Einträge getaggt mit Initiative zurückgezogen
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Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3434.html
Die Initiative wurde zurückgezogen.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/6321.html
Antrag 1: Energiekosten-Warmmiete
Es sollen über die Heizkostenverordnung die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass vermietete Wohnräume nur noch mit dem Energiebedarf der Wohnung vermietet werden (Energiekosten-Warmmiete).
Mit der vom Eigentümer zur Verfügung gestellten Energiebedarfsmenge wird der Mieter in die Lage versetzt, seinen Wohnraum durchschnittlich auf 19,0°C zu beheizen. Die Grundlage für die Berechnung des Heizenergiebedarfs bildet das durchschnittliche Außenluftklima der jeweiligen Region über die letzten 10 Jahre. Weiterhin erhält der Mieter eine festzulegende Warmwassermenge, die abhängig von der Wohnungsgröße oder der Belegung der Wohnung ist.
Verbraucht der Mieter durch übermäßiges Heizen, Lüften oder durch übermäßigen Warmwasserverbrauch mehr Energie als der berechnete Energiebedarf, sind Energiekostennachzahlungen an den Eigentümer zu leisten.
Zur Umsetzung ist die Ausstellung eines Energiebedarfsausweises für die jeweilige Wohnung erforderlich.
Antrag 2: Warmmietenneutrale energetische Gebäudesanierung
Bei Bestandsgebäuden wird vor einer energetischen Sanierung der Heiz- und Warmwasserenergiebedarf für die jeweilige Wohnung berechnet. Die damit in Verbindung stehenden Energiekosten werden eingefroren.
Nach einer energetischen Sanierung wird der neue Energiebedarf berechnet und dem Mieter mit der „eingefrorenen“ Energiekosten-Warmmiete zur Verfügung gestellt. Energiepreisveränderungen sind jährlich vom Mieter zu tragen oder dem Mieter zu erstatten.
Durch die eingesparten Energiekosten wird der Vermieter in die Lage versetzt, die energetischen Sanierungskosten zu refinanzieren. Je effizienter der Eigentümer in die energetische Sanierung investiert, desto höher ist sein Ertrag, besonders dann wenn seine Investitionen getilgt sind.
Antrag 3: Begrenzung des Energiebedarfs für Bestandsgebäude
Der Gesetzgeber soll für Bestandsgebäude einen maximalen Energiebedarf für die Heizung und Warmwasseraufbereitung, welcher maximal 40,0% über dem eines Neubaus liegt (ENEV 2009), festlegen. Bestandsgebäude in dem sich mehr als eine vermietete Wohnung befindet sind innerhalb der nächsten 20 Jahre auf dieses Niveau energetisch zu sanieren. Vorzug ist solchen Maßnahmen zu gewähren, die den Energieverlust reduzieren, denn diese Energie muss nie wieder erzeugt werden.
Antrag 4: Zweckgebundene energetische Sanierungsrücklage durch Eigentümer
Gebäudeeigentümer und Eigentümergemeinschaften, in denen sich mehr als eine vermietete Wohnung befinden, sollten zu einer langfristigen (10-15 Jahre) zweckgebundenen energetischen Sanierungsrücklage verpflichtet werden.
Die Sanierungsrücklage ist auf einem Sonderkonto (Sperrkonto) einzuzahlen. Sie ist an das Gebäude bzw. an das Sondereigentum gebunden. Die Sanierungsrücklage kann bei Veräußerung des Gebäudes / des Sondereigentums nicht herausgelöst/ausgezahlt werden. Die Höhe der Sanierungsrücklage sollte nach dem Endenergiebedarf pro Quadratmeter Nutzfläche des Gebäudes bemessen werden. Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes ist, desto höher ist die zu bildende energetische Sanierungsrücklage.
Vorteile, z.B. durch steuerliche Abschreibungen, zinsgünstigen Krediten oder Zuschüssen sollten denen gewährt werden, die energetische Sanierung vor dem Ablauf der Sanierungsfrist realisieren.
