnahme, die so früh wie möglich aber bis spätestens 72 Stunden (3 Tage) nach dem Geschlechtsverkehr erfolgen muss. Eine mögliche Schwangerschaft wird umso sicherer verhindert, je früher die Einnahme erfolgt. Eine Untersuchung durch einen Arzt/eine Ärztin ist vor der Einnahme nicht notwendig, bei einer möglicherweise bereits bestehenden Schwangerschaft wird der Fötus durch die Einnahme des Medikaments nicht gefährdet.
Mehr Informationen über die Wirkungsweise findet Ihr z.B. bei Wikipedia oder hier oder hier.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt aufgrund der relativ guten Verträglichkeit von Levonorgestrel und weil eine ärztliche Untersuchung vor der Einnahme nicht nötig ist, und es wichtig ist, dass das Medikament so bald wie möglich nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen wird, die “Pille danach” rezeptfrei zugänglich zu machen, weil so ungewollte oder unerwünschte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden können.
Hinzu kommt, dass die Praxis, dass die betroffene Frau zum Frauenarzt/der Frauenärztin muss und dort zunächst ausführlich Rede und Antwort stehen muss, bevor sie das Rezept bekommt, von vielen Frauen als peinlich und demütigend empfunden wird und gerade sehr junge Frauen aus Angst vor diesem Prozedere den Gang zu ihrem Arzt/ihrer Ärztin vermeiden wollen, was die Gefahr einer ungewollten Schwangerschaft erhöht, da das Medikament so bald wie möglich nach dem Geschlechtsverkeht eingenommen werden muss.
Da das Medikament so bald wie möglich eingenommen werden muss, ergeben sich auch Schwierigkeiten, wenn man es nachts, am Wochenende oder im Urlaub benötigt, und sich ein Gang zu einem Frauenarzt/einer Frauenärztin als logistisch sehr schwierig erweist. Wäre die “Pille danach” rezeptfrei erhältlich, könnte man sie wesentlich leichter auch in solchen Situationen z.B. in 24-Stunden-Apotheken oder Bereitschaftsapotheken erhalten. Wird die “Pille danach” zu spät eingenommen und kommt es doch zu einer ungewollten Schwangerschaft, wird in der Folge oft ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt, welcher den Körper und die Psyche der betroffenen Frau wesentlich stärker belastet als die Einnahme der “Pille danach”.
Da sich die Piratenpartei für die Rechte und die Freiheit der Bürger*innen einsetzt, ist es konsequent, auch in diesem Bereich das Selbstbestimmungsrecht von Frauen zu fördern.
Für alle, die noch mehr über das Thema wissen wollen:
In 28 europäischen Ländern ist Levonorgestrel zur postkoitalen Empfängnisverhütung ohne Rezept erhältlich. In Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Island, Lettland, Litauen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Türkei, den Niederlanden, Norwegen, Frankreich und Luxemburg ist Levonorgestrel zur postkoitalen Empfängnisverhütung in Apotheken rezeptfrei erhältlich. In Großbritannien und Frankreich werden diese Präparate in Schulen bei Bedarf an Schülerinnen abgegeben. In den USA ist die “Pille danach” mit dem Wirkstoff Levonorgestrel seit April 2009 für Frauen ab 17 Jahren rezeptfrei abzugeben. Für jüngere Frauen ist sie verschreibungspflichtig.
In Österreich ist die “Pille danach” seit Dezember 2009 rezeptfrei erhältlich. (Dazu ein → Link und noch ein anderer → Link.) Zwei Jahre später gibt es die ersten Rückblicke und Resümees, welche Auswirkungen dieser Schritt hatte und Untersuchungen zeigen, dass die Befürchtungen der Gegner nicht eingetreten sind.
