Einträge getaggt mit Thema 1461
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Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/1461.html
Die Initiative wurde auf Rang 1 angenommen
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2685.html
Auf einer Landesmitgliederversammlung wird die jeweilige Landesliste in einem oder mehreren Wahlgängen die zeitlich aber zusammenhängen mit Kandidaten besetzt.
Dazu geeignete Wahlverfahren müssen in einer abgetrennten Abstimmung im Vorfeld von der Versammlung beschlossen werden.
Zeitlich getrennte Wahlgänge die auch noch auf verschiedenen Parteitagen stattfinden um die Kandidatenliste zu besetzen öffnen der Wahlbeeinflussung auf mehreren Ebenen Tür und Tor, unter anderem eben von Befürwortern einiger Kandidaten gegenüber ihrer Mitbewerber als auch die Tatsache das beim zweiten Durchgang nicht exakt dieselben Abstimmenden anwesend sein können.(Zufallsmehrheiten).
Die Möglichkeit strategisch zu wählen wird verbessert wenn es mehrere getrennte Wahlgänge auf zeitlich getrennten Parteitagen gibt, das ist aber nicht was für eine solche wichtige Aufstellunjgswahl erwünschter Effekt ist.
Eine der besseren Alternativen z.B. durch Urwahl bei Beteiligung aller Abstimmberechtigeten Mitglieder eines landesverbandes ist Gegenstand einer weiteren Initiative die in den nächsten Tagen folgen wird.
Bemühe sie zu berücksichtigen verzeiht mir aber das ich als MdA derzeit in der haushaltsberatungszeit extrem knappe Zeitreserven besitze.
Mitinitiatoren sind deshalb erwünscht.
Alle aktiven Initiativen des Themas 1461:
Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/1461.html
Die Initiative wurde abgelehnt.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2684.html
Den Landesverbänden der Piratenpartei wird empfohlen, für die Aufstellung der Landeslisten für die Bundestagswahlen ein zweistufiges Verfahren zu wählen. Dabei sollen die Aufstellungsversammlungen der ersten Stufe möglichst in allen Ländern abgeschlossen sein, bevor in der zweiten Stufe über die verbindliche Listenreihenfolge der jeweiligen Landesliste entschieden wird.
Es wird bei einem Bundestagswahlergebnis knapp über 5 % nur eine relativ kleine Zahl von Bundestagsabgeordneten ein Mandat erreichen. Darüber hinaus ist die Wahl an die jeweilige Landesliste gebunden, eine Gesamtentscheidung über die erfolgversprechendsten Kandidaten ist daher sehr schwierig. Ein Wahlergebnis von ca. 5% würde nach dem Blog Matthias Schrades eine Zahl von ca. 30 Bundestagsabgeordneten bedeuten. Es liegt also im Interesse der Piraten, ein Verfahren zu finden, dass eine so kleine Fraktion dennoch möglichst umfassend arbeitsfähig macht.
Zugleich kann ein zweistufiges Aufstellungsverfahren auch dazu beitragen, Erfahrungen mit neuen Wahlverfahren (z.B. Schulze-Methode) für die Kandidatenaufstellung so zu sammeln, dass dadurch eventuell entstehender Unmut in einer zweiten Aufstellungsrunde korrigiert werden kann. Es kann natürlich auch ein Approval Voting benutzt werden. Falls es hier Missverständnisse gegeben hat: Ich plädiere nur in der ersten Stufe für eine neue Wahlmethode. Die traditionelle iterative Aufstellung der Kandidaten könnte aber in der ersten Aufstellungsstufe eine zu starke Bindungswirkung der hier entstehenden Liste verursachen.
Es gehört zu den Eigenschaften der Schulze-Methode, dass sie besonders exponierte und umstrittene Kandidaten eher nicht für hervorgehobene Listenplätze auswählen wird. Dennoch braucht eine gute Fraktion auch Leute, die sich im parlamentarischen Alltag profiliert und wortgewaltig gegen die konkurrierenden Parteien behaupten können.
Wenn es nach der ersten Aufstellungsrunde klar ist, welche chancenreichen Kandidaten denn in den Landesverbänden für einen vorderen Platz ausgewählt wurden, kann man durch kleine Korrekturen der Reihenfolge auch Themengebiete berücksichtigen, die nicht zu den besonders stark vertretenen Themenfeldern in der Piratenpartei gehören. Glaubt mir: Da gibt es bestimmt unter den ersten möglichen Nachrückern einer Liste Leute, die ein piratiges »Exoten-Thema« abdecken können. Warum sollten die nicht die Fraktionsarbeit bereichern?
Nein, es kann nicht darum gehen, eine Kuschelgruppe in den Bundestag zu senden. Aber es ist ja vielleicht doch sinnvoll, dass die Abgeordneten Konflikte angemessen und lösungsorientiert bewältigen. Das lässt sich leichter erreichen, wenn die Kandidaten in einem zweistufigen Verfahren – möglichst eben auch bundesweit – auf die Kooperationsfähigkeit hin betrachtet werden.
Auch beim vorgeschlagenen zweistufigen Verfahren zur Kandidatenaufstellung entscheidet allein der jeweilige Landesverband, wer auf welchem Listenplatz für den Bundestag kandidieren soll. Doch eine bessere Informationsbasis über das sich bundesweit abzeichnende Personaltableau kann zu einer besseren Personalauswahl im einzelnen Landesverband führen.
Bei der jeweils ersten Aufstellungsversammlung sollen so viele Kandidaten wie möglich aufgestellt werden. Peinlichkeiten, dass Mandate nicht besetzt werden können, weil es zu wenige Kandidaten gab, müssen dringend vermieden werden. Kunglers Vorschlag genügend Kandidaten für mindestens 15% Wahlergebnis aufzustellen, mache ich mir ausdrücklich zu eigen. Es können nicht zu viele Kandidaten aufgestellt werden, da man immer damit rechnen muss, dass einzelne Kandidaten nachrücken müssen, weil sich bei dem einen oder anderen die berufliche oder private Perspektive so ändert, dass ein Mandat nicht weiter wahrgenommen werden kann.
Anhand realistischer Schätzungen zum zu erwartenden Wahlerfolg wird die Zahl der Kandidaten entsprechend ihres Stimmergebnisses festgelegt, die bei der zweiten Aufstellungsversammlung noch variabel auf die zu vergebenden Listenplätze verteilt werden können. Dieses Flexibilitäts-Fenster soll nicht größer als die doppelte Zahl der realistischerweise chancenreichen Kandidaten der Landesliste sein. Innerhalb dieses Flexibilitäts-Fensters kann auf eine komplett lineare Ordnung der Kandidaten verzichtet werden. Da die genaue Reihenfolge ja erst in der zweiten Stufe festgelegt wird, ist’s unerheblich, ob hier an irgendeiner Stelle mal zwei Kandidaten ein gleiches Ergebnis erzielt haben.
Für diese erste Stufe scheint mir die Schulze-Methode durchaus gut geeignet, aber auch das bereits »gelernte« Approval-Voting. Die hier genannten Methoden sind ausdrücklich nur als Vorschläge gemeint. Es obliegt den jeweiligen Landesverbänden, sich für ein konkretes Wahlverfahren zu entscheiden.
Innerhalb des Flexibilitäts-Fensters werden die endgültigen Listenplätze auf einer zweiten Aufstellungsversammlung vergeben. Es ist zu erwarten, dass es allenfalls geringe Veränderungen gegenüber der Original-Liste der ersten Aufstellungsversammlung geben wird, aber die Möglichkeit auf die Kandidatenaufstellung in den anderen Landesverbänden reagieren zu können, scheint mir doch sehr sinnvoll. Für diese endgültige Listenaufstellung halte ich das iterative Verfahren analog zu meiner Initiative im Landes-Liquid vor der Aufstellung der Kandidaten für das Abgeordnetenhaus für sinnvoll.
Diese zweistufige Kandidatenaufstellung setzt eine besondere Sorgfalt bei der Protokollierung und im gesamten organisatorischen Ablauf voraus.
Ich rechne mit erheblichen Ergänzungen und Veränderungen im Verlauf der weiteren Debatte …
Diese Initiative geht zurück auf einen Vorschlag, den Matthias Schrade auf der Marina in Kassel zur Diskussion gestellt hat: Gedanken zur Listenaufstellung. Die im Blog vertretenen Auffassungen zu thematischen Erweiterungen einer künftigen Bundestagsfraktion halte ich für sehr sinnvoll. Deshalb habe ich ihn aufgegriffen, obwohl Matthias selbst die Idee nicht mehr weitertreiben mag. Der per Twitter erhobene Vorwurf, die zusätzliche Chance für Kandidaten mit »Exoten«-Themen käme einem Themen-Proporz gleich, trifft nicht zu, da die zweite Stufe allein auf der Basis der in der ersten Stufe bereits ausgewählten Kandidaten getroffen wird.