Vorteile:
Spart kurzfristig Primärenergie Senkt die Nebenkosten der Mieter erheblich Reduziert den Co2-Ausstoß Schaft eine Vielzahl von Arbeitsplätzen in der Bauwirtschaft, der Anlagentechnik, Elektroindustrie…
Bei vielen Eigentümern besteht der Anspruch, dass ein einmal errichtetes Gebäude für immer den Nutzungsforderungen entspricht. Hier bedarf es erheblicher Aufklärungsarbeit. Die Wohngebäude müssen an die Nutzungsanforderungen sowie der Energieverfügbarkeit und der Energiekosten der Zukunft angepasst werden.
Die Verantwortung für den Energiebedarf eines Wohngebäudes soll in die Hände gelegt werden, die die Möglichkeit haben ihn grundlegend zu verbessern.
Ausgenommen sind denkmalgeschützte Gebäude.
Energiepiraten@gmx.de
Gebäudeeigentümer und Eigentümergemeinschaften in denen sich eine oder mehrere vermietete Wohnungen befinden, sollten zu einer langfristigen (10-15 Jahre) zweckgebundenen energetischen Sanierungsrücklage verpflichtet werden. Die Sanierungsrücklage ist auf einem Sonderkonto (Sperrkonto) einzuzahlen. Sie ist an dem Gebäude bzw. am Sondereigentum gebunden. Die Sanierungsrücklage kann bei Veräußerung des Gebäudes / des Sondereigentums nicht herausgelöst/ausgezahlt werden. Die Höhe der Sanierungsrücklage sollte nach dem Endenergiebedarf pro Quadratmeter Nutzfläche des Gebäudes bemessen werden. Vorteile, z.B. durch steuerliche Abschreibung, zinsgünstige Kredite oder Zuschüssen sollten denen gewährt werden, die energetische Sanierung vor dem Ablauf der Sanierungsfrist
Es sollten die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass vermietete Wohnräume nur noch mit dem Energiebedarf einer Wohnung vermietet werden. Hierfür ist die Ausstellung eines Energiebedarfsausweises für die jeweilige Wohnung erforderlich. Im Fall einer energetischen Sanierung wird die Warmmiete eingefroren. Der Eigentümer refinanziert die energetischen Sanierungskosten durch die Energiekosteneinsparung.
Begründung zum Antrag 1 und 2
Mehr als 3/4 aller Wohngebäude wurden vor der ersten Wärmeschutzverordnung 1978 gebaut und weisen einen sehr hohen Energiebedarf auf. 72,0% der von den Haushalten verbrauchten Energie entfällt auf die Raumheizung. Es geht also im Wesentlichen um die Reduzierung des „Energieverlustes“ über die Außenbauteile (Gebäudehülle).
Die häufigsten und schwerwiegendsten Gründe von Gebäudeeigentümern gegen eine energetische Sanierung der Gebäudehülle sind in der Rang und Reihenfolge:
Die hohen Investitionskosten, für die viele Eigentümer Kredite aufnehmen müssen (die Angst vor Schulden bei Banken).
Die Heizkosten werden von den Mietern getragen.
Das hohe Durchschnittsalter der Gebäudeeigentümer (Für uns lohnt sich das nicht mehr, da soll sich die nächste Generation drum kümmern).
Die Mieteinnahmen sind fest verplant, auf die kann oder will ich nicht verzichten.
Abbau von Hemmschwellen zur energetischen Gebäudesanierung
1.) Hohe Investitionskosten
Viele der Gebäudeeigentümer haben Angst davor sich bei Banken über einen längeren Zeitraum von z.B. 10 bis 20 Jahren zu verschulden. Daher sollten die Eigentümer verpflichtet werden, sich den Investitionsbedarf für die Zukunft anzusparen. Es fällt dem Gebäudeeigentümer/ den Eigentümergemeinschaften leichter Investitionen zu tätigen, wenn das Kapital vorhanden ist. Im Falle, dass das angesparte Kapital nicht ausreichen sollte, ist, aufgrund des Eigenkapitals, die Bonität des Eigentümers / der Eigentümergemeinschaft sehr gut und somit sind die Zinsen für einen Restkredit niedrig.