Die “Pille danach” war und ist in Deutschland verschreibungspflichtig. Obwohl sich der zuständige Ausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 2004 und 2009 dafür ausgesprochen hat, die “Pille danach” auf der Basis des Hormons Levonorgestrel aus der Rezeptpflicht zu entlassen, wurde die Abgaberegelung nicht geändert. Maßgeblich gegen eine rezeptfreie Abgabe haben sich die Verbände der niedergelassenen Frauenärzte eingesetzt. Praxisärzte verdienen in der Regel ca. 50% ihrer Einnahmen mit Patientinnen, die nur für ein Pillenrezept die Praxis aufsuchen. Um die Rezeptpflicht aufzuheben, müsste eine entsprechende Vorlage des Bundesministeriums für Gesundheit durch den Bundesrat verabschiedet werden. In den Jahren 2004 und 2005 wurde das Bundesministerium für Gesundheit in dieser Frage nicht aktiv. In der großen Koalition (2005-2009) war diese Änderung nicht Bestandteil des Koalitionsvertrages. Auf einem Treffen aller Landesministerien in Saarlouis-Wallerfangen im März 2012 ist zuletzt ein Antrag beraten worden, um bei positivem Bescheid seinen Weg Richtung Bundestag zu machen. Der Antrag ist jedoch gescheitert. Pro familia startete im Mai 2012 die Kampagne “Pannenhilfe nach 6” mit dem Ziel, die ‘Pille danach’ rezeptfrei zu machen. Andere Frauenverbände unterstützen dies.
Die Rezeptfreiheit der “Pille danach” wird von manchen Ärzten abgelehnt, welche der Meinung sind, dass eine Beratung vor der Einnahme des Medikaments unverzichtbar sei, die vor einem Medikamentenmissbrauch warnen, und die befürchten, Patientinnen zu verlieren und dadurch finanzielle Einbußen zu erleiden ( [https://www.taz.de/!88378/ “Frauenarztlobby”] ), Kirchenvertretern (welche die “Pille danach” (fälschlicherweise) als “Abtreibungspille” bezeichnen) und Konservativen, welche eine Verrohung der Sitten und eine Zunahme von unsicherem Sexualverhalten befürchten.
Alle für diesen Antrag verwendeten Links auf einen Blick:
Alle Initiativen des Themas 2376:
Vorschläge der Initiative:
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/2376.html
Vorschlag: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/suggestion/show/8342.html
Ich finde es wichtig, dass es die Pille danach gibt. Allerdings halte ich die Missbrauchswahrscheinlichkeit gerade in bildungsfernen Schichten für hoch !!! Da werden Frauen häufig sexuell ausgenutzt, und der Macker bringt dann immer die Pille danach mit oder was ?! Also ich finde, die Rezeptpflicht für die Pille danach ist echt mal ein zu vernachlässigendes Thema gegenüber dem Starkmachen für eine Pille für den Mann. Die Verhütung bleibt doch immer an den Frauen hängen, findet ihr (Frauen) das nicht zum Kotzen ?
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/4139.html
Die Piratenpartei Deutschland fordert den rezeptfreien Verkauf der “Pille danach” mit dem Wirkstoff Levonorgestrel.
Die “Pille danach” ist ein Notfallpräparat zur hormonellen Empfängnisverhütung, bei dem die zeitnahe Einnahme für die Wirksamkeit entscheidend ist. Durch die Einnahme können ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden, zudem ist es relativ gut verträglich, auch eine vorhergehende ärztliche Untersuchung nicht notwendig. Daher stellt die Rezeptpflicht dieses Medikaments für Frauen einen absolut unangemessenen Eingriff in das Recht auf Selbstbestimmung dar.
Wir wollen uns dafür einsetzen, dass die “Pille danach” rezeptfrei abgegeben wird, entsprechend den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und wie in den meisten anderen europäischen Ländern praktiziert.
Die “Pille danach” ist die umgangssprachliche Bezeichnung für ein hormonell wirksames Präparat zur postkoitalen Empfängnisverhütung, das nach einem Geschlechtsverkehr ohne Schwangerschaftsverhütung (oder nach Versagen der Verhütungsmethode) eine ungewollte Schwangerschaft verhindern kann, indem der Eisprung verhindert wird. Die “Pille danach” darf nicht mit der “Abtreibungspille” verwechselt werden.
Die Wirksamkeit des Wirkstoffes Levonorgestrel ist abhängig vom Zeitpunkt der Einnahme, die so früh wie möglich aber bis spätestens 72 Stunden (3 Tage) nach dem Geschlechtsverkehr erfolgen muss. Eine mögliche Schwangerschaft wird umso sicherer verhindert, je früher die Einnahme erfolgt. Eine Untersuchung durch einen Arzt/eine Ärztin ist vor der Einnahme nicht notwendig, bei einer möglicherweise bereits bestehenden Schwangerschaft wird der Fötus durch die Einnahme des Medikaments nicht gefährdet.