Ein klein wenig Skepsis möchte ich allerdings bezüglich der vermuteten thematischen Qualifikation einwerfen. Allein eine formale Qualifikation durch Studium heißt nicht automatisch eine belastbare Qualifikation für ein Themengebiet. Besonders groß ist meine Skepsis gegenüber den »Hier, ich«-Piraten, die eine Qualifikation für ein Themenfeld aufgrund besonderer Lautstärke zu behaupten vorgeben.
Mir sind indes einige weitere Punkte eingefallen, die ein solches zweistufiges Aufstellungsverfahren für die Landeslisten zur Bundestagswahl als gute Lösung auszeichnen:
Seit langem wird in der Piratenpartei über neue Wahlmethoden diskutiert. Zu den neuen Verfahren zählt auch die Schulze-Methode. Das zweistufige Aufstellungsverfahren schafft eine gute Möglichkeit, solche Experimente umsetzen und eventuell ungewollte Folgen dennoch eingrenzen zu können. Bei der LMV Berlin zur Kandidaten-Aufstellung für das Abgeordnetenhaus wurde eine modifizierte Variante der Schulze-Methode eingesetzt, die auch Präferenzen innerhalb der »Nein-Stimmen« zuließ: Antrag GO-A004. Der einzige Unterschied gegenüber dem dokumentierten Antrag GO-A005 besteht in der Tatsache, dass GO-A004 je 10 Abstufungen für »Ja« und »Nein« vorsah. Anzumerken ist, dass auch wenn bei Ja und Nein jeweils zehn Spalten auf dem Stimmzettel vorgesehen waren, dennoch allein die Reihenfolge der mit »Ja« , »Enthaltung« oder »Nein« gewichteten Kandidaten für die Präferenzbildung berücksichtigt wurden.
Dass die in der ersten Aufstellungsstufe in allen Ländern erzielten (vorläufigen) Ergebnisse bei der zweiten Stufe bekannt sind, schränkt die Autonomie des jeweiligen Landesverbands bei der Aufstellung der Landesliste nicht ein, erweitert aber die Optionen für die Wahl.
Piraten wollen neue Wege beschreiten. Genau das können wir mit dem hier vorgestellten Aufstellungsverfahren. Experimente sollten auch nach korrigierbar sein, wenn sie unverhoffte Ergebnisse liefern. Dem trägt das zweistufige Aufstellungsverfahren Rechnung. Damit können tiefgreifende Verletzungen, wie sie in Berlin durch das gewählte Verfahren auftraten, vermieden oder jedenfalls zum Teil geheilt werden.
Ich bin überzeugt, dieses zweistufige Aufstellungsverfahren ist eine gute Lösung für die notwendigen Landeslisten zur Bundestagswahl.
Es wäre blauäugig, anzunehmen, dass es bei einem einstufigen Verfahren keine Klüngelrunden im Vorfeld und keine Manipulationsversuche geben könnte. Auch die »Zufallsergebnisse« sind sowohl bei einstufigem als auch bei zweistufigem Aufstellungsverfahren zu erwarten. Der Vorteil der zweistufigen Kandidatenaufstellung ist, dass diese Überlegungen öffentlich und damit transparent werden können. Das zweistufige Verfahren eröffnet zudem die Möglichkeit, die in der ersten Stufe entstandenen Prioritäten genauer betrachten und für die zweite Aufstellungsstufe besser bewerten zu können.
Alle aktiven Initiativen des Themas 1461:
Vorschläge der Initiative:
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/1461.html
Das Thema befindet sich jetzt in der Phase “Abstimmung”. Dies bedeutet, dass die Mitglieder der Piratenpartei Deutschland momentan darüber abstimmen können, ob sie den Antrag bzw. die Anträge annehmen oder ablehnen.
Abstimmung: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/vote/list.html?issue_id=1461
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2684.html
Den Landesverbänden der Piratenpartei wird empfohlen, für die Aufstellung der Landeslisten für die Bundestagswahlen ein zweistufiges Verfahren zu wählen. Dabei sollen die Aufstellungsversammlungen der ersten Stufe möglichst in allen Ländern abgeschlossen sein, bevor in der zweiten Stufe über die verbindliche Listenreihenfolge der jeweiligen Landesliste entschieden wird.
Es wird bei einem Bundestagswahlergebnis knapp über 5 % nur eine relativ kleine Zahl von Bundestagsabgeordneten ein Mandat erreichen. Darüber hinaus ist die Wahl an die jeweilige Landesliste gebunden, eine Gesamtentscheidung über die erfolgversprechendsten Kandidaten ist daher sehr schwierig. Ein Wahlergebnis von ca. 5% würde nach dem Blog Matthias Schrades eine Zahl von ca. 30 Bundestagsabgeordneten bedeuten. Es liegt also im Interesse der Piraten, ein Verfahren zu finden, dass eine so kleine Fraktion dennoch möglichst umfassend arbeitsfähig macht.
Zugleich kann ein zweistufiges Aufstellungsverfahren auch dazu beitragen, Erfahrungen mit neuen Wahlverfahren (z.B. Schulze-Methode) für die Kandidatenaufstellung so zu sammeln, dass dadurch eventuell entstehender Unmut in einer zweiten Aufstellungsrunde korrigiert werden kann. Es kann natürlich auch ein Approval Voting benutzt werden. Falls es hier Missverständnisse gegeben hat: Ich plädiere nur in der ersten Stufe für eine neue Wahlmethode. Die traditionelle iterative Aufstellung der Kandidaten könnte aber in der ersten Aufstellungsstufe eine zu starke Bindungswirkung der hier entstehenden Liste verursachen.
Es gehört zu den Eigenschaften der Schulze-Methode, dass sie besonders exponierte und umstrittene Kandidaten eher nicht für hervorgehobene Listenplätze auswählen wird. Dennoch braucht eine gute Fraktion auch Leute, die sich im parlamentarischen Alltag profiliert und wortgewaltig gegen die konkurrierenden Parteien behaupten können.
Wenn es nach der ersten Aufstellungsrunde klar ist, welche chancenreichen Kandidaten denn in den Landesverbänden für einen vorderen Platz ausgewählt wurden, kann man durch kleine Korrekturen der Reihenfolge auch Themengebiete berücksichtigen, die nicht zu den besonders stark vertretenen Themenfeldern in der Piratenpartei gehören. Glaubt mir: Da gibt es bestimmt unter den ersten möglichen Nachrückern einer Liste Leute, die ein piratiges »Exoten-Thema« abdecken können. Warum sollten die nicht die Fraktionsarbeit bereichern?
Nein, es kann nicht darum gehen, eine Kuschelgruppe in den Bundestag zu senden. Aber es ist ja vielleicht doch sinnvoll, dass die Abgeordneten Konflikte angemessen und lösungsorientiert bewältigen. Das lässt sich leichter erreichen, wenn die Kandidaten in einem zweistufigen Verfahren – möglichst eben auch bundesweit – auf die Kooperationsfähigkeit hin betrachtet werden.
Auch beim vorgeschlagenen zweistufigen Verfahren zur Kandidatenaufstellung entscheidet allein der jeweilige Landesverband, wer auf welchem Listenplatz für den Bundestag kandidieren soll. Doch eine bessere Informationsbasis über das sich bundesweit abzeichnende Personaltableau kann zu einer besseren Personalauswahl im einzelnen Landesverband führen.
Bei der jeweils ersten Aufstellungsversammlung sollen so viele Kandidaten wie möglich aufgestellt werden. Peinlichkeiten, dass Mandate nicht besetzt werden können, weil es zu wenige Kandidaten gab, müssen dringend vermieden werden. Kunglers Vorschlag genügend Kandidaten für mindestens 15% Wahlergebnis aufzustellen, mache ich mir ausdrücklich zu eigen. Es können nicht zu viele Kandidaten aufgestellt werden, da man immer damit rechnen muss, dass einzelne Kandidaten nachrücken müssen, weil sich bei dem einen oder anderen die berufliche oder private Perspektive so ändert, dass ein Mandat nicht weiter wahrgenommen werden kann.
Anhand realistischer Schätzungen zum zu erwartenden Wahlerfolg wird die Zahl der Kandidaten entsprechend ihres Stimmergebnisses festgelegt, die bei der zweiten Aufstellungsversammlung noch variabel auf die zu vergebenden Listenplätze verteilt werden können. Dieses Flexibilitäts-Fenster soll nicht größer als die doppelte Zahl der realistischerweise chancenreichen Kandidaten der Landesliste sein. Innerhalb dieses Flexibilitäts-Fensters kann auf eine komplett lineare Ordnung der Kandidaten verzichtet werden. Da die genaue Reihenfolge ja erst in der zweiten Stufe festgelegt wird, ist’s unerheblich, ob hier an irgendeiner Stelle mal zwei Kandidaten ein gleiches Ergebnis erzielt haben.