Bei vielen Eigentümern besteht der Anspruch, dass ein einmal errichtetes Gebäude für immer den Nutzungsforderungen entspricht. Hier bedarf es erheblicher Aufklärungsarbeit. Die Gebäude müssen an die Nutzungsforderungen sowie der Energieverfügbarkeit und der Energiekosten der Zukunft angepasst werden.
2.) Heizkosten werden von den Mietern getragen
Warum soll eine Gebäudeeigentümer sich verschulden oder hohe Investitionen in eine energetische Sanierung der Gebäudehülle tätigen, wenn er an der Energiekosteneinsparung nicht partizipiert? Um diese Argument aufzulösen, bedarf es einer Umstellung des Heizkostenabrechnungssystems.
Es sollten die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass Wohnräume nur noch mit dem Energiebedarf einer Wohnung vermietet werden. Das bedeutet, dass jeder Mieter mit seiner Miete so viel Energie vom Eigentümer zur Verfügung gestellt bekommt, dass er den Wohnraum auf durchschnittlich 20,0°C beheizten kann.
Grundlage für die Berechnung des Energiebedarfs ist das langjährige durchschnittliche Außenluftklima der jeweiligen Region, in dem sich das Gebäude befindet. Nur bei extrem langen und/oder kalten Wintern bzw. bei einem übermäßigen Heiz- und/oder Lüftungsverhalten müssen Mieter Heizkosten nachzahlen. Es gibt also weiterhin eine Heizkostenabrechnung, bei der jedoch nur Heizkostennachzahlungen zum Tragen kommen. Ein ausreichendes Heizen gehört zur Pflicht des Mieters, um Schäden in oder am Gebäude zu vermeiden (z.B. Feuchte- und Schimmelpilzschäden).
Der Energiebedarf eines Gebäudes kann bereits heute nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis berechnet werden. Diese Berechnung ist auf die jeweilige Wohnung zu erweitern.
Vor einer energetischen Sanierungsmaßnahme wird die Warmmiete mit dem berechneten Energiebedarf eingefroren. Nach einer energetischen Sanierungsmaßnahme ist ein neuer Energiebedarfsausweis zu erstellen. Der Mieter erhält nach der Sanierung nur noch den geminderten Energiebedarf, die Warmmiete bleibt jedoch konstant. Über die Energiekosteneinsparung und eventueller Energiekostensteigerungen kann der Eigentümer seine Investitionskosten refinanzieren. Das Argument „Was interessieren mich die Heizkosten, die trägt doch der Mieter“ entfällt, denn jetzt profitiert der Eigentümer direkt von dem geringeren Energiebedarf.
3.) Das teilweise hohe Durchschnittsalter der Gebäudeeigentümer
Leider gibt es bei Gebäudeeigentümern kein generationsübergreifendes Verantwortungsbewusstsein, besonders dann nicht, wenn es um vermieteten Wohnraum geht. Eine Generation ist aber in der Pflicht, die Gebäude an die zukünftige Verfügbarkeit von Energie sowie den abzusehenden Energiekosten anzupassen. Daher ist die langfristig angelegte zweckgebundene, energetische Sanierungsrücklage, die an das Gebäude / an dem Sondereigentum gebunden ist, eine sinnvolle generationsübergreifende Maßnahme.