Mehr Informationen über die Wirkungsweise findet Ihr z.B. bei Wikipedia oder hier oder hier.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt aufgrund der relativ guten Verträglichkeit von Levonorgestrel und weil eine ärztliche Untersuchung vor der Einnahme nicht nötig ist, und es wichtig ist, dass das Medikament so bald wie möglich nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen wird, die “Pille danach” rezeptfrei zugänglich zu machen, weil so ungewollte oder unerwünschte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden können.
Hinzu kommt, dass die Praxis, dass die betroffene Frau zum Frauenarzt/der Frauenärztin muss und dort zunächst ausführlich Rede und Antwort stehen muss, bevor sie das Rezept bekommt, von vielen Frauen als peinlich und demütigend empfunden wird und gerade sehr junge Frauen aus Angst vor diesem Prozedere den Gang zu ihrem Arzt/ihrer Ärztin vermeiden wollen, was die Gefahr einer ungewollten Schwangerschaft erhöht, da das Medikament so bald wie möglich nach dem Geschlechtsverkeht eingenommen werden muss.
Da das Medikament so bald wie möglich eingenommen werden muss, ergeben sich auch Schwierigkeiten, wenn man es nachts, am Wochenende oder im Urlaub benötigt, und sich ein Gang zu einem Frauenarzt/einer Frauenärztin als logistisch sehr schwierig erweist. Wäre die “Pille danach” rezeptfrei erhältlich, könnte man sie wesentlich leichter auch in solchen Situationen z.B. in 24-Stunden-Apotheken oder Bereitschaftsapotheken erhalten. Wird die “Pille danach” zu spät eingenommen und kommt es doch zu einer ungewollten Schwangerschaft, wird in der Folge oft ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt, welcher den Körper und die Psyche der betroffenen Frau wesentlich stärker belastet als die Einnahme der “Pille danach”.
Da sich die Piratenpartei für die Rechte und die Freiheit der Bürger*innen einsetzt, ist es konsequent, auch in diesem Bereich das Selbstbestimmungsrecht von Frauen zu fördern.
Für alle, die noch mehr über das Thema wissen wollen:
In 28 europäischen Ländern ist Levonorgestrel zur postkoitalen Empfängnisverhütung ohne Rezept erhältlich. In Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Island, Lettland, Litauen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Türkei, den Niederlanden, Norwegen, Frankreich und Luxemburg ist Levonorgestrel zur postkoitalen Empfängnisverhütung in Apotheken rezeptfrei erhältlich. In Großbritannien und Frankreich werden diese Präparate in Schulen bei Bedarf an Schülerinnen abgegeben. In den USA ist die “Pille danach” mit dem Wirkstoff Levonorgestrel seit April 2009 für Frauen ab 17 Jahren rezeptfrei abzugeben. Für jüngere Frauen ist sie verschreibungspflichtig.
In Österreich ist die “Pille danach” seit Dezember 2009 rezeptfrei erhältlich. (Dazu ein → Link und noch ein anderer → Link.) Zwei Jahre später gibt es die ersten Rückblicke und Resümees, welche Auswirkungen dieser Schritt hatte und Untersuchungen zeigen, dass die Befürchtungen der Gegner nicht eingetreten sind.
Die “Pille danach” war und ist in Deutschland verschreibungspflichtig. Obwohl sich der zuständige Ausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 2004 und 2009 dafür ausgesprochen hat, die “Pille danach” auf der Basis des Hormons Levonorgestrel aus der Rezeptpflicht zu entlassen, wurde die Abgaberegelung nicht geändert. Maßgeblich gegen eine rezeptfreie Abgabe haben sich die Verbände der niedergelassenen Frauenärzte eingesetzt. Praxisärzte verdienen in der Regel ca. 50% ihrer Einnahmen mit Patientinnen, die nur für ein Pillenrezept die Praxis aufsuchen. Um die Rezeptpflicht aufzuheben, müsste eine entsprechende Vorlage des Bundesministeriums für Gesundheit durch den Bundesrat verabschiedet werden. In den Jahren 2004 und 2005 wurde das Bundesministerium für Gesundheit in dieser Frage nicht aktiv. In der großen Koalition (2005-2009) war diese Änderung nicht Bestandteil des Koalitionsvertrages. Auf einem Treffen aller Landesministerien in Saarlouis-Wallerfangen im März 2012 ist zuletzt ein Antrag beraten worden, um bei positivem Bescheid seinen Weg Richtung Bundestag zu machen. Der Antrag ist jedoch gescheitert. Pro familia startete im Mai 2012 die Kampagne “Pannenhilfe nach 6” mit dem Ziel, die ‘Pille danach’ rezeptfrei zu machen. Andere Frauenverbände unterstützen dies.