Für diese erste Stufe scheint mir die Schulze-Methode durchaus gut geeignet, aber auch das bereits »gelernte« Approval-Voting. Die hier genannten Methoden sind ausdrücklich nur als Vorschläge gemeint. Es obliegt den jeweiligen Landesverbänden, sich für ein konkretes Wahlverfahren zu entscheiden.
Innerhalb des Flexibilitäts-Fensters werden die endgültigen Listenplätze auf einer zweiten Aufstellungsversammlung vergeben. Es ist zu erwarten, dass es allenfalls geringe Veränderungen gegenüber der Original-Liste der ersten Aufstellungsversammlung geben wird, aber die Möglichkeit auf die Kandidatenaufstellung in den anderen Landesverbänden reagieren zu können, scheint mir doch sehr sinnvoll. Für diese endgültige Listenaufstellung halte ich das iterative Verfahren analog zu meiner Initiative im Landes-Liquid vor der Aufstellung der Kandidaten für das Abgeordnetenhaus für sinnvoll.
Diese zweistufige Kandidatenaufstellung setzt eine besondere Sorgfalt bei der Protokollierung und im gesamten organisatorischen Ablauf voraus.
Ich rechne mit erheblichen Ergänzungen und Veränderungen im Verlauf der weiteren Debatte …
Diese Initiative geht zurück auf einen Vorschlag, den Matthias Schrade auf der Marina in Kassel zur Diskussion gestellt hat: Gedanken zur Listenaufstellung. Die im Blog vertretenen Auffassungen zu thematischen Erweiterungen einer künftigen Bundestagsfraktion halte ich für sehr sinnvoll. Deshalb habe ich ihn aufgegriffen, obwohl Matthias selbst die Idee nicht mehr weitertreiben mag. Der per Twitter erhobene Vorwurf, die zusätzliche Chance für Kandidaten mit »Exoten«-Themen käme einem Themen-Proporz gleich, trifft nicht zu, da die zweite Stufe allein auf der Basis der in der ersten Stufe bereits ausgewählten Kandidaten getroffen wird.
Ein klein wenig Skepsis möchte ich allerdings bezüglich der vermuteten thematischen Qualifikation einwerfen. Allein eine formale Qualifikation durch Studium heißt nicht automatisch eine belastbare Qualifikation für ein Themengebiet. Besonders groß ist meine Skepsis gegenüber den »Hier, ich«-Piraten, die eine Qualifikation für ein Themenfeld aufgrund besonderer Lautstärke zu behaupten vorgeben.
Mir sind indes einige weitere Punkte eingefallen, die ein solches zweistufiges Aufstellungsverfahren für die Landeslisten zur Bundestagswahl als gute Lösung auszeichnen:
Seit langem wird in der Piratenpartei über neue Wahlmethoden diskutiert. Zu den neuen Verfahren zählt auch die Schulze-Methode. Das zweistufige Aufstellungsverfahren schafft eine gute Möglichkeit, solche Experimente umsetzen und eventuell ungewollte Folgen dennoch eingrenzen zu können. Bei der LMV Berlin zur Kandidaten-Aufstellung für das Abgeordnetenhaus wurde eine modifizierte Variante der Schulze-Methode eingesetzt, die auch Präferenzen innerhalb der »Nein-Stimmen« zuließ: Antrag GO-A004. Der einzige Unterschied gegenüber dem dokumentierten Antrag GO-A005 besteht in der Tatsache, dass GO-A004 je 10 Abstufungen für »Ja« und »Nein« vorsah. Anzumerken ist, dass auch wenn bei Ja und Nein jeweils zehn Spalten auf dem Stimmzettel vorgesehen waren, dennoch allein die Reihenfolge der mit »Ja« , »Enthaltung« oder »Nein« gewichteten Kandidaten für die Präferenzbildung berücksichtigt wurden.
Dass die in der ersten Aufstellungsstufe in allen Ländern erzielten (vorläufigen) Ergebnisse bei der zweiten Stufe bekannt sind, schränkt die Autonomie des jeweiligen Landesverbands bei der Aufstellung der Landesliste nicht ein, erweitert aber die Optionen für die Wahl.
Piraten wollen neue Wege beschreiten. Genau das können wir mit dem hier vorgestellten Aufstellungsverfahren. Experimente sollten auch nach korrigierbar sein, wenn sie unverhoffte Ergebnisse liefern. Dem trägt das zweistufige Aufstellungsverfahren Rechnung. Damit können tiefgreifende Verletzungen, wie sie in Berlin durch das gewählte Verfahren auftraten, vermieden oder jedenfalls zum Teil geheilt werden.
Ich bin überzeugt, dieses zweistufige Aufstellungsverfahren ist eine gute Lösung für die notwendigen Landeslisten zur Bundestagswahl.
Es wäre blauäugig, anzunehmen, dass es bei einem einstufigen Verfahren keine Klüngelrunden im Vorfeld und keine Manipulationsversuche geben könnte. Auch die »Zufallsergebnisse« sind sowohl bei einstufigem als auch bei zweistufigem Aufstellungsverfahren zu erwarten. Der Vorteil der zweistufigen Kandidatenaufstellung ist, dass diese Überlegungen öffentlich und damit transparent werden können. Das zweistufige Verfahren eröffnet zudem die Möglichkeit, die in der ersten Stufe entstandenen Prioritäten genauer betrachten und für die zweite Aufstellungsstufe besser bewerten zu können.
Alle aktiven Initiativen des Themas 1461:
Vorschläge der Initiative:
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/1461.html
Das Thema befindet sich jetzt in der Phase “Abstimmung”. Dies bedeutet, dass die Mitglieder der Piratenpartei Deutschland momentan darüber abstimmen können, ob sie den Antrag bzw. die Anträge annehmen oder ablehnen.
Abstimmung: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/vote/list.html?issue_id=1461
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2685.html
Auf einer Landesmitgliederversammlung wird die jeweilige Landesliste in einem oder mehreren Wahlgängen die zeitlich aber zusammenhängen mit Kandidaten besetzt.
Dazu geeignete Wahlverfahren müssen in einer abgetrennten Abstimmung im Vorfeld von der Versammlung beschlossen werden.
Zeitlich getrennte Wahlgänge die auch noch auf verschiedenen Parteitagen stattfinden um die Kandidatenliste zu besetzen öffnen der Wahlbeeinflussung auf mehreren Ebenen Tür und Tor, unter anderem eben von Befürwortern einiger Kandidaten gegenüber ihrer Mitbewerber als auch die Tatsache das beim zweiten Durchgang nicht exakt dieselben Abstimmenden anwesend sein können.(Zufallsmehrheiten).
Die Möglichkeit strategisch zu wählen wird verbessert wenn es mehrere getrennte Wahlgänge auf zeitlich getrennten Parteitagen gibt, das ist aber nicht was für eine solche wichtige Aufstellunjgswahl erwünschter Effekt ist.
Eine der besseren Alternativen z.B. durch Urwahl bei Beteiligung aller Abstimmberechtigeten Mitglieder eines landesverbandes ist Gegenstand einer weiteren Initiative die in den nächsten Tagen folgen wird.
Bemühe sie zu berücksichtigen verzeiht mir aber das ich als MdA derzeit in der haushaltsberatungszeit extrem knappe Zeitreserven besitze.
Mitinitiatoren sind deshalb erwünscht.
Alle aktiven Initiativen des Themas 1461:
Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/1461.html
Das Thema befindet sich jetzt in der Phase “Eingefroren”. Dies bedeutet, dass sich Antragstexte nicht mehr ändern können. Die Anträge die ausreichend Unterstützer finden, werden in der nächsten Phase abgestimmt.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2685.html
Auf einer Landesmitgliederversammlung wird die jeweilige Landesliste in einem oder mehreren Wahlgängen die zeitlich aber zusammenhängen mit Kandidaten besetzt.
Dazu geeignete Wahlverfahren müssen in einer abgetrennten Abstimmung im Vorfeld von der Versammlung beschlossen werden.
Zeitlich getrennte Wahlgänge die auch noch auf verschiedenen Parteitagen stattfinden um die Kandidatenliste zu besetzen öffnen der Wahlbeeinflussung auf mehreren Ebenen Tür und Tor, unter anderem eben von Befürwortern einiger Kandidaten gegenüber ihrer Mitbewerber als auch die Tatsache das beim zweiten Durchgang nicht exakt dieselben Abstimmenden anwesend sein können.(Zufallsmehrheiten).
Die Möglichkeit strategisch zu wählen wird verbessert wenn es mehrere getrennte Wahlgänge auf zeitlich getrennten Parteitagen gibt, das ist aber nicht was für eine solche wichtige Aufstellunjgswahl erwünschter Effekt ist.