4.) Die Mieteinnahmen sind fest verplant, auf die kann oder will ich nicht verzichten
Im Artikel 14 (2) des Grundgesetzes steht: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“
Bei der energetischen Gebäudesanierung geht es um die Halbierung des Energieverbrauchs und somit auch um mehr als die Halbierung der klimaschädlichen Co2 Emissionen. Es geht auch darum, die Energiekosten für Wohnen in einem sozialverträglichen Verhältnis zu halten und damit der Bevölkerung ein bezahlbares und gesundes Wohnklima zu ermöglichen. Dieses sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, zu denen auch die Gebäudeeigentümer ihren Beitrag zu leisten haben.
Fachgruppe Bauen und Wohnen; https://ag_bauen_und_verkehr.piratenpad.de/WP2013-Bauen-20und-20Wohnen
Alle Initiativen des Themas 3434:
Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3425.html
Die Initiative wurde zurückgezogen.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/6311.html
Die Piratenpartei Deutschland erkennt den Genozid an den Armeniern und allen anderen betroffenen Menschen von 1915/1916 im osmanischen Reich unter der Regierung der Jungtürken als historische Tatsache an. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass Deutschland den Genozid offiziell als historische Tatsache anerkennt.
Der Völkermord ist von vielen historischen Quellen eindeutig belegt (Quellen: Gust, Lepsius etc.), dennoch streitet die heutige Türkei als Nachfolgestaat die Schuld vehement ab und übt massiven Druck auf all diejenigen aus, welche den Völkermord anerkennen wollen. In der heutigen Türkei werden die Menschen, die den Völkermord anerkennen wollen politisch diskriminiert, verfolgt und sogar ermordet. (Quellen: Hrant Dink (Journalist - wurde verfolgt und ermordet); Doğan Akhanli, Orhan Pamuk, ).
Im Jahre 2015 werden seitdem hundert Jahre vergangen sein und es kann nicht sein, dass sich westliche Länder wider besseren Wissens aus Angst vor politischen und ökonomischen Nachteilen, dem Druck der Türkei beugen und den Völkermord nicht anerkennen. Es ist eine umfassende Aufklärung notwendig um diese Tatsachen in das Bewusstsein der Menschen zu rufen, bevor die Gräueltaten in Vergessenheit geraten ohne jemals auch nur anerkannt worden zu sein.
Alle Initiativen des Themas 3425:
Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3397.html
Die Initiative wurde zurückgezogen.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/6265.html
Ich fordere Diäten-Abhängigkeit vom Durchschnittseinkommen der unteren 50% der Einkommensbezieher!
Politiker-Gehälter werden jetzt am 05.04.2013 auf 100% gesetzt, und ab jetzt werden die Diäten in allen Euro-17 Ländern daran gemessen. Sinkt das Durchschnittseinkommen, sinken die Diäten - in allen Kammern, steigt es, steigen diese ebenso … Politik kann gestalten und hat dementsprechend Einfluss und übt Politik den falsch aus, sinkt der Lebensstandard, verschlechtert sich i.d.R. das Einkommen des Bürgers mit mittleren oder niedrigem Einkommen. - Daher fände ich es nur gerecht, wenn die Diäten sich nicht an “gefühlten” Preissteigerungen oder sonstigem orientieren, sondern an der realen Einkommensentwicklung der unteren 50% der Einkommensbezieher - eben der Menschen die abhängig von den guten oder schlechten Entscheidungen der Politik sind und diese in ihrem alltäglichem Leben spüren.
Alle Initiativen des Themas 3397:
Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3397.html
Die Initiative wurde zurückgezogen.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/6268.html
Die Erhöhung der Abgeordnetenbezüge orientiert sich an den Prozentsätzen der Erhöhung des Grundeinkommens und der HartzIV - Sätze.
Politiker-Gehälter werden mit Inkrafttreten des Gesetzes auf 100% gesetzt, und danach werden die Diäten in allen Euro-17 Ländern daran gemessen. Daher fände ich es nur gerecht, wenn die Diäten sich nicht an “gefühlten” Preissteigerungen oder sonstigem orientieren, sondern an der realen Einkommensentwicklung der Menschen die abhängig von den guten oder schlechten Entscheidungen der Politik sind und diese in ihrem alltäglichem Leben spüren.