Die Rezeptfreiheit der “Pille danach” wird von manchen Ärzten abgelehnt, welche der Meinung sind, dass eine Beratung vor der Einnahme des Medikaments unverzichtbar sei, die vor einem Medikamentenmissbrauch warnen, und die befürchten, Patientinnen zu verlieren und dadurch finanzielle Einbußen zu erleiden ( [https://www.taz.de/!88378/ “Frauenarztlobby”] ), Kirchenvertretern (welche die “Pille danach” (fälschlicherweise) als “Abtreibungspille” bezeichnen) und Konservativen, welche eine Verrohung der Sitten und eine Zunahme von unsicherem Sexualverhalten befürchten.
Alle für diesen Antrag verwendeten Links auf einen Blick:
Alle Initiativen des Themas 2376:
Vorschläge der Initiative:
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/2376.html
Vorschlag: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/suggestion/show/8340.html
Ich sehe es ehrlich gesagt nicht ein, warum sich Frauen immer die Hormonhämmer reinballern sollen ! Was ist eigentlich mit der Pille für den Mann? Wird seit den 70ern schon dran rumgeforscht, aber die Nebenwirkungen sollen angeblich zu hoch sein ^^ (http://de.wikipedia.org/wiki/Pille_für_den_Mann) Frauen mit Depressionen, Brust- oder Gebärmutterhalskrebs sollten die “Pille danach” nicht ohne gynäkologische Betreuung nehmen. Hier sollten sich die Piraten mal stark machen, DAS ist nämlich in meinen Augen Sexismus pur!!!
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/4139.html
Die Piratenpartei Deutschland fordert den rezeptfreien Verkauf der “Pille danach” mit dem Wirkstoff Levonorgestrel.
Die “Pille danach” ist ein Notfallpräparat zur hormonellen Empfängnisverhütung, bei dem die zeitnahe Einnahme für die Wirksamkeit entscheidend ist. Durch die Einnahme können ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden, zudem ist es relativ gut verträglich, auch eine vorhergehende ärztliche Untersuchung nicht notwendig. Daher stellt die Rezeptpflicht dieses Medikaments für Frauen einen absolut unangemessenen Eingriff in das Recht auf Selbstbestimmung dar.
Wir wollen uns dafür einsetzen, dass die “Pille danach” rezeptfrei abgegeben wird, entsprechend den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und wie in den meisten anderen europäischen Ländern praktiziert.
Die “Pille danach” ist die umgangssprachliche Bezeichnung für ein hormonell wirksames Präparat zur postkoitalen Empfängnisverhütung, das nach einem Geschlechtsverkehr ohne Schwangerschaftsverhütung (oder nach Versagen der Verhütungsmethode) eine ungewollte Schwangerschaft verhindern kann, indem der Eisprung verhindert wird. Die “Pille danach” darf nicht mit der “Abtreibungspille” verwechselt werden.
Die Wirksamkeit des Wirkstoffes Levonorgestrel ist abhängig vom Zeitpunkt der Einnahme, die so früh wie möglich aber bis spätestens 72 Stunden (3 Tage) nach dem Geschlechtsverkehr erfolgen muss. Eine mögliche Schwangerschaft wird umso sicherer verhindert, je früher die Einnahme erfolgt. Eine Untersuchung durch einen Arzt/eine Ärztin ist vor der Einnahme nicht notwendig, bei einer möglicherweise bereits bestehenden Schwangerschaft wird der Fötus durch die Einnahme des Medikaments nicht gefährdet.
Mehr Informationen über die Wirkungsweise findet Ihr z.B. bei Wikipedia oder hier oder hier.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt aufgrund der relativ guten Verträglichkeit von Levonorgestrel und weil eine ärztliche Untersuchung vor der Einnahme nicht nötig ist, und es wichtig ist, dass das Medikament so bald wie möglich nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen wird, die “Pille danach” rezeptfrei zugänglich zu machen, weil so ungewollte oder unerwünschte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden können.