Eine der besseren Alternativen z.B. durch Urwahl bei Beteiligung aller Abstimmberechtigeten Mitglieder eines landesverbandes ist Gegenstand einer weiteren Initiative die in den nächsten Tagen folgen wird.
Bemühe sie zu berücksichtigen verzeiht mir aber das ich als MdA derzeit in der haushaltsberatungszeit extrem knappe Zeitreserven besitze.
Mitinitiatoren sind deshalb erwünscht.
Alle aktiven Initiativen des Themas 1461:
Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/1461.html
Das Thema befindet sich jetzt in der Phase “Eingefroren”. Dies bedeutet, dass sich Antragstexte nicht mehr ändern können. Die Anträge die ausreichend Unterstützer finden, werden in der nächsten Phase abgestimmt.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2684.html
Den Landesverbänden der Piratenpartei wird empfohlen, für die Aufstellung der Landeslisten für die Bundestagswahlen ein zweistufiges Verfahren zu wählen. Dabei sollen die Aufstellungsversammlungen der ersten Stufe möglichst in allen Ländern abgeschlossen sein, bevor in der zweiten Stufe über die verbindliche Listenreihenfolge der jeweiligen Landesliste entschieden wird.
Es wird bei einem Bundestagswahlergebnis knapp über 5 % nur eine relativ kleine Zahl von Bundestagsabgeordneten ein Mandat erreichen. Darüber hinaus ist die Wahl an die jeweilige Landesliste gebunden, eine Gesamtentscheidung über die erfolgversprechendsten Kandidaten ist daher sehr schwierig. Ein Wahlergebnis von ca. 5% würde nach dem Blog Matthias Schrades eine Zahl von ca. 30 Bundestagsabgeordneten bedeuten. Es liegt also im Interesse der Piraten, ein Verfahren zu finden, dass eine so kleine Fraktion dennoch möglichst umfassend arbeitsfähig macht.
Zugleich kann ein zweistufiges Aufstellungsverfahren auch dazu beitragen, Erfahrungen mit neuen Wahlverfahren (z.B. Schulze-Methode) für die Kandidatenaufstellung so zu sammeln, dass dadurch eventuell entstehender Unmut in einer zweiten Aufstellungsrunde korrigiert werden kann. Es kann natürlich auch ein Approval Voting benutzt werden. Falls es hier Missverständnisse gegeben hat: Ich plädiere nur in der ersten Stufe für eine neue Wahlmethode. Die traditionelle iterative Aufstellung der Kandidaten könnte aber in der ersten Aufstellungsstufe eine zu starke Bindungswirkung der hier entstehenden Liste verursachen.
Es gehört zu den Eigenschaften der Schulze-Methode, dass sie besonders exponierte und umstrittene Kandidaten eher nicht für hervorgehobene Listenplätze auswählen wird. Dennoch braucht eine gute Fraktion auch Leute, die sich im parlamentarischen Alltag profiliert und wortgewaltig gegen die konkurrierenden Parteien behaupten können.
Wenn es nach der ersten Aufstellungsrunde klar ist, welche chancenreichen Kandidaten denn in den Landesverbänden für einen vorderen Platz ausgewählt wurden, kann man durch kleine Korrekturen der Reihenfolge auch Themengebiete berücksichtigen, die nicht zu den besonders stark vertretenen Themenfeldern in der Piratenpartei gehören. Glaubt mir: Da gibt es bestimmt unter den ersten möglichen Nachrückern einer Liste Leute, die ein piratiges »Exoten-Thema« abdecken können. Warum sollten die nicht die Fraktionsarbeit bereichern?
Nein, es kann nicht darum gehen, eine Kuschelgruppe in den Bundestag zu senden. Aber es ist ja vielleicht doch sinnvoll, dass die Abgeordneten Konflikte angemessen und lösungsorientiert bewältigen. Das lässt sich leichter erreichen, wenn die Kandidaten in einem zweistufigen Verfahren – möglichst eben auch bundesweit – auf die Kooperationsfähigkeit hin betrachtet werden.
Auch beim vorgeschlagenen zweistufigen Verfahren zur Kandidatenaufstellung entscheidet allein der jeweilige Landesverband, wer auf welchem Listenplatz für den Bundestag kandidieren soll. Doch eine bessere Informationsbasis über das sich bundesweit abzeichnende Personaltableau kann zu einer besseren Personalauswahl im einzelnen Landesverband führen.
Bei der jeweils ersten Aufstellungsversammlung sollen so viele Kandidaten wie möglich aufgestellt werden. Peinlichkeiten, dass Mandate nicht besetzt werden können, weil es zu wenige Kandidaten gab, müssen dringend vermieden werden. Kunglers Vorschlag genügend Kandidaten für mindestens 15% Wahlergebnis aufzustellen, mache ich mir ausdrücklich zu eigen. Es können nicht zu viele Kandidaten aufgestellt werden, da man immer damit rechnen muss, dass einzelne Kandidaten nachrücken müssen, weil sich bei dem einen oder anderen die berufliche oder private Perspektive so ändert, dass ein Mandat nicht weiter wahrgenommen werden kann.
Anhand realistischer Schätzungen zum zu erwartenden Wahlerfolg wird die Zahl der Kandidaten entsprechend ihres Stimmergebnisses festgelegt, die bei der zweiten Aufstellungsversammlung noch variabel auf die zu vergebenden Listenplätze verteilt werden können. Dieses Flexibilitäts-Fenster soll nicht größer als die doppelte Zahl der realistischerweise chancenreichen Kandidaten der Landesliste sein. Innerhalb dieses Flexibilitäts-Fensters kann auf eine komplett lineare Ordnung der Kandidaten verzichtet werden. Da die genaue Reihenfolge ja erst in der zweiten Stufe festgelegt wird, ist’s unerheblich, ob hier an irgendeiner Stelle mal zwei Kandidaten ein gleiches Ergebnis erzielt haben.
Für diese erste Stufe scheint mir die Schulze-Methode durchaus gut geeignet, aber auch das bereits »gelernte« Approval-Voting. Die hier genannten Methoden sind ausdrücklich nur als Vorschläge gemeint. Es obliegt den jeweiligen Landesverbänden, sich für ein konkretes Wahlverfahren zu entscheiden.
Innerhalb des Flexibilitäts-Fensters werden die endgültigen Listenplätze auf einer zweiten Aufstellungsversammlung vergeben. Es ist zu erwarten, dass es allenfalls geringe Veränderungen gegenüber der Original-Liste der ersten Aufstellungsversammlung geben wird, aber die Möglichkeit auf die Kandidatenaufstellung in den anderen Landesverbänden reagieren zu können, scheint mir doch sehr sinnvoll. Für diese endgültige Listenaufstellung halte ich das iterative Verfahren analog zu meiner Initiative im Landes-Liquid vor der Aufstellung der Kandidaten für das Abgeordnetenhaus für sinnvoll.
Diese zweistufige Kandidatenaufstellung setzt eine besondere Sorgfalt bei der Protokollierung und im gesamten organisatorischen Ablauf voraus.
Ich rechne mit erheblichen Ergänzungen und Veränderungen im Verlauf der weiteren Debatte …
Diese Initiative geht zurück auf einen Vorschlag, den Matthias Schrade auf der Marina in Kassel zur Diskussion gestellt hat: Gedanken zur Listenaufstellung. Die im Blog vertretenen Auffassungen zu thematischen Erweiterungen einer künftigen Bundestagsfraktion halte ich für sehr sinnvoll. Deshalb habe ich ihn aufgegriffen, obwohl Matthias selbst die Idee nicht mehr weitertreiben mag. Der per Twitter erhobene Vorwurf, die zusätzliche Chance für Kandidaten mit »Exoten«-Themen käme einem Themen-Proporz gleich, trifft nicht zu, da die zweite Stufe allein auf der Basis der in der ersten Stufe bereits ausgewählten Kandidaten getroffen wird.
Ein klein wenig Skepsis möchte ich allerdings bezüglich der vermuteten thematischen Qualifikation einwerfen. Allein eine formale Qualifikation durch Studium heißt nicht automatisch eine belastbare Qualifikation für ein Themengebiet. Besonders groß ist meine Skepsis gegenüber den »Hier, ich«-Piraten, die eine Qualifikation für ein Themenfeld aufgrund besonderer Lautstärke zu behaupten vorgeben.