Alle Initiativen des Themas 3397:
Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3382.html
Die Initiative wurde zurückgezogen.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/6244.html
Im Laufe der Entwicklungsgeschichte des Internets ist die Cyberkriminalität zu einer ernstzunehmenden Bedrohung sowohl für Privat-Personen, als auch für wirtschaftliche und öffentliche Einrichtungen weltweit geworden. Auch Deutschland ist bemüht sich dieser modernen Bedrohung entgegenzustellen. Von der Gefahr unbeeindruckt und von den neuen Möglichkeiten begeistert verschiebt sich das Weltgeschehen immer mehr ins Netz, was die Gefährdung durch Cyberkriminalität noch verschärft.
In dieser Ideenskizze soll eine simple, aber ebenso effektive Möglichkeit gezeigt werden, Cyberkriminalität einzudämmen und die Verurteilung von Cyberkriminellen zu erleichtern.
Zur Umsetzung dieser Idee muss eine Methodik eingeführt werden, die aus Deutschland stammende (Internet-)Kommunikation kennzeichnet. Diese Kennzeichnung kann für viele (Internet-)Kommunikationen eingesetzt werden, die nur innerhalb Deutschlands stattfinden sollen. Zum Beispiel von Unternehmen zu Behörden (B2A), von Unternehmen zu Unternehmen (B2B) oder von Kunden zu Unternehmen (C2B). Daten die aus Deutschland stammen sollen (als solche gekennzeichnet), aber nicht aus einer deutschen Quelle stammen, können vom deutschen Internet Service Provider einfach verworfen werden.
Der gekennzeichnete Datenverkehr soll den vorhanden Datenverkehr nicht ersetzen, sondern viel mehr sinnvoll ergänzen. Es ist denkbar, dass ein solcher Datenverkehr zum Beispiel die Voraussetzung für einen Online-Behördengang ist.
Es kann ein neues Protokoll entwickelt werden oder ein bestehendes erweitert, das Datenpakete entsprechend kennzeichnet. Um sicherzustellen, dass gekennzeichnete Pakete wirklich aus Deutschland stammen, müssen Internet Service Provider (ISP) nur Datenpakete weiterleiten, die aus Deutschland stammen und andere Datenpakete verwerfen. Datenpakete die nicht aus Deutschland stammen müssen über einen deutschen Provider ins deutsche Netz gelangen und können auf Grund dieser Tatsache eindeutig identifiziert werden.
Alle Initiativen des Themas 3382:
Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/3044.html
Die Initiative wurde zurückgezogen.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/5496.html
1 Es wird beantragt im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl an geeigneter Stelle folgenden Programmpunkt
einzufügen:
2 Wir als Piratenpartei Deutschlands setzen uns auch im europäischen Rahmen für eine Weiterentwicklung der
repräsentativen Demokratie ein. Initiativen die zu einem flüssigeren Demokratieverständniss in Europa führen
begrüBen wir. In diesem Zusammenhang halten wir die Entwicklung und Erprobung des „Euroliquids“ als
LQFBversion aller europaeischer Piraten für ein zukunftsweisendes Projekt.
Begründung
3 Die repräsentative Demokratie, so wie sie derzeit in Europa gelebt wird, bedarf dringend einer Erneuerung. Am
Beispiel der Schweiz kann man die belebende Wirkung einer echten Bürgerbeteiligung für das Demokratieverständniss
und die Akzeptanz von Demokratie sehen. Auch Europa muss einen effektiven Weg finden seine
Bürger in die politische Meinungsbildung mit einzubeziehen. Die Errungenschaften der „digitalen Revolution“
können in diesem Zusammenhang eine existenzielle Rolle einnehmen. Durch weitere Fortführung der Entwicklungsarbeit
an netzbasierten Demokratiestrukturen und flüssiger Demokratiekonzepte im europäischen Rahmen
wie beim “Euroliquid“ vorgeschlagen, können die Piraten wichtige Impulse und Erfahrungen liefern.