Hinzu kommt, dass die Praxis, dass die betroffene Frau zum Frauenarzt/der Frauenärztin muss und dort zunächst ausführlich Rede und Antwort stehen muss, bevor sie das Rezept bekommt, von vielen Frauen als peinlich und demütigend empfunden wird und gerade sehr junge Frauen aus Angst vor diesem Prozedere den Gang zu ihrem Arzt/ihrer Ärztin vermeiden wollen, was die Gefahr einer ungewollten Schwangerschaft erhöht, da das Medikament so bald wie möglich nach dem Geschlechtsverkeht eingenommen werden muss.
Da das Medikament so bald wie möglich eingenommen werden muss, ergeben sich auch Schwierigkeiten, wenn man es nachts, am Wochenende oder im Urlaub benötigt, und sich ein Gang zu einem Frauenarzt/einer Frauenärztin als logistisch sehr schwierig erweist. Wäre die “Pille danach” rezeptfrei erhältlich, könnte man sie wesentlich leichter auch in solchen Situationen z.B. in 24-Stunden-Apotheken oder Bereitschaftsapotheken erhalten. Wird die “Pille danach” zu spät eingenommen und kommt es doch zu einer ungewollten Schwangerschaft, wird in der Folge oft ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt, welcher den Körper und die Psyche der betroffenen Frau wesentlich stärker belastet als die Einnahme der “Pille danach”.
Da sich die Piratenpartei für die Rechte und die Freiheit der Bürger*innen einsetzt, ist es konsequent, auch in diesem Bereich das Selbstbestimmungsrecht von Frauen zu fördern.
Für alle, die noch mehr über das Thema wissen wollen:
In 28 europäischen Ländern ist Levonorgestrel zur postkoitalen Empfängnisverhütung ohne Rezept erhältlich. In Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Island, Lettland, Litauen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Türkei, den Niederlanden, Norwegen, Frankreich und Luxemburg ist Levonorgestrel zur postkoitalen Empfängnisverhütung in Apotheken rezeptfrei erhältlich. In Großbritannien und Frankreich werden diese Präparate in Schulen bei Bedarf an Schülerinnen abgegeben. In den USA ist die “Pille danach” mit dem Wirkstoff Levonorgestrel seit April 2009 für Frauen ab 17 Jahren rezeptfrei abzugeben. Für jüngere Frauen ist sie verschreibungspflichtig.
In Österreich ist die “Pille danach” seit Dezember 2009 rezeptfrei erhältlich. (Dazu ein → Link und noch ein anderer → Link.) Zwei Jahre später gibt es die ersten Rückblicke und Resümees, welche Auswirkungen dieser Schritt hatte und Untersuchungen zeigen, dass die Befürchtungen der Gegner nicht eingetreten sind.
Die “Pille danach” war und ist in Deutschland verschreibungspflichtig. Obwohl sich der zuständige Ausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 2004 und 2009 dafür ausgesprochen hat, die “Pille danach” auf der Basis des Hormons Levonorgestrel aus der Rezeptpflicht zu entlassen, wurde die Abgaberegelung nicht geändert. Maßgeblich gegen eine rezeptfreie Abgabe haben sich die Verbände der niedergelassenen Frauenärzte eingesetzt. Praxisärzte verdienen in der Regel ca. 50% ihrer Einnahmen mit Patientinnen, die nur für ein Pillenrezept die Praxis aufsuchen. Um die Rezeptpflicht aufzuheben, müsste eine entsprechende Vorlage des Bundesministeriums für Gesundheit durch den Bundesrat verabschiedet werden. In den Jahren 2004 und 2005 wurde das Bundesministerium für Gesundheit in dieser Frage nicht aktiv. In der großen Koalition (2005-2009) war diese Änderung nicht Bestandteil des Koalitionsvertrages. Auf einem Treffen aller Landesministerien in Saarlouis-Wallerfangen im März 2012 ist zuletzt ein Antrag beraten worden, um bei positivem Bescheid seinen Weg Richtung Bundestag zu machen. Der Antrag ist jedoch gescheitert. Pro familia startete im Mai 2012 die Kampagne “Pannenhilfe nach 6” mit dem Ziel, die ‘Pille danach’ rezeptfrei zu machen. Andere Frauenverbände unterstützen dies.