Mir sind indes einige weitere Punkte eingefallen, die ein solches zweistufiges Aufstellungsverfahren für die Landeslisten zur Bundestagswahl als gute Lösung auszeichnen:
Seit langem wird in der Piratenpartei über neue Wahlmethoden diskutiert. Zu den neuen Verfahren zählt auch die Schulze-Methode. Das zweistufige Aufstellungsverfahren schafft eine gute Möglichkeit, solche Experimente umsetzen und eventuell ungewollte Folgen dennoch eingrenzen zu können. Bei der LMV Berlin zur Kandidaten-Aufstellung für das Abgeordnetenhaus wurde eine modifizierte Variante der Schulze-Methode eingesetzt, die auch Präferenzen innerhalb der »Nein-Stimmen« zuließ: Antrag GO-A004. Der einzige Unterschied gegenüber dem dokumentierten Antrag GO-A005 besteht in der Tatsache, dass GO-A004 je 10 Abstufungen für »Ja« und »Nein« vorsah. Anzumerken ist, dass auch wenn bei Ja und Nein jeweils zehn Spalten auf dem Stimmzettel vorgesehen waren, dennoch allein die Reihenfolge der mit »Ja« , »Enthaltung« oder »Nein« gewichteten Kandidaten für die Präferenzbildung berücksichtigt wurden.
Dass die in der ersten Aufstellungsstufe in allen Ländern erzielten (vorläufigen) Ergebnisse bei der zweiten Stufe bekannt sind, schränkt die Autonomie des jeweiligen Landesverbands bei der Aufstellung der Landesliste nicht ein, erweitert aber die Optionen für die Wahl.
Piraten wollen neue Wege beschreiten. Genau das können wir mit dem hier vorgestellten Aufstellungsverfahren. Experimente sollten auch nach korrigierbar sein, wenn sie unverhoffte Ergebnisse liefern. Dem trägt das zweistufige Aufstellungsverfahren Rechnung. Damit können tiefgreifende Verletzungen, wie sie in Berlin durch das gewählte Verfahren auftraten, vermieden oder jedenfalls zum Teil geheilt werden.
Ich bin überzeugt, dieses zweistufige Aufstellungsverfahren ist eine gute Lösung für die notwendigen Landeslisten zur Bundestagswahl.
Es wäre blauäugig, anzunehmen, dass es bei einem einstufigen Verfahren keine Klüngelrunden im Vorfeld und keine Manipulationsversuche geben könnte. Auch die »Zufallsergebnisse« sind sowohl bei einstufigem als auch bei zweistufigem Aufstellungsverfahren zu erwarten. Der Vorteil der zweistufigen Kandidatenaufstellung ist, dass diese Überlegungen öffentlich und damit transparent werden können. Das zweistufige Verfahren eröffnet zudem die Möglichkeit, die in der ersten Stufe entstandenen Prioritäten genauer betrachten und für die zweite Aufstellungsstufe besser bewerten zu können.
Alle aktiven Initiativen des Themas 1461:
Vorschläge der Initiative:
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/1461.html
Der Initiativtext wurde geändert.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2684.html
Den Landesverbänden der Piratenpartei wird empfohlen, für die Aufstellung der Landeslisten für die Bundestagswahlen ein zweistufiges Verfahren zu wählen. Dabei sollen die Aufstellungsversammlungen der ersten Stufe möglichst in allen Ländern abgeschlossen sein, bevor in der zweiten Stufe über die verbindliche Listenreihenfolge der jeweiligen Landesliste entschieden wird.
Es wird bei einem Bundestagswahlergebnis knapp über 5 % nur eine relativ kleine Zahl von Bundestagsabgeordneten ein Mandat erreichen. Darüber hinaus ist die Wahl an die jeweilige Landesliste gebunden, eine Gesamtentscheidung über die erfolgversprechendsten Kandidaten ist daher sehr schwierig. Ein Wahlergebnis von ca. 5% würde nach dem Blog Matthias Schrades eine Zahl von ca. 30 Bundestagsabgeordneten bedeuten. Es liegt also im Interesse der Piraten, ein Verfahren zu finden, dass eine so kleine Fraktion dennoch möglichst umfassend arbeitsfähig macht.
Zugleich kann ein zweistufiges Aufstellungsverfahren auch dazu beitragen, Erfahrungen mit neuen Wahlverfahren (z.B. Schulze-Methode) für die Kandidatenaufstellung so zu sammeln, dass dadurch eventuell entstehender Unmut in einer zweiten Aufstellungsrunde korrigiert werden kann. Es kann natürlich auch ein Approval Voting benutzt werden. Falls es hier Missverständnisse gegeben hat: Ich plädiere nur in der ersten Stufe für eine neue Wahlmethode. Die traditionelle iterative Aufstellung der Kandidaten könnte aber in der ersten Aufstellungsstufe eine zu starke Bindungswirkung der hier entstehenden Liste verursachen.
Es gehört zu den Eigenschaften der Schulze-Methode, dass sie besonders exponierte und umstrittene Kandidaten eher nicht für hervorgehobene Listenplätze auswählen wird. Dennoch braucht eine gute Fraktion auch Leute, die sich im parlamentarischen Alltag profiliert und wortgewaltig gegen die konkurrierenden Parteien behaupten können.
Wenn es nach der ersten Aufstellungsrunde klar ist, welche chancenreichen Kandidaten denn in den Landesverbänden für einen vorderen Platz ausgewählt wurden, kann man durch kleine Korrekturen der Reihenfolge auch Themengebiete berücksichtigen, die nicht zu den besonders stark vertretenen Themenfeldern in der Piratenpartei gehören. Glaubt mir: Da gibt es bestimmt unter den ersten möglichen Nachrückern einer Liste Leute, die ein piratiges »Exoten-Thema« abdecken können. Warum sollten die nicht die Fraktionsarbeit bereichern?
Nein, es kann nicht darum gehen, eine Kuschelgruppe in den Bundestag zu senden. Aber es ist ja vielleicht doch sinnvoll, dass die Abgeordneten Konflikte angemessen und lösungsorientiert bewältigen. Das lässt sich leichter erreichen, wenn die Kandidaten in einem zweistufigen Verfahren – möglichst eben auch bundesweit – auf die Kooperationsfähigkeit hin betrachtet werden.
Auch beim vorgeschlagenen zweistufigen Verfahren zur Kandidatenaufstellung entscheidet allein der jeweilige Landesverband, wer auf welchem Listenplatz für den Bundestag kandidieren soll. Doch eine bessere Informationsbasis über das sich bundesweit abzeichnende Personaltableau kann zu einer besseren Personalauswahl im einzelnen Landesverband führen.
Bei der jeweils ersten Aufstellungsversammlung sollen so viele Kandidaten wie möglich aufgestellt werden. Peinlichkeiten, dass Mandate nicht besetzt werden können, weil es zu wenige Kandidaten gab, müssen dringend vermieden werden. Kunglers Vorschlag genügend Kandidaten für mindestens 15% Wahlergebnis aufzustellen, mache ich mir ausdrücklich zu eigen. Es können nicht zu viele Kandidaten aufgestellt werden, da man immer damit rechnen muss, dass einzelne Kandidaten nachrücken müssen, weil sich bei dem einen oder anderen die berufliche oder private Perspektive so ändert, dass ein Mandat nicht weiter wahrgenommen werden kann.
Anhand realistischer Schätzungen zum zu erwartenden Wahlerfolg wird die Zahl der Kandidaten entsprechend ihres Stimmergebnisses festgelegt, die bei der zweiten Aufstellungsversammlung noch variabel auf die zu vergebenden Listenplätze verteilt werden können. Dieses Flexibilitäts-Fenster soll nicht größer als die doppelte Zahl der realistischerweise chancenreichen Kandidaten der Landesliste sein. Innerhalb dieses Flexibilitäts-Fensters kann auf eine komplett lineare Ordnung der Kandidaten verzichtet werden. Da die genaue Reihenfolge ja erst in der zweiten Stufe festgelegt wird, ist’s unerheblich, ob hier an irgendeiner Stelle mal zwei Kandidaten ein gleiches Ergebnis erzielt haben.
Für diese erste Stufe scheint mir die Schulze-Methode durchaus gut geeignet, aber auch das bereits »gelernte« Approval-Voting. Die hier genannten Methoden sind ausdrücklich nur als Vorschläge gemeint. Es obliegt den jeweiligen Landesverbänden, sich für ein konkretes Wahlverfahren zu entscheiden.
Innerhalb des Flexibilitäts-Fensters werden die endgültigen Listenplätze auf einer zweiten Aufstellungsversammlung vergeben. Es ist zu erwarten, dass es allenfalls geringe Veränderungen gegenüber der Original-Liste der ersten Aufstellungsversammlung geben wird, aber die Möglichkeit auf die Kandidatenaufstellung in den anderen Landesverbänden reagieren zu können, scheint mir doch sehr sinnvoll. Für diese endgültige Listenaufstellung halte ich das iterative Verfahren analog zu meiner Initiative im Landes-Liquid vor der Aufstellung der Kandidaten für das Abgeordnetenhaus für sinnvoll.
Diese zweistufige Kandidatenaufstellung setzt eine besondere Sorgfalt bei der Protokollierung und im gesamten organisatorischen Ablauf voraus.