Alle Initiativen des Themas 3044:
Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/2463.html
Die Initiative wurde zurückgezogen.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/4261.html
Ich beantrage als Budget für die Durchführung des Energiecamps:
18./19. August
Johannes Ponader
*Reisekosten 10.000,00 gem. Teilnehmerliste
*Gesamt 10.000,00
*Zweckspenden geplant -9.500,00
Formeller BuVo-Beschluss aufgrund der Höhe
2012/8/11
Johannes Ponader
Johannes Ponader
Alle Initiativen des Themas 2463:
Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/2435.html
Die Initiative wurde zurückgezogen.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/4222.html
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag für Bochum.
Die Versammlung möge beschließen in Abschnitt B §5 Abs. 5 der Satzung folgenden Satz anzuhängen:
Der ermäßigte Beitrag beträgt 1/3 des regulären Mitgliedsbeitrages, abgerundet auf die nächste volle Zahl.
Momentan bestimmt jede Gliederung individuell über die Höhe der Beitragsminderung in Härtefällen. Dies macht es für jene, die sich als Härtefall sehen, unvorhersehbar welcher Beitrag von ihnen gegebenenfalls zu entrichten wäre.
Des weiteren kann sich so eine regionale Ungleichbehandlung ergeben, die mit einer eindeutigen Regelung nicht entstehen kann.
Die Festlegung auf 1/3 des regulären Mitgliedsbeitrages dient der Klarheit, außerdem spart eine solche Regelung zukünftigen Parteitagen Zeit und Mühe.
Alle Initiativen des Themas 2435:
Vorschläge der Initiative:
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/2332.html
Die Initiative wurde zurückgezogen.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/4076.html
Die AG Entwicklungspolitik benötigt Feedback der Parteibasis zur Ausrichtung der Entwicklungspolitik. Deshalb stellen wir mehre Ziele zur Auswahl und bitten Euch, Eure Präferenzen darzulegen.
An wen sollen Mittel aus der EZ vorrangig fließen?
Zivilgesellschaftliche Organisationen, wie NGO’s und lokale Kooperativen
Alle Initiativen des Themas 2332:
Vorschläge der Initiative:
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/2398.html
Die Initiative wurde zurückgezogen.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/4174.html
Dies ist Modul f) zum Programmantrag “Steuergerechtigkeit und Wirtschaftskriminalität”.
In die Maßnahmenauflistung des Antrags “Steuergerechtigkeit und Wirtschaftskriminalität” soll folgender Text integriert werden:
Multinationale Unternehmen werden zurzeit weitestgehend nach dem Prinzip der national getrennten Buchführung besteuert, das heißt, sie können ihre Gewinnzuteilung auf die jeweiligen Länder über die Verbuchung von sogenannten Verrechnungspreisen für firmeninterne Transaktionen zu einem großen Teil selbst festlegen. Aufbauend auf dem Country-by-Country Reporting besteht der zweite Reformvorschlag darin, die Steuerpflicht für Unternehmen global zu erheben und dann nach einer Formel auf die teilhabenden Länder zu verteilen, je nachdem welchen Anteil sie an den objektiven Unternehmensaktivitäten wie z.B. Umsatz oder Angestellten haben. Detaillierte Kriterien für eine solche Zuteilung müssten zwischen den beteiligten Ländern abgestimmt und verhandelt werden und würden zu einer gerechteren Verteilung führen. Ein solches Vorgehen wird bereits in einigen föderalen Staaten wie den USA oder Kanada und auch im deutschen Recht bei der Gewerbesteuerzerlegung verwendet und liegt außerdem der Idee einer einheitlichen Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage auf EU-Ebene zugrunde, die gerade verhandelt wird.
(…)
Alle Initiativen des Themas 2398:
Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.