Die Rezeptfreiheit der “Pille danach” wird von manchen Ärzten abgelehnt, welche der Meinung sind, dass eine Beratung vor der Einnahme des Medikaments unverzichtbar sei, die vor einem Medikamentenmissbrauch warnen, und die befürchten, Patientinnen zu verlieren und dadurch finanzielle Einbußen zu erleiden ( [https://www.taz.de/!88378/ “Frauenarztlobby”] ), Kirchenvertretern (welche die “Pille danach” (fälschlicherweise) als “Abtreibungspille” bezeichnen) und Konservativen, welche eine Verrohung der Sitten und eine Zunahme von unsicherem Sexualverhalten befürchten.
Alle für diesen Antrag verwendeten Links auf einen Blick:
Alle Initiativen des Themas 2376:
Vorschläge der Initiative:
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/2376.html
Vorschlag: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/suggestion/show/8335.html
Bitte in die Begründung den Hinweis aufnehmen, dass katholische Krankenhäuser, sich strikt weigern, Rezepte auszustellen. Dies ist besonders in stark katholisch geprägten Regionen wie Regensburg der Fall, und stellt für Betroffene oft ein Problem dar, da es kaum Alternativen gibt, vor allem an Wochenenden, bzw. es schwierig ist diese herauszufinden, da man keine Unterstützung erfährt in den katholischen Krankenhäusern. http://www.regensburg-digital.de/katholische-fundis-evangelische-%E2%80%9Epadagogen%E2%80%9C-und-weltliche-feiglinge/31052011/
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/4139.html
Die Piratenpartei Deutschland fordert den rezeptfreien Verkauf der “Pille danach” mit dem Wirkstoff Levonorgestrel.
Die “Pille danach” ist ein Notfallpräparat zur hormonellen Empfängnisverhütung, bei dem die zeitnahe Einnahme für die Wirksamkeit entscheidend ist. Durch die Einnahme können ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden, zudem ist es relativ gut verträglich, auch eine vorhergehende ärztliche Untersuchung nicht notwendig. Daher stellt die Rezeptpflicht dieses Medikaments für Frauen einen absolut unangemessenen Eingriff in das Recht auf Selbstbestimmung dar.
Wir wollen uns dafür einsetzen, dass die “Pille danach” rezeptfrei abgegeben wird, entsprechend den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und wie in den meisten anderen europäischen Ländern praktiziert.
Die “Pille danach” ist die umgangssprachliche Bezeichnung für ein hormonell wirksames Präparat zur postkoitalen Empfängnisverhütung, das nach einem Geschlechtsverkehr ohne Schwangerschaftsverhütung (oder nach Versagen der Verhütungsmethode) eine ungewollte Schwangerschaft verhindern kann, indem der Eisprung verhindert wird. Die “Pille danach” darf nicht mit der “Abtreibungspille” verwechselt werden.
Die Wirksamkeit des Wirkstoffes Levonorgestrel ist abhängig vom Zeitpunkt der Einnahme, die so früh wie möglich aber bis spätestens 72 Stunden (3 Tage) nach dem Geschlechtsverkehr erfolgen muss. Eine mögliche Schwangerschaft wird umso sicherer verhindert, je früher die Einnahme erfolgt. Eine Untersuchung durch einen Arzt/eine Ärztin ist vor der Einnahme nicht notwendig, bei einer möglicherweise bereits bestehenden Schwangerschaft wird der Fötus durch die Einnahme des Medikaments nicht gefährdet.
Mehr Informationen über die Wirkungsweise findet Ihr z.B. bei Wikipedia oder hier oder hier.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt aufgrund der relativ guten Verträglichkeit von Levonorgestrel und weil eine ärztliche Untersuchung vor der Einnahme nicht nötig ist, und es wichtig ist, dass das Medikament so bald wie möglich nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen wird, die “Pille danach” rezeptfrei zugänglich zu machen, weil so ungewollte oder unerwünschte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden können.
Hinzu kommt, dass die Praxis, dass die betroffene Frau zum Frauenarzt/der Frauenärztin muss und dort zunächst ausführlich Rede und Antwort stehen muss, bevor sie das Rezept bekommt, von vielen Frauen als peinlich und demütigend empfunden wird und gerade sehr junge Frauen aus Angst vor diesem Prozedere den Gang zu ihrem Arzt/ihrer Ärztin vermeiden wollen, was die Gefahr einer ungewollten Schwangerschaft erhöht, da das Medikament so bald wie möglich nach dem Geschlechtsverkeht eingenommen werden muss.