Ich rechne mit erheblichen Ergänzungen und Veränderungen im Verlauf der weiteren Debatte …
Diese Initiative geht zurück auf einen Vorschlag, den Matthias Schrade auf der Marina in Kassel zur Diskussion gestellt hat: Gedanken zur Listenaufstellung. Die im Blog vertretenen Auffassungen zu thematischen Erweiterungen einer künftigen Bundestagsfraktion halte ich für sehr sinnvoll. Deshalb habe ich ihn aufgegriffen, obwohl Matthias selbst die Idee nicht mehr weitertreiben mag. Der per Twitter erhobene Vorwurf, die zusätzliche Chance für Kandidaten mit »Exoten«-Themen käme einem Themen-Proporz gleich, trifft nicht zu, da die zweite Stufe allein auf der Basis der in der ersten Stufe bereits ausgewählten Kandidaten getroffen wird.
Ein klein wenig Skepsis möchte ich allerdings bezüglich der vermuteten thematischen Qualifikation einwerfen. Allein eine formale Qualifikation durch Studium heißt nicht automatisch eine belastbare Qualifikation für ein Themengebiet. Besonders groß ist meine Skepsis gegenüber den »Hier, ich«-Piraten, die eine Qualifikation für ein Themenfeld aufgrund besonderer Lautstärke zu behaupten vorgeben.
Mir sind indes einige weitere Punkte eingefallen, die ein solches zweistufiges Aufstellungsverfahren für die Landeslisten zur Bundestagswahl als gute Lösung auszeichnen:
Seit langem wird in der Piratenpartei über neue Wahlmethoden diskutiert. Zu den neuen Verfahren zählt auch die Schulze-Methode. Das zweistufige Aufstellungsverfahren schafft eine gute Möglichkeit, solche Experimente umsetzen und eventuell ungewollte Folgen dennoch eingrenzen zu können. Bei der LMV Berlin zur Kandidaten-Aufstellung für das Abgeordnetenhaus wurde eine modifizierte Variante der Schulze-Methode eingesetzt, die auch Präferenzen innerhalb der »Nein-Stimmen« zuließ: Antrag GO-A004. Der einzige Unterschied gegenüber dem dokumentierten Antrag GO-A005 besteht in der Tatsache, dass GO-A004 je 10 Abstufungen für »Ja« und »Nein« vorsah. Anzumerken ist, dass auch wenn bei Ja und Nein jeweils zehn Spalten auf dem Stimmzettel vorgesehen waren, dennoch allein die Reihenfolge der mit »Ja« , »Enthaltung« oder »Nein« gewichteten Kandidaten für die Präferenzbildung berücksichtigt wurden.
Dass die in der ersten Aufstellungsstufe in allen Ländern erzielten (vorläufigen) Ergebnisse bei der zweiten Stufe bekannt sind, schränkt die Autonomie des jeweiligen Landesverbands bei der Aufstellung der Landesliste nicht ein, erweitert aber die Optionen für die Wahl.
Piraten wollen neue Wege beschreiten. Genau das können wir mit dem hier vorgestellten Aufstellungsverfahren. Experimente sollten auch nach korrigierbar sein, wenn sie unverhoffte Ergebnisse liefern. Dem trägt das zweistufige Aufstellungsverfahren Rechnung. Damit können tiefgreifende Verletzungen, wie sie in Berlin durch das gewählte Verfahren auftraten, vermieden oder jedenfalls zum Teil geheilt werden.
Ich bin überzeugt, dieses zweistufige Aufstellungsverfahren ist eine gute Lösung für die notwendigen Landeslisten zur Bundestagswahl.
Es wäre blauäugig, anzunehmen, dass es bei einem einstufigen Verfahren keine Klüngelrunden im Vorfeld und keine Manipulationsversuche geben könnte. Auch die »Zufallsergebnisse« sind sowohl bei einstufigem als auch bei zweistufigem Aufstellungsverfahren zu erwarten. Der Vorteil der zweistufigen Kandidatenaufstellung ist, dass diese Überlegungen öffentlich und damit transparent werden können. Das zweistufige Verfahren eröffnet zudem die Möglichkeit, die in der ersten Stufe entstandenen Prioritäten genauer betrachten und für die zweite Aufstellungsstufe besser bewerten zu können.
Alle aktiven Initiativen des Themas 1461:
Vorschläge der Initiative:
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/1461.html
Vorschlag: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/suggestion/show/5290.html
Kein Verfahren kann die Arbeitsfähigkeit einer Fraktion beeinflussen, diese ist abhängig von den Personen, die eine Fraktion bilden und von deren Fähigkeiten sich auf die Situation einzustellen. Bitte den Bezug rausnehmen, dass durch dieses Verfahren eine bessere Arbeitsfähigkeit einer Fraktion erreicht werden soll
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2684.html
Den Landesverbänden der Piratenpartei wird empfohlen, für die Aufstellung der Landeslisten für die Bundestagswahlen ein zweistufiges Verfahren zu wählen. Dabei sollen die Aufstellungsversammlungen der ersten Stufe möglichst in allen Ländern abgeschlossen sein, bevor in der zweiten Stufe über die verbindliche Listenreihenfolge der jeweiligen Landesliste entschieden wird.
Es wird bei einem Bundestagswahlergebnis knapp über 5 % nur eine relativ kleine Zahl von Bundestagsabgeordneten ein Mandat erreichen. Darüber hinaus ist die Wahl an die jeweilige Landesliste gebunden, eine Gesamtentscheidung über die erfolgversprechendsten Kandidaten ist daher sehr schwierig. Ein Wahlergebnis von ca. 5% würde nach dem Blog Matthias Schrades eine Zahl von ca. 30 Bundestagsabgeordneten bedeuten. Es liegt also im Interesse der Piraten, ein Verfahren zu finden, dass eine so kleine Fraktion dennoch möglichst umfassend arbeitsfähig macht.
Zugleich kann ein zweistufiges Aufstellungsverfahren auch dazu beitragen, Erfahrungen mit neuen Wahlverfahren (Schulze-Methode) für die Kandidatenaufstellung so zu sammeln, dass dadurch eventuell entstehender Unmut in einer zweiten Aufstellungsrunde korrigiert werden kann. Es kann natürlich auch ein Approval Voting benutzt werden. Falls es hier Missverständnisse gegeben hat: Ich plädiere nur in der ersten Stufe für eine neue Wahlmethode. Die traditionelle iterative Aufstellung der Kandidaten könnte aber eine zu starke Bindungswirkung der hier entstehenden Liste verursachen.
Es gehört zu den Eigenschaften der Schulze-Methode, dass sie besonders exponierte und umstrittene Kandidaten eher nicht für hervorgehobene Listenplätze auswählen wird. Dennoch braucht eine gute Fraktion auch Leute, die sich im parlamentarischen Alltag profiliert und wortgewaltig gegen die konkurrierenden Parteien behaupten können.
Wenn es nach der ersten Aufstellungsrunde klar ist, welche chancenreichen Kandidaten denn in den Landesverbänden für einen vorderen Platz ausgewählt wurden, kann man durch kleine Korrekturen der Reihenfolge auch Themengebiete berücksichtigen, die nicht zu den besonders stark vertretenen Themenfeldern in der Piratenpartei gehören. Glaubt mir: Da gibt es bestimmt unter den ersten möglichen Nachrückern einer Liste Leute, die ein piratiges »Exoten-Thema« abdecken können. Warum sollten die nicht die Fraktionsarbeit bereichern?
Nein, es kann nicht darum gehen, eine Kuschelgruppe in den Bundestag zu senden. Aber es ist ja vielleicht doch sinnvoll, dass die Abgeordneten Konflikte angemessen und lösungsorientiert bewältigen. Das lässt sich leichter erreichen, wenn die Kandidaten in einem zweistufigen Verfahren – möglichst eben auch bundesweit – auf die Kooperationsfähigkeit hin betrachtet werden.
Auch beim vorgeschlagenen zweistufigen Verfahren zur Kandidatenaufstellung entscheidet allein der jeweilige Landesverband, wer auf welchem Listenplatz für den Bundestag kandidieren soll. Doch eine bessere Informationsbasis über das sich bundesweit abzeichnende Personaltableau kann zu einer besseren Personalauswahl im einzelnen Landesverband führen.
Bei der jeweils ersten Aufstellungsversammlung sollen so viele Kandidaten wie möglich aufgestellt werden. Peinlichkeiten, dass Mandate nicht besetzt werden können, weil es zu wenige Kandidaten gab, müssen dringend vermieden werden. Kunglers Vorschlag genügend Kandidaten für mindestens 15% Wahlergebnis aufzustellen, mache ich mir ausdrücklich zu eigen. Es können nicht zu viele Kandidaten aufgestellt werden, da man immer damit rechnen muss, dass einzelne Kandidaten nachrücken müssen, weil sich bei dem einen oder anderen die berufliche oder private Perspektive so ändert, dass ein Mandat nicht weiter wahrgenommen werden kann.
Anhand realistischer Schätzungen zum zu erwartenden Wahlerfolg wird die Zahl der Kandidaten entsprechend ihres Stimmergebnisses festgelegt, die bei der zweiten Aufstellungsversammlung noch variabel auf die zu vergebenden Listenplätze verteilt werden können. Dieses Flexibilitäts-Fenster soll nicht größer als die doppelte Zahl der realistischerweise chancenreichen Kandidaten der Landesliste sein. Innerhalb dieses Flexibilitäts-Fensters kann auf eine komplett lineare Ordnung der Kandidaten verzichtet werden. Da die genaue Reihenfolge ja erst in der zweiten Stufe festgelegt wird, ist’s unerheblich, ob hier an irgendeiner Stelle mal zwei Kandidaten ein gleiches Ergebnis erzielt haben.
Für diese erste Stufe scheint mir die Schulze-Methode durchaus gut geeignet, aber auch das bereits »gelernte« Approval-Voting. Die hier genannten Methoden sind ausdrücklich nur als Vorschläge gemeint. Es obliegt den jeweiligen Landesverbänden, sich für ein konkretes Wahlverfahren zu entscheiden.
Innerhalb des Flexibilitäts-Fensters werden die endgültigen Listenplätze auf einer zweiten Aufstellungsversammlung vergeben. Es ist zu erwarten, dass es allenfalls geringe Veränderungen gegenüber der Original-ListeM der ersten Aufstellungsversammlung geben wird, aber die Möglichkeit auf die Kandidatenaufstellung in den anderen Landesverbänden reagieren zu können, scheint mir doch sehr sinnvoll. Für diese endgültige Listenaufstellung halte ich das iterative Verfahren analog zu meiner Initiative im Landes-Liquid vor der Aufstellung der Kandidaten für das Abgeordnetenhaus für sinnvoll.
Diese zweistufige Kandidatenaufstellung setzt eine besondere Sorgfalt bei der Protokollierung und im gesamten organisatorischen Ablauf voraus.
Ich rechne mit erheblichen Ergänzungen und Veränderungen im Verlauf der weiteren Debatte …
Diese Initiative geht zurück auf einen Vorschlag, den Matthias Schrade auf der Marina in Kassel zur Diskussion gestellt hat: Gedanken zur Listenaufstellung. Die im Blog vertretenen Auffassungen zu thematischen Erweiterungen einer künftigen Bundestagsfraktion halte ich für sehr sinnvoll. Deshalb habe ich ihn aufgegriffen, obwohl Matthias selbst die Idee nicht mehr weitertreiben mag. Der per Twitter erhobene Vorwurf, die zusätzliche Chance für Kandidaten mit »Exoten«-Themen käme einem Themen-Proporz gleich, trifft nicht zu, da die zweite Stufe allein auf der Basis der in der ersten Stufe bereits ausgewählten Kandidaten getroffen wird.
Ein klein wenig Skepsis möchte ich allerdings bezüglich der vermuteten thematischen Qualifikation einwerfen. Allein eine formale Qualifikation durch Studium heißt nicht automatisch eine belastbare Qualifikation für ein Themengebiet. Besonders groß ist meine Skepsis gegenüber den »Hier, ich«-Piraten, die eine Qualifikation für ein Themenfeld aufgrund besonderer Lautstärke zu behaupten vorgeben.
Mir sind indes einige weitere Punkte eingefallen, die ein solches zweistufiges Aufstellungsverfahren für die Landeslisten zur Bundestagswahl als gute Lösung auszeichnen:
Seit langem wird in der Piratenpartei über neue Wahlmethoden diskutiert. Zu den neuen Verfahren zählt auch die Schulze-Methode. Das zweistufige Aufstellungsverfahren schafft eine gute Möglichkeit, solche Experimente umsetzen und eventuell ungewollte Folgen dennoch eingrenzen zu können. Bei der LMV Berlin zur Kandidaten-Aufstellung für das Abgeordnetenhaus wurde eine modifizierte Variante der Schulze-Methode eingesetzt, die auch Präferenzen innerhalb der »Nein-Stimmen« zuließ: Antrag GO-A004. Der einzige Unterschied gegenüber dem dokumentierten Antrag GO-A005 besteht in der Tatsache, dass GO-A004 je 10 Abstufungen für »Ja« und »Nein« vorsah. Anzumerken ist, dass auch wenn bei Ja und Nein jeweils zehn Spalten auf dem Stimmzettel vorgesehen waren, dennoch allein die Reihenfolge der mit »Ja« , »Enthaltung« oder »Nein« gewichteten Kandidaten für die Präferenzbildung berücksichtigt wurden.
Dass die in der ersten Aufstellungsstufe in allen Ländern erzielten (vorläufigen) Ergebnisse bei der zweiten Stufe bekannt sind, schränkt die Autonomie des jeweiligen Landesverbands bei der Aufstellung der Landesliste nicht ein, erweitert aber die Optionen für die Wahl.
Piraten wollen neue Wege beschreiten. Genau das können wir mit dem hier vorgestellten Aufstellungsverfahren. Experimente sollten auch nach korrigierbar sein, wenn sie unverhoffte Ergebnisse liefern. Dem trägt das zweistufige Aufstellungsverfahren Rechnung. Damit können tiefgreifende Verletzungen, wie sie in Berlin durch das gewählte Verfahren auftraten, vermieden oder jedenfalls zum Teil geheilt werden.
Ich bin überzeugt, dieses zweistufige Aufstellungsverfahren ist eine gute Lösung für die notwendigen Landeslisten zur Bundestagswahl.
Alle aktiven Initiativen des Themas 1461:
Vorschläge der Initiative:
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/1461.html
Der Initiativtext wurde geändert.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2684.html
Den Landesverbänden der Piratenpartei wird empfohlen, für die Aufstellung der Landeslisten für die Bundestagswahlen ein zweistufiges Verfahren zu wählen. Dabei sollen die Aufstellungsversammlungen der ersten Stufe möglichst in allen Ländern abgeschlossen sein, bevor in der zweiten Stufe über die verbindliche Listenreihenfolge der jeweiligen Landesliste entschieden wird.
Es wird bei einem Bundestagswahlergebnis knapp über 5 % nur eine relativ kleine Zahl von Bundestagsabgeordneten ein Mandat erreichen. Darüber hinaus ist die Wahl an die jeweilige Landesliste gebunden, eine Gesamtentscheidung über die erfolgversprechendsten Kandidaten ist daher sehr schwierig. Ein Wahlergebnis von ca. 5% würde nach dem Blog Matthias Schrades eine Zahl von ca. 30 Bundestagsabgeordneten bedeuten. Es liegt also im Interesse der Piraten, ein Verfahren zu finden, dass eine so kleine Fraktion dennoch möglichst umfassend arbeitsfähig macht.
Zugleich kann ein zweistufiges Aufstellungsverfahren auch dazu beitragen, Erfahrungen mit neuen Wahlverfahren (Schulze-Methode) für die Kandidatenaufstellung so zu sammeln, dass dadurch eventuell entstehender Unmut in einer zweiten Aufstellungsrunde korrigiert werden kann. Es kann natürlich auch ein Approval Voting benutzt werden. Falls es hier Missverständnisse gegeben hat: Ich plädiere nur in der ersten Stufe für eine neue Wahlmethode. Die traditionelle iterative Aufstellung der Kandidaten könnte aber eine zu starke Bindungswirkung der hier entstehenden Liste verursachen.
Es gehört zu den Eigenschaften der Schulze-Methode, dass sie besonders exponierte und umstrittene Kandidaten eher nicht für hervorgehobene Listenplätze auswählen wird. Dennoch braucht eine gute Fraktion auch Leute, die sich im parlamentarischen Alltag profiliert und wortgewaltig gegen die konkurrierenden Parteien behaupten können.
Wenn es nach der ersten Aufstellungsrunde klar ist, welche chancenreichen Kandidaten denn in den Landesverbänden für einen vorderen Platz ausgewählt wurden, kann man durch kleine Korrekturen der Reihenfolge auch Themengebiete berücksichtigen, die nicht zu den besonders stark vertretenen Themenfeldern in der Piratenpartei gehören. Glaubt mir: Da gibt es bestimmt unter den ersten möglichen Nachrückern einer Liste Leute, die ein piratiges »Exoten-Thema« abdecken können. Warum sollten die nicht die Fraktionsarbeit bereichern?
Nein, es kann nicht darum gehen, eine Kuschelgruppe in den Bundestag zu senden. Aber es ist ja vielleicht doch sinnvoll, dass die Abgeordneten Konflikte angemessen und lösungsorientiert bewältigen. Das lässt sich leichter erreichen, wenn die Kandidaten in einem zweistufigen Verfahren – möglichst eben auch bundesweit – auf die Kooperationsfähigkeit hin betrachtet werden.
Auch beim vorgeschlagenen zweistufigen Verfahren zur Kandidatenaufstellung entscheidet allein der jeweilige Landesverband, wer auf welchem Listenplatz für den Bundestag kandidieren soll. Doch eine bessere Informationsbasis über das sich bundesweit abzeichnende Personaltableau kann zu einer besseren Personalauswahl im einzelnen Landesverband führen.
Bei der jeweils ersten Aufstellungsversammlung sollen so viele Kandidaten wie möglich aufgestellt werden. Peinlichkeiten, dass Mandate nicht besetzt werden können, weil es zu wenige Kandidaten gab, müssen dringend vermieden werden. Kunglers Vorschlag genügend Kandidaten für mindestens 15% Wahlergebnis aufzustellen, mache ich mir ausdrücklich zu eigen. Es können nicht zu viele Kandidaten aufgestellt werden, da man immer damit rechnen muss, dass einzelne Kandidaten nachrücken müssen, weil sich bei dem einen oder anderen die berufliche oder private Perspektive so ändert, dass ein Mandat nicht weiter wahrgenommen werden kann.
Anhand realistischer Schätzungen zum zu erwartenden Wahlerfolg wird die Zahl der Kandidaten entsprechend ihres Stimmergebnisses festgelegt, die bei der zweiten Aufstellungsversammlung noch variabel auf die zu vergebenden Listenplätze verteilt werden können. Dieses Flexibilitäts-Fenster soll nicht größer als die doppelte Zahl der realistischerweise chancenreichen Kandidaten der Landesliste sein. Innerhalb dieses Flexibilitäts-Fensters kann auf eine komplett lineare Ordnung der Kandidaten verzichtet werden. Da die genaue Reihenfolge ja erst in der zweiten Stufe festgelegt wird, ist’s unerheblich, ob hier an irgendeiner Stelle mal zwei Kandidaten ein gleiches Ergebnis erzielt haben.
Für diese erste Stufe scheint mir die Schulze-Methode durchaus gut geeignet, aber auch das bereits »gelernte« Approval-Voting. Die hier genannten Methoden sind ausdrücklich nur als Vorschläge gemeint. Es obliegt den jeweiligen Landesverbänden, sich für ein konkretes Wahlverfahren zu entscheiden.
Innerhalb des Flexibilitäts-Fensters werden die endgültigen Listenplätze auf einer zweiten Aufstellungsversammlung vergeben. Es ist zu erwarten, dass es allenfalls geringe Veränderungen gegenüber der Original-ListeM der ersten Aufstellungsversammlung geben wird, aber die Möglichkeit auf die Kandidatenaufstellung in den anderen Landesverbänden reagieren zu können, scheint mir doch sehr sinnvoll. Für diese endgültige Listenaufstellung halte ich das iterative Verfahren analog zu meiner Initiative im Landes-Liquid vor der Aufstellung der Kandidaten für das Abgeordnetenhaus für sinnvoll.
Diese zweistufige Kandidatenaufstellung setzt eine besondere Sorgfalt bei der Protokollierung und im gesamten organisatorischen Ablauf voraus.
Ich rechne mit erheblichen Ergänzungen und Veränderungen im Verlauf der weiteren Debatte …
Diese Initiative geht zurück auf einen Vorschlag, den Matthias Schrade auf der Marina in Kassel zur Diskussion gestellt hat: Gedanken zur Listenaufstellung. Die im Blog vertretenen Auffassungen zu thematischen Erweiterungen einer künftigen Bundestagsfraktion halte ich für sehr sinnvoll. Deshalb habe ich ihn aufgegriffen, obwohl Matthias selbst die Idee nicht mehr weitertreiben mag. Der per Twitter erhobene Vorwurf, die zusätzliche Chance für Kandidaten mit »Exoten«-Themen käme einem Themen-Proporz gleich, trifft nicht zu, da die zweite Stufe allein auf der Basis der in der ersten Stufe bereits ausgewählten Kandidaten getroffen wird.
Ein klein wenig Skepsis möchte ich allerdings bezüglich der vermuteten thematischen Qualifikation einwerfen. Allein eine formale Qualifikation durch Studium heißt nicht automatisch eine belastbare Qualifikation für ein Themengebiet. Besonders groß ist meine Skepsis gegenüber den »Hier, ich«-Piraten, die eine Qualifikation für ein Themenfeld aufgrund besonderer Lautstärke zu behaupten vorgeben.
Mir sind indes einige weitere Punkte eingefallen, die ein solches zweistufiges Aufstellungsverfahren für die Landeslisten zur Bundestagswahl als gute Lösung auszeichnen:
Seit langem wird in der Piratenpartei über neue Wahlmethoden diskutiert. Zu den neuen Verfahren zählt auch die Schulze-Methode. Das zweistufige Aufstellungsverfahren schafft eine gute Möglichkeit, solche Experimente umsetzen und eventuell ungewollte Folgen dennoch eingrenzen zu können. Bei der LMV Berlin zur Kandidaten-Aufstellung für das Abgeordnetenhaus wurde eine modifizierte Variante der Schulze-Methode eingesetzt, die auch Präferenzen innerhalb der »Nein-Stimmen« zuließ: Antrag GO-A004. Der einzige Unterschied gegenüber dem dokumentierten Antrag GO-A005 besteht in der Tatsache, dass GO-A004 je 10 Abstufungen für »Ja« und »Nein« vorsah. Anzumerken ist, dass auch wenn bei Ja und Nein jeweils zehn Spalten auf dem Stimmzettel vorgesehen waren, dennoch allein die Reihenfolge der mit »Ja« , »Enthaltung« oder »Nein« gewichteten Kandidaten für die Präferenzbildung berücksichtigt wurden.
Dass die in der ersten Aufstellungsstufe in allen Ländern erzielten (vorläufigen) Ergebnisse bei der zweiten Stufe bekannt sind, schränkt die Autonomie des jeweiligen Landesverbands bei der Aufstellung der Landesliste nicht ein, erweitert aber die Optionen für die Wahl.
Piraten wollen neue Wege beschreiten. Genau das können wir mit dem hier vorgestellten Aufstellungsverfahren. Experimente sollten auch nach korrigierbar sein, wenn sie unverhoffte Ergebnisse liefern. Dem trägt das zweistufige Aufstellungsverfahren Rechnung. Damit können tiefgreifende Verletzungen, wie sie in Berlin durch das gewählte Verfahren auftraten, vermieden oder jedenfalls zum Teil geheilt werden.
Ich bin überzeugt, dieses zweistufige Aufstellungsverfahren ist eine gute Lösung für die notwendigen Landeslisten zur Bundestagswahl.
Alle aktiven Initiativen des Themas 1461:
Vorschläge der Initiative:
Thema: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/issue/show/1461.html
Das Thema befindet sich jetzt in der Phase “Diskussion”. Dies bedeutet, dass sich Antragstexte noch ändern können.
Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/pp/initiative/show/2685.html
Auf einer Landesmitgliederversammlung wird die jeweilige Landesliste in einem oder mehreren Wahlgängen die zeitlich aber zusammenhängen mit Kandidaten besetzt.
Dazu geeignete Wahlverfahren müssen in einer abgetrennten Abstimmung im Vorfeld von der Versammlung beschlossen werden.
Zeitlich getrennte Wahlgänge die auch noch auf verschiedenen Parteitagen stattfinden um die Kandidatenliste zu besetzen öffnen der Wahlbeeinflussung auf mehreren Ebenen Tür und Tor, unter anderem eben von Befürwortern einiger Kandidaten gegenüber ihrer Mitbewerber als auch die Tatsache das beim zweiten Durchgang nicht exakt dieselben Abstimmenden anwesend sein können.(Zufallsmehrheiten).
Die Möglichkeit strategisch zu wählen wird verbessert wenn es mehrere getrennte Wahlgänge auf zeitlich getrennten Parteitagen gibt, das ist aber nicht was für eine solche wichtige Aufstellunjgswahl erwünschter Effekt ist.
Eine der besseren Alternativen z.B. durch Urwahl bei Beteiligung aller Abstimmberechtigeten Mitglieder eines landesverbandes ist Gegenstand einer weiteren Initiative die in den nächsten Tagen folgen wird.
Bemühe sie zu berücksichtigen verzeiht mir aber das ich als MdA derzeit in der haushaltsberatungszeit extrem knappe Zeitreserven besitze.
Mitinitiatoren sind deshalb erwünscht.
Alle aktiven Initiativen des Themas 1461:
Es gibt keine Vorschläge für diese Initiative.