Da das Medikament so bald wie möglich eingenommen werden muss, ergeben sich auch Schwierigkeiten, wenn man es nachts, am Wochenende oder im Urlaub benötigt, und sich ein Gang zu einem Frauenarzt/einer Frauenärztin als logistisch sehr schwierig erweist. Wäre die “Pille danach” rezeptfrei erhältlich, könnte man sie wesentlich leichter auch in solchen Situationen z.B. in 24-Stunden-Apotheken oder Bereitschaftsapotheken erhalten. Wird die “Pille danach” zu spät eingenommen und kommt es doch zu einer ungewollten Schwangerschaft, wird in der Folge oft ein Schwangerschaftsabbruch durchgeführt, welcher den Körper und die Psyche der betroffenen Frau wesentlich stärker belastet als die Einnahme der “Pille danach”.
Da sich die Piratenpartei für die Rechte und die Freiheit der Bürger*innen einsetzt, ist es konsequent, auch in diesem Bereich das Selbstbestimmungsrecht von Frauen zu fördern.
Für alle, die noch mehr über das Thema wissen wollen:
In 28 europäischen Ländern ist Levonorgestrel zur postkoitalen Empfängnisverhütung ohne Rezept erhältlich. In Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Island, Lettland, Litauen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Türkei, den Niederlanden, Norwegen, Frankreich und Luxemburg ist Levonorgestrel zur postkoitalen Empfängnisverhütung in Apotheken rezeptfrei erhältlich. In Großbritannien und Frankreich werden diese Präparate in Schulen bei Bedarf an Schülerinnen abgegeben. In den USA ist die “Pille danach” mit dem Wirkstoff Levonorgestrel seit April 2009 für Frauen ab 17 Jahren rezeptfrei abzugeben. Für jüngere Frauen ist sie verschreibungspflichtig.
In Österreich ist die “Pille danach” seit Dezember 2009 rezeptfrei erhältlich. (Dazu ein → Link und noch ein anderer → Link.) Zwei Jahre später gibt es die ersten Rückblicke und Resümees, welche Auswirkungen dieser Schritt hatte und Untersuchungen zeigen, dass die Befürchtungen der Gegner nicht eingetreten sind.
Die “Pille danach” war und ist in Deutschland verschreibungspflichtig. Obwohl sich der zuständige Ausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 2004 und 2009 dafür ausgesprochen hat, die “Pille danach” auf der Basis des Hormons Levonorgestrel aus der Rezeptpflicht zu entlassen, wurde die Abgaberegelung nicht geändert. Maßgeblich gegen eine rezeptfreie Abgabe haben sich die Verbände der niedergelassenen Frauenärzte eingesetzt. Praxisärzte verdienen in der Regel ca. 50% ihrer Einnahmen mit Patientinnen, die nur für ein Pillenrezept die Praxis aufsuchen. Um die Rezeptpflicht aufzuheben, müsste eine entsprechende Vorlage des Bundesministeriums für Gesundheit durch den Bundesrat verabschiedet werden. In den Jahren 2004 und 2005 wurde das Bundesministerium für Gesundheit in dieser Frage nicht aktiv. In der großen Koalition (2005-2009) war diese Änderung nicht Bestandteil des Koalitionsvertrages. Auf einem Treffen aller Landesministerien in Saarlouis-Wallerfangen im März 2012 ist zuletzt ein Antrag beraten worden, um bei positivem Bescheid seinen Weg Richtung Bundestag zu machen. Der Antrag ist jedoch gescheitert. Pro familia startete im Mai 2012 die Kampagne “Pannenhilfe nach 6” mit dem Ziel, die ‘Pille danach’ rezeptfrei zu machen. Andere Frauenverbände unterstützen dies.
Die Rezeptfreiheit der “Pille danach” wird von manchen Ärzten abgelehnt, welche der Meinung sind, dass eine Beratung vor der Einnahme des Medikaments unverzichtbar sei, die vor einem Medikamentenmissbrauch warnen, und die befürchten, Patientinnen zu verlieren und dadurch finanzielle Einbußen zu erleiden ( [https://www.taz.de/!88378/ “Frauenarztlobby”] ), Kirchenvertretern (welche die “Pille danach” (fälschlicherweise) als “Abtreibungspille” bezeichnen) und Konservativen, welche eine Verrohung der Sitten und eine Zunahme von unsicherem Sexualverhalten befürchten.
Alle für diesen Antrag verwendeten Links auf einen Blick:
Alle Initiativen des Themas 2376:
Vorschläge der Initiative: